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Betrügerische Ärzte und Transplantationsrecht


Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: Manipulation von Transplantations-Listen auf jeden Fall unter Strafe stellen
Merk: "Es kann nicht sein, dass der gewerbsmäßige Handel mit Organen und Geweben lediglich mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet wird"


(01.02.13) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat erneut konkrete Forderungen für die nunmehr offenbar auch von der Bundesregierung beabsichtigte härtere Bestrafung betrügerischer Ärzte im Transplantationsrecht aufgestellt. "Wir müssen hier rasch handeln, weil auch das Strafrecht ein wichtiger Faktor ist, um das Vertrauen der Menschen in das System der Organspende wiederherzustellen", so Merk, die bereits im Sommer 2012 härtere Sanktionen gefordert hatte. "Das Strafrecht setzt das klarste Signal, dass Manipulationen hier völlig inakzeptabel und mit dem schärfsten Schwert bedroht sind, das wir in unserem Recht haben, nämlich mit Kriminalstrafe."

Konkret fordert Merk, dass die Manipulation von Listen auf jeden Fall unter Strafe gestellt wird, unabhängig davon, ob hierdurch der Tod eines Menschen verursacht bzw. dies in Kauf genommen wird und ob sie aus Gründen der Gewinnerzielung erfolgt. "Wer bewusst Listen manipuliert, untergräbt damit das Vertrauen in die Praxis der Organspende und gefährdet Menschenleben. Das muss mit Strafe bedroht sein", so Merk. Zudem wiederholte die Ministerin ihre Forderung, den gewerbsmäßigen Handel mit Organen und Geweben härter zu bestrafen. "Es kann nicht sein, dass der gewerbsmäßige Handel mit Organen und Geweben lediglich mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet wird, während etwa auf gewerbsmäßige Hehlerei eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren steht" so Merk: "Wir müssen die Strafandrohung hier auf zehn Jahre erhöhen. Das hätte insbesondere auch eine längere Verfolgbarkeit zur Konsequenz, weil die Verjährungsfrist von fünf auf zehn Jahre verlängert würde. All dies wären wichtige Bausteine, um wieder Vertrauen in die Transplantationsmedizin zurückzugewinnen."

Hintergrund:
Nach derzeit geltendem Recht ist in § 18 des Transplantationsgesetzes der Organ- und Gewebehandel mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, bei Gewerbsmäßigkeit mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht. Die Manipulation von Listen ist als solche nicht mit Strafe bedroht. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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