Ansprüche gegen Fluggesellschaften
Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert EU-weite Klarstellung der Fluggastrechte
Nicht zufriedenstellend gelöst sei beispielsweise auch die Frage, welche Rechte der Fluggast habe, wenn er den Anschlussflug wegen Verzögerung des Zubringerflugs verpasst
(11.09.12) - Aus Anlass des angekündigten Flugbegleiterstreiks bei der Lufthansa forderte Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk die EU-Kommission auf, die EU-Fluggastrechteverordnung aus dem Jahr 2004 rasch zu überarbeiten. "Die bestehende Verordnung enthält viele unklare Regelungen und Lücken, die die Gerichte letztlich nicht rechtssicher schließen können, weil ihre Entscheidungen nur Einzelfälle betreffen", sagte Merk. "Für den Verbraucher ist daher in vielen Fällen nicht absehbar, welche Rechte er im Einzelfall wirklich hat. So wären klare Maßstäbe in der Verordnung wünschenswert, anhand derer man besser beurteilen kann, ob ein Streik im Flugverkehr als "außergewöhnlicher Umstand" zu werten ist, der einen Entschädigungsanspruch ausschließt oder nicht."
Nicht zufriedenstellend gelöst sei beispielsweise auch die Frage, welche Rechte der Fluggast habe, wenn er den Anschlussflug wegen Verzögerung des Zubringerflugs verpasst, wie die hierzu ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeige. Aber auch für Verspätungen fehlten klare Entschädigungsregelungen, die auch durch Einzelfallentscheidungen des EuGH nicht ersetzt werden könnten.
Merk begrüßt auf der anderen Seite, dass Verbraucher bald die Möglichkeit haben, sich wegen Entschädigungsansprüchen gegen Fluggesellschaften an eine Schlichtungsstelle zu wenden. "Die Bundesregierung hat hier ein wichtiges Gesetz für die Verbraucher auf den Weg gebracht. Mit den Schlichtungsverfahren wird sich die Situation der Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Fluggesellschaften deutlich verbessern." (Bayerisches Justizministerium: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.