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Signal für eine bessere Streitkultur


Bayern stimmt im Bundesrat für neues Mediationsgesetz
Justizministerin Dr. Beate Merk: "Das Gesetz schafft die Streitschlichtung durch den Richter nicht ab, sondern führt die bayerische Variante ein - den Güterichter"

(22.02.12) - Bayern hat im Bundesrat für das neue Mediationsgesetz gestimmt. Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk erklärte: "Das Gesetz ist ein klares Signal für eine bessere Streitkultur in Deutschland - Bayern stimmt deshalb zu. Die Bedenken einiger anderer Länder, dass durch die Streichung der im Gesetzentwurf noch vorgesehenen Richtermediation der in vielen Ländern erfolgreichen Streitschlichtung durch den Richter ein Riegel vorgeschoben würde, teile ich nicht. Die Wahrheit ist schlicht: Das Gesetz spricht jetzt vom Güterichter statt vom Mediationsrichter. Anders als bisher überwiegend in den Medien berichtet, handelt es sich beim Güterichter aber keineswegs um ein neuartiges Modell, mit dem wir bisher keine Erfahrungen hätten. Vielmehr praktizieren wir das in Bayern seit Jahren und sehr erfolgreich."

Der Unterschied zwischen Güterichter und Mediationsrichter besteht laut Merk darin, dass der Güterichter die Vorteile des Mediators - er nimmt sich zurück und lässt die Parteien selbst eine Lösung finden - mit denen des Richters, der die souveräne Kenntnis des Rechts sowie richterliche Autorität verkörpert und sich aktiv in die Verhandlungen mit einbringt, verbindet. Darüber hinaus kann der Güterichter auf Wunsch der Parteien einen Vergleich protokollieren und diesen für vollstreckbar erklären.

Merk sagte: "Für das Güterichtermodell sprechen die Erfolge, die wir damit in Bayern seit Jahren erzielen: Unseren Güterichtern gelingt es häufig in scheinbar hoffnungslosen Fällen, 'die Kuh vom Eis zu bringen', sprich, nicht nur den konkreten Streitfall zu lösen, sondern z. B. jahrzehntelange Nachbarstreitigkeiten endgültig zu beenden."

Merk erklärte abschließend: "Mit dem neuen Mediationsgesetz kann sich der Güterichter bei seiner Verhandlungsleitung natürlich weiterhin der Methoden und Techniken der Mediation bedienen. Die gerichtsinterne Mediation ist also nicht tot. Sie muss lediglich in das erweiterte Güterichterverfahren überführt werden. Damit wird es auch den Ländern, die derzeit erfolgreich ein Mediationsrichtermodell praktizieren, möglich sein, dieses in einer modifizierten Fassung fortzuführen. Ich sage deshalb ein klares Ja zu dem Gesetz und freue mich über die Anerkennung unseres Güterichtermodells."

Hintergrund:
Das am 15. November 2011 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (Mediationsgesetz) stand am 10.02.2012 auf der Tagesordnung des Bundesrates. Der Bundesrat hatte zu entscheiden, ob er gegen das Gesetz den Vermittlungsausschuss anruft. Andernfalls kann das Gesetz nach Verkündung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten.

Das Gesetz enthält Regelungen zur Förderung des Mediation, also eines Verfahrens der Streitbeilegung, bei dem es den Parteien unter Anwendung bestimmter Techniken ermöglicht wird, selbst eine Lösung für ihren Streit zu finden. Insbesondere stellt es die Vertraulichkeit der Mediation sicher und ermöglicht auch Qualitätsstandards für Mediatoren. Während im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch eine Regelung für die Mediation durch den (nicht Streit entscheidenden) Richter enthalten war, sind diese im Bundestag gestrichen und durch eine Erweiterung des bereits bisher möglichen und in Bayern und Thüringen erfolgreich praktizierten Güterichtermodells ersetzt worden. Dies wird häufig als Ende der richterlichen Streitschlichtung verstanden, was aber aus den in der Presseerklärung genannten Gründen nicht zutrifft. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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