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Big Data, Rechtsstreitigkeiten & Datenschutz


2012 war das Jahr zunehmender Akzeptanz sogenannter Predictive-Technologien sowie von Gerichtsentscheiden, die die umfassende Offenlegung von Social Media, SMS und E-Mails vorsahen
Trend von zentraler Bedeutung: Eine wachsende Zahl von Unternehmen und Regierungsbehörden versucht, mit internen E-Discovery-Lösungen die Kontrolle über ihre Daten zu gewinnen


(30.01.13) - Die Juristin Mary Mack, Enterprise Technology Counsel, und Johannes Scholtes, Chief Strategy Officer bei ZyLAB analysieren die Entwicklungen des Jahres 2012 und blicken auf kommende Trends. So mussten sich Unternehmen auf neue Entwicklungen im Datenschutz einstellen und vor dem Hintergrund zunehmender internationaler Rechtsstreitigkeiten ihre Maßnahmen überdenken, um trotz Big Data noch effizient und gesetzeskonform agieren zu können. Wichtigster Trend ist daher laut der beiden Information Management-Spezialisten von ZyLAB, die umfassende Kontrolle über die unternehmensweiten Datenbestände zu gewährleisten.

2012 war weltweit für viele Unternehmen von wachsenden Anforderungen in punkto grenzübergreifender Rechtsstreitigkeiten geprägt. Grund hierfür waren neue Entwicklungen im europäischen Datenschutz sowie die Veröffentlichung der neuen Sedona Conference Principles für Discovery, Disclosure und Datenschutz. Es war auch das Jahr zunehmender Akzeptanz sogenannter Predictive-Technologien sowie von Gerichtsentscheiden, die die umfassende Offenlegung von Social Media, SMS und E-Mails vorsahen. Weiterhin gab es eskalierende Patentstreitigkeiten (wie Apple versus Samsung), die einmal mehr die zunehmende Wichtigkeit ordnungsgemäß aufbewahrter Dokumente unterstrichen. Doch für Johannes Scholtes hat die wichtigste Entwicklung schon vor längerer Zeit begonnen.

E-Discovery inhouse abwickeln
"Eine wachsende Zahl von Unternehmen und Regierungsbehörden versucht, mit internen E-Discovery-Lösungen die Kontrolle über ihre Daten zu gewinnen – ein Trend von zentraler Bedeutung", stellt Scholtes fest. "Denn Anfang 2012 bedeuteten Offenlegungsverpflichtungen für viele Unternehmen noch hohe Kosten bei gleichzeitig unbefriedigender Genauigkeit und Effizienz. Die Wurzel des Problems und der Hauptgrund, warum die Kosten für Vorverfahren derart in die Höhe schnellen, liegt in der mangelnden Vorbereitung der meisten Organisationen. Sie haben noch kein umfassendes Konzept oder keine unterstützende Struktur ausgearbeitet, um relevante Informationen, die im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten kritisch für ihre Verteidigung sein könnten, zu identifizieren und entsprechend zu verwalten."

Abhilfe schaffen hier laut Scholtes eine Reihe erschwinglicher, unkomplizierter und umfassender Lösungen, die dem E-Discovery-Verfahren den Schrecken nehmen. Somit gibt es keinen Grund mehr, warum Unternehmen nicht die hundertprozentige Kontrolle über ihre Daten bewahren können sollten.

Legacy-Daten bereinigen
Die Bereinigung alter Datenbestände ist ebenfalls von grundlegender Bedeutung, wenn es um die Kontrolle über die eigenen Daten geht. Laut Mary Mack gehört die "Beherrschung der dunklen Seite von Big Data" zu den Trendthemen des Jahres 2012, das noch weit in das kommende Jahr eine Rolle spielen wird, wahrscheinlich auch noch darüber hinaus. Sie beobachtet, dass Unternehmen derzeit Projekte mit dem Ziel der Information Governance durchführen, die zunächst taktische "Aufräumarbeiten" im Datenbestand umfassen, dann aber in eine mehr proaktive Form des E-Discovery übergehen.

Dazu sagt Mary Mack: "Mein Vorschlag für Unternehmen, denen noch ein guter Vorsatz im neuen Jahr fehlt: Sie sollten ihre E-Discovery-Systeme dafür einsetzen, ihre Legacy-Daten zu bereinigen. Denn die Konsolidierung von Datenzentren, die Server-Virtualisierung und andere IT-Projekte mögen Unternehmen dabei helfen, das Thema Big Data zu managen, doch helfen sie nicht dabei, die Datenmengen zu reduzieren. Und auch wenn Maßnahmen wie Datenkompression und -deduplizierung das Datenvolumen etwas vermindern, adressieren sie nicht die Tatsache, dass die meisten Organisationen sehr viel mehr Daten aufbewahren, als sie eigentlich müssten aus gesetzlichen, wirtschaftlichen oder Wissensmanagement-Gründen, oder um ihr geistiges Eigentum zu schützen." Daher sollten Unternehmen die Gelegenheit nutzen und ihre Daten bereinigen, bevor sie sie in die Cloud oder eine neue Version von SharePoint duplizieren, ergänzt Mack. (ZyLAB Distribution: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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