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SEPA-Verordnung über Überweisungen und Lastschrift


Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk SEPA-Einführung: "Mehraufwand ohne unmittelbaren zusätzlichen Nutzen"
Banken sollten nach Merks Auffassung die Rückbuchbarkeit von Lastschriften nicht gegenüber dem heutigen Standard einschränken


(24.02.12) - "Eine "Win-Win-Situation" ist SEPA für die deutschen Verbraucher und den heimischen Markt mit Sicherheit nicht", stellte Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fest, nachdem das Europäische Parlament am 14. Februar die SEPA-Verordnung über Überweisungen und Lastschriften in der EU verabschiedet hatte.

"Die Umstellung der Kontoangaben bei Überweisungen auf die 22-stellige IBAN wird zwar zum Glück glimpflicher ausfallen als zunächst befürchtet, aber trotzdem bedeutet sie für alle Beteiligten bei den weit überwiegenden innerstaatlichen Zahlungen einen Mehraufwand ohne unmittelbaren zusätzlichen Nutzen", so die bayerische Ministerin. "Nur bei Auslandsüberweisungen sehe ich ab 2014 klare Vorteile für die Kunden. Inwieweit sich die Transaktionskosten der Banken insgesamt durch SEPA ermäßigen, bleibt abzuwarten." Weiter appellierte sie an die Banken, den Verbrauchern den Umstieg auf SEPA so einfach wie möglich zu machen. "Ein guter Service wird auch von Verbrauchern durch Kundentreue honoriert", so die Ministerin weiter.

Zu begrüßen ist aus Sicht von Merk, dass für bestehende Einzugsermächtigungen eine Bestandsschutzregelung gefunden wurde. "Hier bestand tatsächlich die Gefahr, dass Abbuchungen mangels Umstellung auf die neuen Anforderungen an Lastschriften nicht rechtzeitig ausgeführt worden wären und der Verbraucher beispielsweise bei der Miete oder Stromrechnung unverschuldet in Verzug geraten wäre."

Mit Blick auf die bei SEPA eingeschränkte Rückbuchbarkeit von Lastschriften machte die bayerische Ministerin deutlich, dass es gerade bei Bestellungen im Internet für den Verbraucher wichtig sei, schnell sein Geld wiederzubekommen, wenn der Verkäufer nicht liefert. Die Banken sollten daher nach Merks Auffassung die Rückbuchbarkeit von Lastschriften nicht gegenüber dem heutigen Standard einschränken.

Kritisch geprüft werden müssen vor allem auch die Auswirkungen auf das bewährte elektronische Lastschriftverfahren. Merk: "Ich kann nicht nachvollziehen, dass die EU ohne Not in das verbraucher- und unternehmerfreundliche elektronische Lastschriftverfahren in einem der größten Märkte Europas eingreift. Ich hoffe, dass wir hier gemeinsam mit dem Handel und der Finanzwirtschaft rasch Lösungen finden, um weiterhin ein effektives und sicheres Zahlen an der Kasse und im Internet zu ermöglichen." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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