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Wettbewerbs- oder Kartellrechtsverstöße


Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk fordert effektives Klagerecht für Verbraucherverbände
Wenn ein Verbraucherverband klagt, dürfe der abgeschöpfte Gewinn nicht ausschließlich in die Staatskasse fließen


(16.08.11) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk zu den Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums, den Verbraucherverbänden künftig auch bei Wettbewerbs- oder Kartellrechtsverstößen ein Klagerecht einzuräumen:

"Die Eckpunkte des Bundeswirtschaftsministers gehen grundsätzlich in die richtige Richtung: Ganz gleich, ob es sich um Absprachen beim Kaffeepreis oder um irreführende Preisangaben bei Online-Flugbuchungen handelt, unseriöse Geschäftspraktiken zulasten der Verbraucher und des Wettbewerbs dürfen sich nicht lohnen! Wenn sich Unternehmen durch Kartelle oder Wettbewerbsverstöße unrechtmäßig bereichern, müssen diese Gewinne konsequent abgeschöpft werden."

Merk sagte weiter: " Der Entwurf geht aber nicht weit genug: Wenn ein Verbraucherverband klagt, darf der abgeschöpfte Gewinn nicht ausschließlich in die Staatskasse fließen. Bei einem Streitwert in Millionenhöhe wird kein Verband Klage erheben, wenn er bei einer erfolgreichen Klage nichts von dem abgeschöpften Gewinn erhält, im Falle der Klageabweisung jedoch auf Gerichts- und Anwaltskosten sitzenbleibt. Das kann einen Verbraucherverband schnell in die Insolvenz treiben. Wir können doch nicht die Durchsetzung des Kartell- und Wettbewerbsrechts privatisieren und die unrechtmäßigen Gewinne sozialisieren."

Gerade weil die klagenden Verbände einseitig das Kostenrisiko tragen, nutzen sie die bestehende Gewinnabschöpfungsklage im Wettbewerbsrecht nicht. Die Ministerin: "Die Reform kann man sich sparen, wenn wir den Verbänden Steine statt Brot geben. Wir haben dem Bundesjustizministerium deshalb neue Vorschläge vorgelegt: Die Gewinne sollen in einen Fonds oder ein Stiftungsvermögen fließen. Aus diesem Topf könnten dann die Gewinnabschöpfungsklagen finanziert werden. Überschüsse sollten für die Verbraucherarbeit eingesetzt werden und kommen dann allen Bürgerinnen und Bürgern zugute."

Das allein reiche aber nicht. Denn die Unternehmen beriefen sich bei einem Verstoß gerne darauf, nicht bewusst gegen das Kartell- oder Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben. Der Vorsatz sei aber vor Gericht nur schwer nachzuweisen. Deshalb sollte laut Ministerin eine Abschöpfung des Gewinns auch schon bei grober Fahrlässigkeit der handelnden Personen möglich sein.

Merk erklärte abschließend: "Ich werde mich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Verbraucherverbände aktiv und effektiv in den Kampf gegen Kartelle und Wettbewerbsverstöße eingreifen können. Unseriösen Geschäftsmodellen müssen wir gemeinsam die Rote Karte zeigen." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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