Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Wettbewerbs- oder Kartellrechtsverstöße


Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk fordert effektives Klagerecht für Verbraucherverbände
Wenn ein Verbraucherverband klagt, dürfe der abgeschöpfte Gewinn nicht ausschließlich in die Staatskasse fließen


(16.08.11) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk zu den Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums, den Verbraucherverbänden künftig auch bei Wettbewerbs- oder Kartellrechtsverstößen ein Klagerecht einzuräumen:

"Die Eckpunkte des Bundeswirtschaftsministers gehen grundsätzlich in die richtige Richtung: Ganz gleich, ob es sich um Absprachen beim Kaffeepreis oder um irreführende Preisangaben bei Online-Flugbuchungen handelt, unseriöse Geschäftspraktiken zulasten der Verbraucher und des Wettbewerbs dürfen sich nicht lohnen! Wenn sich Unternehmen durch Kartelle oder Wettbewerbsverstöße unrechtmäßig bereichern, müssen diese Gewinne konsequent abgeschöpft werden."

Merk sagte weiter: " Der Entwurf geht aber nicht weit genug: Wenn ein Verbraucherverband klagt, darf der abgeschöpfte Gewinn nicht ausschließlich in die Staatskasse fließen. Bei einem Streitwert in Millionenhöhe wird kein Verband Klage erheben, wenn er bei einer erfolgreichen Klage nichts von dem abgeschöpften Gewinn erhält, im Falle der Klageabweisung jedoch auf Gerichts- und Anwaltskosten sitzenbleibt. Das kann einen Verbraucherverband schnell in die Insolvenz treiben. Wir können doch nicht die Durchsetzung des Kartell- und Wettbewerbsrechts privatisieren und die unrechtmäßigen Gewinne sozialisieren."

Gerade weil die klagenden Verbände einseitig das Kostenrisiko tragen, nutzen sie die bestehende Gewinnabschöpfungsklage im Wettbewerbsrecht nicht. Die Ministerin: "Die Reform kann man sich sparen, wenn wir den Verbänden Steine statt Brot geben. Wir haben dem Bundesjustizministerium deshalb neue Vorschläge vorgelegt: Die Gewinne sollen in einen Fonds oder ein Stiftungsvermögen fließen. Aus diesem Topf könnten dann die Gewinnabschöpfungsklagen finanziert werden. Überschüsse sollten für die Verbraucherarbeit eingesetzt werden und kommen dann allen Bürgerinnen und Bürgern zugute."

Das allein reiche aber nicht. Denn die Unternehmen beriefen sich bei einem Verstoß gerne darauf, nicht bewusst gegen das Kartell- oder Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben. Der Vorsatz sei aber vor Gericht nur schwer nachzuweisen. Deshalb sollte laut Ministerin eine Abschöpfung des Gewinns auch schon bei grober Fahrlässigkeit der handelnden Personen möglich sein.

Merk erklärte abschließend: "Ich werde mich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Verbraucherverbände aktiv und effektiv in den Kampf gegen Kartelle und Wettbewerbsverstöße eingreifen können. Unseriösen Geschäftsmodellen müssen wir gemeinsam die Rote Karte zeigen." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen