Geschlossene Fonds & Finanzprodukte auf Kredit
Vertriebsbeschränkungen bei Finanzprodukten, bei denen Anleger mehr Geld verlieren können, als sie ursprünglich angelegt haben
Die bayerische Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert: "Verbraucher besser vor ungeeigneten Finanzprodukten schützen"
(13.06.13) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat einen besseren Schutz von Anlegern vor ungeeigneten Finanzprodukten gefordert. "Wir müssen die Menschen schützen, die von ihrem hart erarbeiteten Geld ein paar Euro ansparen oder für das Alter vorsorgen wollen", so Merk. "Und das vor allem dann, wenn ihnen geschlossene Fonds und Co. gerade in einer Niedrigzinsphase wie heute vermeintliche Traumrenditen versprechen."
Die Ministerin bezieht sich auf den Abschlussbericht einer von Bayern geleiten Projektgruppe. Diese empfiehlt, Vertriebsbeschränkungen unter anderem bei Finanzprodukten zu erwägen, bei denen Anleger mehr Geld verlieren können, als sie ursprünglich angelegt haben, also z. B. bei geschlossenen Fonds oder kreditfinanzierten Finanzprodukten.
Auch sei über eine grundsätzliche Begrenzung der Zahl der Renditebedingungen nachzudenken, um Finanzprodukte nicht unnötig zu verkomplizieren. Warnhinweise seien notwendig, wenn beispielsweise negative Kursentwicklungen im Vergleich zu Kurssteigerungen zu überproportionalen Verlusten führen.
Dr. Merk sagte dazu: "Solche Ansätze werden in einzelnen europäischen Staaten bereits praktiziert. Auch wir müssen hierüber ernsthaft nachdenken. Denn bestimmte Finanzprodukte sind so komplex und riskant, dass sie sich für den durchschnittlichen Kleinanleger nicht eignen. Wenn ein Finanzprodukt aber erst einmal aufgelegt wird, dann wird es auch verkauft - und zwar auch an durchschnittliche Kleinanleger." (Bayerisches Justizministerium: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
-
Kernelemente der Maßnahme gegen Meta
Das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) hat ein Schreiben an Meta übermittelt, nachdem Bedenken aufgetreten waren, dass Meta mit ihrem "Pay or consent"-Modell gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen könnte. Die Kommission koordinierte diese Maßnahme unter der Leitung der französischen Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung.
-
Marktrisiko-Vorschriften von Basel III
Die Europäische Kommission hat heute einen delegierten Rechtsakt beschlossen, der den Geltungsbeginn von Teilen der Basel-III-Standards in der EU um ein Jahr verschiebt. Gelten soll der Aufschub für den "Fundamental Review of the Trading Book", kurz: "FRTB", der die Handelstätigkeit der Banken betrifft und nun erst ab dem 1. Januar 2026 greifen soll. Das FRTB-Regelwerk trägt ausgefeilteren Methoden zur Messung von Risiken Rechnung, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.
-
CO2-Bepreisung auf weitere Wirtschaftssektoren
Die Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei sendet die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist. So haben 26 Mitgliedstaaten noch keine vollständige Umsetzung von zwei EU-Richtlinien in den Bereichen Klimaschutz und Verteidigung gemeldet.
-
Grundlage für ein solches Regelwerk
Die Europäische Kommission begrüßt, dass der Text eines im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) ausgehandelten Übereinkommens über den elektronischen Handel nach fünf Jahren intensiver Verhandlungen, an denen mehr als 90 WTO-Mitglieder beteiligt waren, veröffentlicht wurde. Die EU brachte sich in die Verhandlungen über dieses erste weltweite Regelwerk für den digitalen Handel engagiert ein. Sobald das Übereinkommen in den WTO-Rechtsrahmen integriert ist, wird es für zahlreiche WTO-Mitglieder die Grundlage für ein solches Regelwerk bilden. Es wird sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen zugute kommen und in den beteiligten WTO-Mitgliedstaaten den digitalen Wandel fördern, indem es >> grenzüberschreitende elektronische Transaktionen vereinfacht, >> Hemmnisse für den digitalen Handel abbaut und >> Innovationen im elektronischen Handel fördert.
-
Einleitung des eingehenden Prüfverfahrens
Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Umstrukturierungsmaßnahme im Umfang von 321,2 Mio. EUR für Condor mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich im Juli 2021 von der Kommission auf der Grundlage der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung genehmigt worden, doch dann wurde der Genehmigungsbeschluss der Kommission durch das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 8. Mai 2024 für nichtig erklärt.