Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG)


Ab 1. September 2012 gilt: Die ersten zwei Minuten in telefonischen Warteschleifen müssen kostenlos sein
Warten in der Telefonschleife: Wird der Anruf innerhalb von zwei Minuten nicht entgegen genommen, wird die Verbindung getrennt – der Verbraucher muss gegebenenfalls neu wählen


(11.09.12) - Teure Wartezeiten bei der Nutzung von Telefonhotlines gehören bald der Vergangenheit an: Am 1. September 2012 tritt mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine Regelung in Kraft, nach der Warteschleifen bei telefonischen Servicediensten für mindestens zwei Minuten kostenfrei sein müssen.

"Mit dem neuen Gesetz endet endlich der Ärger über teure Warteschleifen, mit dem sich so mancher Anbieter jahrelang ein willkommenes Zusatzeinkommen gesichert hat", sagt Lina Ehrig, Referentin für Telekommunikation und Medien beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der vzbv hatte sich im Rahmen der TKG-Novelle intensiv für eine gesetzliche Regelung der Kostenfreiheit von telefonischen Warteschleifen eingesetzt, um das allseits bekannte Problem der langen und teuren Wartezeiten zu lösen.

Warteschleife als "einträgliches Geschäftsmodell"
Denn: Wer per Telefon eine Reklamation vorbringen, eine Theaterkarte bestellen, einen Termin vereinbaren oder einen sonstigen Servicedienst nutzen möchte, muss manchmal länger warten. Nur gibt es beim Telefon eine Besonderheit: Die Wartezeit kostet. "Einige Anbieter haben ein einträgliches Geschäftsmodell gestrickt, bei dem Anrufende möglichst lange in einer teuren Warteschleife gehalten wurden. Auch seriöse Unternehmen haben solche Zusatzeinkünfte gern genommen", kritisiert Ehrig.

Das hat jetzt bald ein Ende: Ab 1. September 2012 müssen ab Rufaufbau mindestens die ersten zwei Minuten für den Anrufer entgeltfrei sein, unabhängig davon, ob der Anrufer vom Festnetz- oder Mobiltelefon anruft. Wird der Anruf schneller entgegen genommen und bearbeitet, endet die Entgeltfreiheit, der Anruf kann ganz normal berechnet werden. Wird der Anruf innerhalb von zwei Minuten nicht entgegen genommen, wird die Verbindung getrennt – der Verbraucher muss gegebenenfalls neu wählen.

Übergangsfrist bis Juni 2013
Ein Wermutstropfen für den vzbv: Auf eine komplett kostenlose Warteschleife müssen die Verbraucher noch bis zum 1. Juni 2013 warten. Bis dahin hat der Gesetzgeber der Wirtschaft eine Übergangsfrist für die Umsetzung eingeräumt. Auch die Information über die voraussichtliche Dauer der Wartezeit und die etwaige Abrechnung des Anrufs gegen Festpreis muss ab dann erfolgen. Verstößt ein Unternehmen ab Juni 2013 gegen die Regelung, muss der Verbraucher für das gesamte Gespräch keine Kosten tragen.

Ausnahmen von der Verpflichtung zur Entgeltfreiheit telefonischer Warteschleifen gibt es zudem für Rufnummern, die ortsgebunden sind oder zum Ortstarif abgerechnet werden, zum Beispiel die Behördenrufnummer 115 und für Mobilfunkrufnummern. Auch bei Anrufen gegen Festpreis entfällt die Verpflichtung zur Entgeltfreiheit der Warteschleife. (Verbraucherzentrale: Bundesverband: ra

Lesen Sie auch:
Übergangsregelung für kostenlose Warteschleifen

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen