Geschlossene Fonds & Finanzprodukte auf Kredit
Vertriebsbeschränkungen bei Finanzprodukten, bei denen Anleger mehr Geld verlieren können, als sie ursprünglich angelegt haben
Die bayerische Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert: "Verbraucher besser vor ungeeigneten Finanzprodukten schützen"
(13.06.13) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat einen besseren Schutz von Anlegern vor ungeeigneten Finanzprodukten gefordert. "Wir müssen die Menschen schützen, die von ihrem hart erarbeiteten Geld ein paar Euro ansparen oder für das Alter vorsorgen wollen", so Merk. "Und das vor allem dann, wenn ihnen geschlossene Fonds und Co. gerade in einer Niedrigzinsphase wie heute vermeintliche Traumrenditen versprechen."
Die Ministerin bezieht sich auf den Abschlussbericht einer von Bayern geleiten Projektgruppe. Diese empfiehlt, Vertriebsbeschränkungen unter anderem bei Finanzprodukten zu erwägen, bei denen Anleger mehr Geld verlieren können, als sie ursprünglich angelegt haben, also z. B. bei geschlossenen Fonds oder kreditfinanzierten Finanzprodukten.
Auch sei über eine grundsätzliche Begrenzung der Zahl der Renditebedingungen nachzudenken, um Finanzprodukte nicht unnötig zu verkomplizieren. Warnhinweise seien notwendig, wenn beispielsweise negative Kursentwicklungen im Vergleich zu Kurssteigerungen zu überproportionalen Verlusten führen.
Dr. Merk sagte dazu: "Solche Ansätze werden in einzelnen europäischen Staaten bereits praktiziert. Auch wir müssen hierüber ernsthaft nachdenken. Denn bestimmte Finanzprodukte sind so komplex und riskant, dass sie sich für den durchschnittlichen Kleinanleger nicht eignen. Wenn ein Finanzprodukt aber erst einmal aufgelegt wird, dann wird es auch verkauft - und zwar auch an durchschnittliche Kleinanleger." (Bayerisches Justizministerium: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.