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Nur das P-Konto schützt vor Pfändungen


Verbraucherschutzministerin Dr. Merk warnt Banken vor Sondergebühren: "Ein Aufpreis für die Ärmsten wäre Rechtsbruch. Pfändungsschutzkonten müssen kostenneutral sein"
Durch das P-Konto soll verschuldeten Menschen das Existenzminimum garantiert werden


(12.01.12) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk warnte anlässlich der zum 1. Januar 2012 einsetzenden Neuregelung des Pfändungsschutzkontos (so genanntes "P-Konto") die Kreditwirtschaft nachdrücklich davor, für das P-Konto höhere Gebühren zu verlangen als für "reguläre" Konten. "Es geht nicht an, dass sich Kreditinstitute auf Kosten der Schwachen durch überhöhte Kontoführungsgebühren bereichern", so Merk. "Durch das P-Konto soll verschuldeten Menschen das Existenzminimum garantiert werden. Es wäre widersinnig, wenn dadurch gleichzeitig neue Schulden angehäuft würden. Nicht zuletzt wäre es auch rechtlich äußerst problematisch. Ich rate daher Verbrauchern, sich hiergegen zur Wehr zu setzen."

Zugleich machte Merk verschuldete Verbraucher erneut darauf aufmerksam, dass Bankguthaben ab dem 1. Januar 2012 nur noch dann vor Pfändungen geschützt sind, wenn sie sich auf einem P-Konto befinden. "Wer sich Forderungen seiner Gläubiger ausgesetzt sieht und sein Konto jetzt nicht auf ein P-Konto umstellt, riskiert, am Geldautomaten mit leeren Händen dazustehen", sagte Merk. "Gerade wer schon jetzt durch einen Beschluss des Vollstreckungsgerichts einen bestimmten Betrag auf seinem Konto gegen Pfändungen gesichert hat, muss aktiv werden. Er sollte möglichst rasch mit seiner Bank vereinbaren, dass sein Konto kurzfristig als so genanntes Pfändungsschutzkonto weitergeführt wird. Das geht natürlich auch noch im neuen Jahr; allerdings wird es jetzt höchste Eisenbahn."

Hintergrund:
Konten genießen innerhalb gewisser Grenzen Pfändungsschutz. Bisher wurde dieser Schutz durch Beschlüsse des Vollstreckungsgerichts gewährt. Seit dem 1. Juli 2010 ist daneben auch die Einrichtung eines besonderen Pfändungsschutzkontos möglich, bei dem gewisse Beträge automatisch von der Pfändung freigestellt werden. Ab dem 1. Januar 2012 wird der Schutz dann in der Regel nur noch über das Pfändungsschutzkonto möglich sein. Zum bevorstehenden Jahreswechsel besteht daher für die betroffenen Schuldner Handlungsbedarf.

Die Frage, ob die Banken für die Einrichtung und Führung eines Pfändungsschutzkontos zusätzliche Gebühren verlangen können, beschäftigt derzeit vielfach die Gerichte. Sie gewinnt durch die erhöhte Bedeutung des P-Kontos ab 1. Januar 2012 neue Dringlichkeit. Bisher haben die Instanzgerichte, soweit ersichtlich, Sondergebühren einvernehmlich als rechtswidrig angesehen. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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