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Zentrale Testamentsregister bringt mehr Sicherheit


Bei Gericht oder Notar verwahrte Testamente und Erbverträge werden jetzt in einem neuen Register der Bundesnotarkammer in Berlin erfasst
Im Zentralen Testamentsregister werden keine Inhalte von Testamenten oder Erbverträgen gespeichert


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(12.01.12) - Zum 1. Januar 2012 nahm das neue Zentrale Testamentsregister seine Arbeit auf. Damit wird im Todesfall noch zügiger die wichtige Frage geklärt werden können, ob der Verstorbene ein Testament errichtet und beim Gericht oder einem Notar hinterlegt hat oder nicht. So kann ein Erbschein schneller erteilt werden- und der kann für Erben wichtig sein, um z.B. über Konten des Erblassers verfügen zu können.

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk sagte: "Bislang waren im Todesfall verschiedenste Meldungen zwischen Gerichten, Notaren und Standesämtern auszutauschen, um die wichtige Frage zu klären, ob ein Testament vorliegt oder nicht - und das alles in Papierform. Das war nicht nur umständlich und langwierig, sondern auch fehleranfällig. Mit dem Zentralen Testamentsregister werden wir vom 1. Januar 2012 an ein modernes Verfahren haben, das unsere Nachlassverfahren noch effizienter und schneller macht."

Dazu werden bei Gericht oder Notar verwahrte Testamente und Erbverträge ab dem kommenden Jahr in einem neuen Register der Bundesnotarkammer in Berlin erfasst. Im Todesfall werden dann die verwahrende Stelle und das Nachlassgericht künftig unmittelbar durch das Zentrale Testamentsregister informiert - und zwar in elektronischer Form. Die Umstellung erfordert einen hohen organisatorischen Aufwand im Dienste der Bürger. So sind in den nächsten fünf Jahren rund 15 Millionen Karteikarten von mehr als 5.000 Geburtsstandesämtern in das Zentrale Testamentsregister zu überführen.

Die Vorbereitungen für die Einführung des Zentralen Testamentsregisters laufen dementsprechend seit Monaten auf Hochtouren. "Unsere Gerichte und Notare in Bayern sind bestens für die Umstellung gerüstet. Einem erfolgreichen Start steht nichts im Wege", betont Merk. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Planungen in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren und der Bundesnotarkammer in Berlin vorgenommen, die bereits mit dem Zentralen Vorsorgeregister umfassende Erfahrung mit der Betreuung eines großen Registers hat.

Die Ministerin sagte abschließend: "Besonders wichtig war mir bei alledem, dass keine Abstriche beim Thema Datenschutz gemacht werden. Im Zentralen Testamentsregister werden keine Inhalte von Testamenten oder Erbverträgen gespeichert. Erfasst werden nur Informationen, die zum Wiederauffinden einer letztwilligen Verfügung unbedingt erforderlich sind; zum Beispiel der Name des Erblassers. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert. Nur Amtsträger wie Notare und Gerichte können hierauf zugreifen. Für den Registerabruf ist zu Lebzeiten des Erblassers dessen Einverständnis notwendig. Damit wird das Nachlassverfahren noch sicherer und bürgerfreundlicher." (Bayerisches Justizministerium: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

Freier Verkehr audiovisueller Inhalte Die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vorgelegt. Die AVMD-Richtlinie soll den freien Verkehr audiovisueller Inhalte ermöglichen und bezieht auch wichtige ordnungspolitische Ziele ein, z. B. Verbot der Aufstachelung zum Hass, Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten und Förderung europäischer audiovisueller Werke. Die wichtigsten in dem Bericht behandelten Fragen sind Werbepraktiken und die Notwendigkeit weiterer Leitlinien für Connected-TV (d. h. internetfähiges Fernsehen).

Harmonisierung der Zollpraktiken und -verfahren In der EU und den USA anerkannte vertrauenswürdige Händler können sich im Ergebnis des unterzeichneten Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung bei ihren transatlantischen Geschäften über geringere Kosten, vereinfachte Verfahren und eine größere Vorhersehbarkeit freuen. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarten formal, ihre sicheren Händler gegenseitig anzuerkennen und diesen Unternehmen dadurch die Möglichkeit zu geben, von schnelleren Kontrollen und einem geringeren Aufwand bei der Zollabfertigung zu profitieren. Zusätzlich wird die gegenseitige Anerkennung auch die Sicherheit der Ein- und Ausfuhren verbessern, da sich die Zollbehörden auf die tatsächlichen Risikobereiche konzentrieren können.

Recht auf faires Verfahren "Sie haben das Recht … - über ihre Rechte belehrt zu werden". Dies wird bald für alle, die in der EU festgenommen werden oder in Haft sind, Wirklichkeit werden. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben heute auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet, die Verdächtigen und Beschuldigten das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkennt. Nach der "Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren" müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden.

De-minimis-Verordnung zu DAWI Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, nach der Beihilfen von bis zu 500.000 EUR je Unternehmen und Dreijahreszeitraum von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen sind, sofern sie als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gewährt werden. Ausgleichsleistungen dieser Größenordnung gelten als unproblematisch, weil sie zu gering sind, um Handel oder Wettbewerb zu beeinträchtigen. Die Verordnung ist die letzte Komponente des neuen DAWI-Beihilfenpakets, dessen Hauptteil im Dezember 2011 verabschiedet wurde.

Compliance in der Landwirtschaft Die Europäische Kommission hat die die Mitgliedstaaten noch nachdrücklicher aufgefordert, die Einhaltung des Verbots der Sauenhaltung in Einzelbuchten ab dem 1. Januar 2013 sicherzustellen. Nach der Richtlinie 2008/120/EG des Rates über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen müssen ab dem 1. Januar 2013 Sauen und Jungsauen in allen Schweinehaltungsbetrieben, die mindestens zehn Sauen halten, etwa zweieinhalb Monate lang während ihrer Trächtigkeit in Gruppen gehalten werden. Somit werden die Schweine aus engen Einzelbuchten einer artgerechteren Haltung zugeführt.

Einschränkung des freien Kapitalverkehrs Die Europäische Kommission hat Belgien förmlich aufgefordert, diskriminierende Bestimmungen zur Erbschafts- und zur Unternehmensbesteuerung aufzuheben. Erbschaftsteuer: Laut den Vorschriften der Regionen Brüssel und Wallonien kann bei der Festsetzung der Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer zwischen mehreren Aktienkursen gewählt werden. Dies gilt jedoch nur für solche Aktien, die an der belgischen Börse gehandelt werden.

Compliance in der Landwirtschaft Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die öffentlichen Zuwendungen für den Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz nicht mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind, und hat Deutschland daher aufgefordert, Beihilfen von rund 30 Mio. EUR vom Begünstigten zurückzufordern. Der Zweckverband (im Folgenden "Zweckverband TKB") erbringt in Rheinland-Pfalz Dienstleistungen für die Tierkörperbeseitigung und die Entsorgung von Schlachtabfällen. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass der Zweckverband TKB keine Ausgleichszahlungen erhalten darf, da ihm aufgrund seiner ausreichenden Reservekapazitäten für Seuchenfälle keine zusätzlichen Kosten für die Erbringung einer öffentlichen Dienstleistung entstehen.

Compliance in der Umweltpolitik Die Europäische Kommission fordert Österreich auf, seine nationalen Rechtsvorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungen mit den EU-Vorschriften in Einklang zu bringen. Die Kommission bemängelt, dass die potenziellen Umweltauswirkungen eines Projekts im Zusammenhang mit einer österreichischen Skipiste nicht wie im EU-Recht verlangt geprüft wurden. Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Poto?nik richtet die Kommission daher an Österreich eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Sollte innerhalb von zwei Monaten keine zufrieden stellende Antwort eingehen, so kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union mit dem Fall befassen.

Qualität und Glaubwürdigkeit der EU-Statistiken In einem von der Europäischen Kommission angenommenen Vorschlag sind strengere Maßnahmen zur Sicherung der Qualität und Glaubwürdigkeit der EU-Statistiken vorgesehen. Hochwertige, zuverlässige Statistiken sind für faktengestützte Entscheidungen von grundlegender Bedeutung. Der Bedarf an solchen Daten ist im Zusammenhang mit der stärkeren wirtschaftspolitischen Koordinierung, die im vergangenen Jahr in der EU vereinbart wurde, weiter angestiegen. Zudem haben die jüngsten wirtschaftlichen Entwicklungen gezeigt, wie wichtig glaubwürdige Statistiken sind, um für Entscheidungen dieser Art das Vertrauen der Öffentlichkeit und der Finanzmärkte sicherzustellen.

Verstöße gegen die EU-Zollbestimmungen Ein Netz von Unternehmen, das, um die hohen EU-Zölle zu umgehen, über mehrere südostasiatische Länder betrügerisch Rohrformstücke aus China eingeführt hatte, wurde bei Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) entdeckt. Diese Untersuchungen führte das OLAF gemeinsam mit Behörden mehrerer Mitgliedstaaten und mit indischen und taiwanesischen Zollbehörden durch. Ergebnis der Untersuchungen war die Nacherhebung von Zöllen in Höhe von 9 Mio. EUR. In späteren Strafverfahren in Deutschland und dem Vereinigten Königreich wurden drei der Beteiligten zu Freiheitsstrafen verurteilt.

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Gesetzliche Einschränkung der Abmahnungen Nur das P-Konto schützt vor Pfändungen