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Die freiheitlichen Werte des Internets erhalten


Breite Mehrheit: Über 60 Prozent sind gegen mehr Online-Überwachung und Vorratsdatenspeicherung
Konferenz "netz:regeln" von Bitkom und Heinrich-Böll-Stiftung: Jeder Zweite hat Sorgen um die Freiheit im Netz


(15.09.11) - Jeder zweite Internetnutzer (52 Prozent) macht sich Sorgen um die Freiheit im Netz. 40 Prozent teilen diese Ansicht kaum oder gar nicht, 8 Prozent sind unentschieden. Das geht aus einer Erhebung des Bitkom hervor. "Das Internet wird als Forum zur freien Meinungsäußerung hoch geschätzt, und die meisten Nutzer möchten diese Freiheit erhalten", sagte Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. "Die Debatte um das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit, von Anonymität und Verantwortung im Internet steht noch ganz am Anfang. Wir müssen die freiheitlichen Werte des Internets erhalten und gleichzeitig für mehr Sicherheit im Web sorgen. Das ist eine gemeinsame Aufgabe von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft."

Kempf zufolge gibt es noch großen Diskussionsbedarf. Das zeige sich z. B. bei der Einstellung der Nutzer zu staatlichen Eingriffen ins Netz. "Drei Viertel der User fordern ein stärkeres Eingreifen des Staats bei der Strafverfolgung im Internet, aber gleichzeitig sind über 60 Prozent gegen mehr Online-Überwachung und Vorratsdatenspeicherung."

Diese Themen werden bei einer Konferenz angesprochen, die Bitkom und Heinrich-Böll-Stiftung heute in Berlin veranstalten. Unter dem Motto "Offenheit als Prinzip" geht es unter anderem um elektronische Bürgerbeteiligung, Demokratie in sozialen Netzwerken, die Versorgung mit Breitband-Internet und neue Geschäftsmodelle fürs Web. Zu der Konferenz werden 300 Teilnehmer aus Wirtschaft, Politik und der Netzgemeinde erwartet. Die Veranstaltung ist Teil der Konferenzserie "netz:regeln". (Bitkom: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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