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Geschlossene Fonds & Finanzprodukte auf Kredit


Vertriebsbeschränkungen bei Finanzprodukten, bei denen Anleger mehr Geld verlieren können, als sie ursprünglich angelegt haben
Die bayerische Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert: "Verbraucher besser vor ungeeigneten Finanzprodukten schützen"

(13.06.13) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat einen besseren Schutz von Anlegern vor ungeeigneten Finanzprodukten gefordert. "Wir müssen die Menschen schützen, die von ihrem hart erarbeiteten Geld ein paar Euro ansparen oder für das Alter vorsorgen wollen", so Merk. "Und das vor allem dann, wenn ihnen geschlossene Fonds und Co. gerade in einer Niedrigzinsphase wie heute vermeintliche Traumrenditen versprechen."

Die Ministerin bezieht sich auf den Abschlussbericht einer von Bayern geleiten Projektgruppe. Diese empfiehlt, Vertriebsbeschränkungen unter anderem bei Finanzprodukten zu erwägen, bei denen Anleger mehr Geld verlieren können, als sie ursprünglich angelegt haben, also z. B. bei geschlossenen Fonds oder kreditfinanzierten Finanzprodukten.

Auch sei über eine grundsätzliche Begrenzung der Zahl der Renditebedingungen nachzudenken, um Finanzprodukte nicht unnötig zu verkomplizieren. Warnhinweise seien notwendig, wenn beispielsweise negative Kursentwicklungen im Vergleich zu Kurssteigerungen zu überproportionalen Verlusten führen.

Dr. Merk sagte dazu: "Solche Ansätze werden in einzelnen europäischen Staaten bereits praktiziert. Auch wir müssen hierüber ernsthaft nachdenken. Denn bestimmte Finanzprodukte sind so komplex und riskant, dass sie sich für den durchschnittlichen Kleinanleger nicht eignen. Wenn ein Finanzprodukt aber erst einmal aufgelegt wird, dann wird es auch verkauft - und zwar auch an durchschnittliche Kleinanleger." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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