Bayerisches Justizministerium warnt vor der Einfuhr gefälschter Produkte Produktpiraterie sei kein Kavaliersdelikt und füge der Wirtschaft einen erheblichen Schaden zu
(08.09.11) - Gerade in fernen Ländern ist das Angebot an gefälschten Markenprodukten oft groß. "Die Freude an solchen Mitbringseln ist jedoch oft von kurzer Dauer", warnt Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk. "Das kann schon bei der Rückreise anfangen. Gefälschte Produkte können bei der Einreise in die EU beschlagnahmt werden. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass mit den eingeführten Handtaschen, Uhren und Co. Geschäfte gemacht werden sollen, drohen zusätzlich Schadensersatzansprüche und Strafverfolgung."
"Produktpiraterie fügt der Wirtschaft einen erheblichen Schaden zu und gefährdet unzählige Arbeitsplätze", so Merk weiter. "Nach Einschätzung der DIHK verlieren allein deutsche Unternehmen durch Fälschungen jährlich ca. 25 Milliarden Euro Umsatz und 70.000 Arbeitsplätze." Es wird geschätzt, dass bereits 5 bis 8 Prozent der im Welthandel befindlichen Waren gefälscht sind. Allein 2010 wurden an den EU-Außengrenzen über 100 Millionen gefälschte Waren beschlagnahmt, deren echte Entsprechungen einen Wert von über 1 Billion Euro gehabt hätten. Gefälscht wird inzwischen alles, was Geld bringt: Uhren, Schmuck, Zigaretten, Elektrogeräte, Kfz-Ersatzteile, Kosmetikartikel, Kinderspielzeug, Medikamente und sogar Lebensmittel.
Dem Verbraucher drohen mitunter sogar erhebliche Gesundheitsrisiken. Merk: "Wer einmal durch ein defektes nachgemachtes technisches Gerät oder Spielzeug zu Schaden gekommen ist, weiß, das Produktpiraterie kein Kavaliersdelikt ist. Darum: Finger weg von gefälschten Produkten." (Bayerisches Justizministerium: ra)
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Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.
Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.
Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.
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Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.
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