Wertpapiergeschäfte: Offenlegung von Provisionen
Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin prangert die "Verdunkelung bei Bankprovisionen" an
Dr. Beate Merk: "Wenn sich bestätigt, dass die Banken ihre Provisionen nicht ordnungsgemäß offenlegen, wäre das ein gewichtiges Argument für eine Stärkung der Honorarberatung"
(22.09.11) - "Es wird höchste Zeit, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Praxis der Banken bei der Offenlegung von Provisionen bei Wertpapiergeschäften überprüft", fordert Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk anlässlich der vom Verbraucherzentrale Bundesverband veröffentlichten Ergebnisse einer Stichprobenuntersuchung. "Wenn sich die von den Verbraucherverbänden vorgelegten Zahlen über Verstöße gegen die Offenlegungspflicht bestätigen, muss gegen die betroffenen Banken von Behördenseite entschieden vorgegangen werden."
Das Wertpapierhandelsgesetz lässt Provisionen von dritter Seite für die Empfehlung und Vermittlung von Wertpapieren nur dann zu, wenn sie dem Kunden offengelegt werden und die Provision dazu dient, die Qualität der Finanzdienstleistung zu verbessern. Und das aus gutem Grund, denn Provisionen bergen das Risiko, dass sich die Empfehlung nicht vorrangig am Interesse des Kunden sondern am Gewinnstreben des Unternehmens ausrichtet. Außerdem mindern Provisionen die Rendite der Anlage.
"Ein Desaster wie beim aggressiven Vertrieb von Lehman-Zertifikaten an vornehmlich ältere Kunden darf sich nicht wiederholen. Die Banken müssen für die notwendige Transparenz sorgen und Interessenkollisionen vermeiden", so Merk, die auch weitergehende gesetzgeberische Maßnahmen nicht ausschließt. "Wenn sich bestätigt, dass die Banken ihre Provisionen nicht ordnungsgemäß offenlegen, wäre das ein gewichtiges Argument für eine Stärkung der Honorarberatung. Auch werden wir uns auf nationaler wie auch europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Vorgaben für provisionsgestützte Finanzdienstleistungen strenger und präziser als bisher gefasst werden." (Bayerisches Justizministerium: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Angleichung der Schweiz an das EU-Recht
Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.
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Achtes illustratives Nuklearprogramm
Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.
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Änderungen bei den DAWI-Vorschriften
Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.
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Glaubwürdige Wettbewerber
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.
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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.