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Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung


Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk kritisiert die geplante Reform des Berufungsrechts als nicht bürgerfreundlich
Gesetz laufe allen Bestrebungen um schnelles und gutes Recht zuwider


(14.09.11) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk freut sich darüber, dass der Rechtsausschuss mehrheitlich empfohlen hat, gegen die geplante Reform des Berufungsrechts (Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung) den Vermittlungsausschuss anzurufen. "Die vorgeschlagene weitgehende Beschränkung der 2001 eingeführten Möglichkeit des Berufungsgerichts, eine aussichtslose Berufung auch ohne mündliche Verhandlung und unanfechtbar zurückweisen zu können, ist nur auf den ersten Blick bürgerfreundlich", so Dr. Merk. "Auf den zweiten Blick aber zeigt sich, dass die Reform nur eine einzige Folge hat: Es wird nunmehr wieder länger dauern, bis der Bürger im Zivilprozess zu seinem Recht kommt. Und es wird teurer werden."

Nach bisheriger Rechtslage hat das Rechtsmittelgericht Berufungen, die es für aussichtslos hält, ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen. Nach dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz soll dies nur noch unter der wenig eindeutigen Voraussetzung möglich sein, dass eine mündliche Verhandlung "nicht geboten" ist. Außerdem soll gegen "Zurückweisungsbeschlüsse" bei einem Streitwert über 20.000 € ein weiteres Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof (BGH) möglich sein.

Dr. Merk wies darauf hin: "Das beschleunigte Berufungsverfahren ist damit praktisch tot. Die Folge ist: Die in erster Instanz siegreiche Partei muss in der Berufung wieder ein langes Verfahren durchlaufen, auch wenn die Richter der zweiten Instanz das Urteil einstimmig für richtig halten. Ist die Berufung dann letztlich erfolglos, wird es für den unterlegenen Gegner noch dazu teurer, weil die Anwaltsgebühren bei einer mündlichen Verhandlung höher sind. Und es dauert wieder länger, weil hiergegen eine weitere Instanz offen steht. Somit hat keine Seite etwas von der geplanten Reform. Sie unterwandert vielmehr unsere Bemühungen, Prozesse zu straffen und zu beschleunigen."

Der Rechtsausschuss des Bundesrats hat deshalb dem Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. "Ich hoffe, dass diese Empfehlung auch im Plenum des Bundesrats eine Mehrheit findet, und werde mich dafür einsetzen, dass Bayern weiter dafür kämpft", sagte Dr. Merk. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

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    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

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