Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes


Verbraucherinformation: Behörden können, müssen aber nicht ohne vorherige Anfrage der Verbraucher über Verstöße im Produktbereich informieren
Um im Lebensmittelbereich mehr Transparenz mit Smileys oder dem Kontrollbarometer zu ermöglichen, sind Änderungen des Lebens- und Futtermittelgesetzes notwendig

(04.09.12) - Um die Chancen des neue, Verbraucherinformationsgesetz (VIG) richtig zu nutzen, brauchen Behörden mehr Rechte in der Marktüberwachung und eine bessere Informationskultur, fordert der vzbv. Mit dem neuen Verbraucherinformationsgesetz stärkt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) die Rechte der Verbraucher: Schneller, transparenter und günstiger können Verbraucher mit September 2012 Informationen bei Behörden abfragen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich für die Novellierung des Gesetzes eingebracht. Verbesserungsbedarf sieht er weiterhin in der Art und Weise, wie Behörden Daten nutzen, um Verbraucher von sich aus zu informieren.

"Das neue VIG hat die Weichen für eine Informationspolitik gestellt, die Verbrauchern aktiv hilft. Jetzt müssen die Behörden nachziehen und die Möglichkeiten umsetzen", sagt Gerd Billen, Vorstand des vzbv. Behörden können, müssen aber nicht ohne vorherige Anfrage der Verbraucher über Verstöße im Produktbereich informieren – zum Beispiel über zu viele Schadstoffe in einem bestimmten Spielzeug. Laut vzbv sollten Behörden verpflichtet sein, aktuelle Probleme von sich aus transparent zu machen. "Das würde das Vertrauen der Verbraucher in die Behörden stärken und allen die Arbeit erleichtern", so Billen.

Um im Lebensmittelbereich mehr Transparenz mit Smileys oder dem Kontrollbarometer zu ermöglichen, sind Änderungen des Lebens- und Futtermittelgesetzes notwendig. So müssten Betriebe verpflichtet werden, ihre Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung an der Eingangstüre auszuhängen und die Informationen auf ihre Webseiten zu stellen.

Keine Informationen über Finanzdienstleistungen
Das Verbraucherinformationsgesetz ermöglicht seit 2008 Transparenz in den Verbraucherschutzbehörden. Es verschafft Verbrauchern einen gesetzlichen Anspruch auf Daten, die die Behörden im Rahmen ihrer Arbeit erheben. Auskunftspflichtig sind Lebensmittelüberwachungsbehörden, Gewerbeaufsichts- oder Arbeitsschutzbehörden, wenn die Lebensmittel- oder Produktsicherheit betroffen ist.

Ab September 2012 gilt das VIG nicht nur für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände wie Kleidung und Spielzeug, sondern auch für Produkte wie den Fön, Möbel oder die Waschmaschine. Dienstleistungen wie das Handwerk, Geldanlagen und Altersvorsorge bleiben ausgeschlossen. Den Rechtsanspruch auf Informationen im Bereich der Finanzdienstleitungen gibt Verbrauchern das IFG, das Informationsfreiheitsgesetz. Sie können Informationen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfragen - aber nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen.

"Gerade in Zeiten der Finanzkrise braucht der Verbraucher Sicherheit bei Finanzdienstleistungen. Verbraucherschutz ist in diesem Bereich nicht ausreichend etabliert. Der Gesetzgeber muss die Lücke schließen und das Recht in der Finanzaufsicht reformieren. Die BaFin muss gegenüber Verbrauchern endlich die Informationen herausgeben, die sie brauchen, um sich ein Bild über die Glaubwürdigkeit und Gesetzestreue der Finanzunternehmen zu machen", sagt Billen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen