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Kultureller Wandel zu Open Government?


"Frag den Staat" – Neues Internetportal erleichtert Zugang zu Informationen aus Ministerien und Behörden
Mit Hilfe eines Web-Formulars können Informationsfreiheitsanfragen vereinfacht gestellt und an die entsprechende Behörde versendet werden


(10.08.11) – Das von der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. betriebene Internetportal "Frag den Staat" ist online gegangen. Ziel des Portals ist es, zu einer zentralen Sammelstelle für Anfragen an Bundesministerien und -behörden im Internet zu werden. FragDenStaat.de unterstützt Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, dem Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz.

Vielen Bürgerinnen und Bürgern sind die Möglichkeiten und Potenziale der Bundesgesetze, nach denen Akteneinsicht beantragt werden kann, nicht bekannt. Die Hürde, eine Anfrage zu stellen, ist offenbar hoch. Das neue Portal will diese Hürde senken. Auf FragDenStaat.de sind alle Behörden des Bundes aufgelistet. Mit Hilfe eines Web-Formulars können Informationsfreiheitsanfragen vereinfacht gestellt und an die entsprechende Behörde versendet werden. Die Antwort der Behörde wird automatisch an die Plattform geleitet und dort zusammen mit der Anfrage des Nutzers veröffentlicht. So werden die angefragten Informationen für die gesamte Öffentlichkeit transparent und kostenlos einsehbar. Dank "FragDenStaat.de" müssen in Zukunft identische Anfragen nicht doppelt bearbeitet werden.

Stefan Wehrmeyer, Projektleiter FragDenStaat.de von Open Knowledge Foundation Deutschland: "Mit Hilfe des Webs lässt sich ein mächtiges, demokratisches Werkzeug wie die Informationsfreiheit optimal nutzen."

Christian Humborg, Geschäftsführer von Transparency International Deutschland: "Informationsfreiheit ist im 21. Jahrhundert eine Selbstverständlichkeit. Sie ermöglicht Rechenschaft und Kontrolle und ermächtigt den Bürger. Höchst enttäuschend und unverständlich ist die Entscheidung der baden-württembergischen Landesregierung, die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes um mindestens ein Jahr zu vertagen."

Lynn Gogolin von Mehr Demokratie: "Der freie Zugang zu Informationen ist eine absolute Voraussetzung für unsere Demokratie. Bürgerinnen und Bürger müssen möglichst schnell und einfach an Antworten kommen. Dazu gibt es nun FragDenStaat.de. Auf Landesebene steht das allerdings noch aus."

Daniel Dietrich, Vorstand der Open Knowledge Foundation Deutschland: "Wir hoffen, mit der Plattform FragDenStaat.de den kulturellen Wandel zu Open Government in der staatlichen Verwaltung zu beschleunigen. Wir wollen den Gesetzgeber dabei unterstützen, die Informationsfreiheitsgesetzgebung deutlich nachzubessern. Die Bundesländer, die noch kein Landes-IFG haben, müssen dringend eines einführen. Auf Bundesebene sollten die unterschiedlichen Informationsgesetze zu einem einheitlichen Gesetz zusammengeführt werden, um die Antragstellung zu erleichtern."

Das Portal soll auch die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen und Journalisten unterstützen. Über FragDenStaat.de können sie Anfragen nicht-öffentlich stellen. Diese werden dann zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Dadurch wird die exklusive Nutzung von Informationen gewahrt. Gleichzeitig kann die Webseite als Quelle angegeben werden.

Vorbild von "FragDenStaat.de" ist die in Großbritannien sehr erfolgreiche Webseite "whatdotheyknow.com". 2010 wurden circa zwölf Prozent aller Informationsanfragen an zentrale staatliche Behörden über diese Webseite gestellt. Das sind etwa 5.200 Anfragen. In Deutschland wurden jährlich von 2006 bis 2010 durchschnittlich nur etwa 1.600 Anfragen nach dem Bundes-Informationsfreiheitsgesetz gestellt.

Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ist seit 2006 in Kraft. In elf Bundesländern bestehen zudem Landes-Informationsfreiheitsgesetze. In Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen gibt es kein Informationsfreiheitsgesetz. In Baden-Württemberg hat die rot-grüne Koalition in ihrem Koalitionsvertrag vom April 2011 die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes vereinbart. Wie Innenminister Reinhold Gall mitteilte, soll die laufende Evaluierung des Bundesgesetzes abgewartet werden.

Zum Start wird das Portal bereits von elf Organisationen und Initiativen unterstützt. Die Unterstützerorganisationen sind: Access Info Europe, Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit e.V., Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union, Deutscher Journalisten-Verband e.V., Digitale Gesellschaft e.V., Legal Leaks, Mehr Demokratie e.V., netzwerk recherche e.V., n-ost Netzwerk für Osteuropa-Berichterstattung e.V., Open Data Network e.V. und Transparency International Deutschland e.V. Die Betreiberorganisation Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. hat sich im Februar 2011 gegründet. Die drei Mitarbeiter werden von der Open Knowledge Foundation aus Großbritannien finanziert. (Transparency: ra)

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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