Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Geschlossene Fonds & Finanzprodukte auf Kredit


Vertriebsbeschränkungen bei Finanzprodukten, bei denen Anleger mehr Geld verlieren können, als sie ursprünglich angelegt haben
Die bayerische Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert: "Verbraucher besser vor ungeeigneten Finanzprodukten schützen"

(13.06.13) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat einen besseren Schutz von Anlegern vor ungeeigneten Finanzprodukten gefordert. "Wir müssen die Menschen schützen, die von ihrem hart erarbeiteten Geld ein paar Euro ansparen oder für das Alter vorsorgen wollen", so Merk. "Und das vor allem dann, wenn ihnen geschlossene Fonds und Co. gerade in einer Niedrigzinsphase wie heute vermeintliche Traumrenditen versprechen."

Die Ministerin bezieht sich auf den Abschlussbericht einer von Bayern geleiten Projektgruppe. Diese empfiehlt, Vertriebsbeschränkungen unter anderem bei Finanzprodukten zu erwägen, bei denen Anleger mehr Geld verlieren können, als sie ursprünglich angelegt haben, also z. B. bei geschlossenen Fonds oder kreditfinanzierten Finanzprodukten.

Auch sei über eine grundsätzliche Begrenzung der Zahl der Renditebedingungen nachzudenken, um Finanzprodukte nicht unnötig zu verkomplizieren. Warnhinweise seien notwendig, wenn beispielsweise negative Kursentwicklungen im Vergleich zu Kurssteigerungen zu überproportionalen Verlusten führen.

Dr. Merk sagte dazu: "Solche Ansätze werden in einzelnen europäischen Staaten bereits praktiziert. Auch wir müssen hierüber ernsthaft nachdenken. Denn bestimmte Finanzprodukte sind so komplex und riskant, dass sie sich für den durchschnittlichen Kleinanleger nicht eignen. Wenn ein Finanzprodukt aber erst einmal aufgelegt wird, dann wird es auch verkauft - und zwar auch an durchschnittliche Kleinanleger." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen