Schutzwürdige Interessen der Betroffenen wahren
Keine seriöse Rechtsverfolgung: Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk kritisiert Rechtsanwaltskanzlei, die im Internet einen Abmahnpranger erstellen will, um Forderungen einzutreiben
Die bayerische Ministerin begrüßte es vor diesem Hintergrund, dass das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht in dieser Angelegenheit bereits tätig geworden ist
(04.09.12) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk wendet sich gegen die Ankündigung einer Rechtsanwaltskanzlei, die Namen von Personen zu veröffentlichen, die illegal im Internet Filme heruntergeladen und zum Tausch angeboten haben: "Unter seriöser Rechtsverfolgung stelle ich mir etwas anderes vor", so Merk. "Wer als Rechtsanwalt seine Forderungen nicht außergerichtlich durchsetzen kann, muss einen Mahnbescheid beantragen oder vor Gericht klagen. Seine Gegner im Internet an den Pranger zu stellen, entspricht dagegen nicht dem Bild, das ich von einem Organ der Rechtspflege habe."
Merk machte deutlich, dass Urheber selbstverständlich zu ihrem Recht kommen müssen, wenn ihre Werke illegal vervielfältigt werden, dass dabei jedoch Recht und Gesetz eingehalten werden müssen.
Die bayerische Ministerin begrüßte es vor diesem Hintergrund, dass das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht in dieser Angelegenheit bereits tätig geworden ist. "Das Bundesdatenschutzgesetz lässt die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten ohne Einwilligung der Betroffenen nur in engen Grenzen zu. Voraussetzung ist im Regelfall, dass der Veröffentlichung keine schutzwürdigen Interessen der Betroffenen entgegenstehen." (Bayerisches Justizministerium: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.