Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Gewährleistungspflichten als Verkäufer


Dr. Beate Merk: "Der Verbraucher darf keinen Nachteil haben, wenn sich der Händler seinen Gewährleistungsverpflichtungen entzieht und ihn an den Hersteller verweist"
Dr. Merk fordert Verbesserung der Rechte von Verbrauchern bei Kaufverträgen

(24.06.13) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert Klarstellungen und Verbesserungen bei den Rechten von Verbrauchern bei Kaufverträgen: "Jeder kennt die Situation: Die gerade erst im Kaufhaus erstandene Kaffeemaschine ist defekt und vom Händler kriegt man zu hören: Wenden Sie sich an den Hersteller."

Eine vom Verbraucherzentrale Bundesverband im letzten September veröffentlichte Studie macht klar: Einzelhandelsunternehmen verweisen bei Mängeln der Kaufsachen überwiegend (in 76 Prozent der Fälle) erst einmal auf die parallel bestehende Garantie des Herstellers - und weichen damit ihren eigenen Gewährleistungspflichten als Verkäufer aus.

Merk sagt: "Das kann empfindliche Nachteile für den Käufer haben, etwa wenn ihm nach einem erfolglosem Reparaturversuch des Herstellers später vom Verkäufer entgegenschallt, dass der Defekt erst durch den Reparaturversuch entstanden sei. Oder wenn die Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer verjähren, während er erfolglos mit dem Hersteller verhandelt." Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin hält das für ungerecht: "Der Verbraucher darf keinen Nachteil haben, wenn sich der Händler seinen Gewährleistungsverpflichtungen entzieht und ihn an den Hersteller verweist. Wir brauchen hier im Gesetz eine klare Regelung."

Regelungsbedarf sieht die bayerische Ministerin auch in anderen Fragen: "Wenn nach einer Reparatur oder einem Austausch die Ware wieder kaputt geht, wie lange gelten in diesem Fall die Gewährleistungsrechte? Beginnen die Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche dann neu oder laufen sie einfach weiter? Wer trägt die Verantwortung dafür, wenn der Käufer die Ware zur Reparatur an den Händler zurückschickt und sie unterwegs verlorengeht? Wie kann dem Käufer geholfen werden, wenn er die gekaufte Ware dringend braucht, sie aber nicht rechtzeitig repariert oder ausgetauscht werden kann? Das Gesetz enthält hierzu im Moment keine zufriedenstellenden Antworten. Die muss es aber zum Wohle der Verbraucher geben."

Merk erklärt abschließend: "Wir dürfen nicht bei der Schuldrechtsreform von 2002 stehen bleiben, sondern müssen das Recht weiterentwickeln." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen