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Signal für eine bessere Streitkultur


Bayern stimmt im Bundesrat für neues Mediationsgesetz
Justizministerin Dr. Beate Merk: "Das Gesetz schafft die Streitschlichtung durch den Richter nicht ab, sondern führt die bayerische Variante ein - den Güterichter"

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(22.02.12) - Bayern hat im Bundesrat für das neue Mediationsgesetz gestimmt. Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk erklärte: "Das Gesetz ist ein klares Signal für eine bessere Streitkultur in Deutschland - Bayern stimmt deshalb zu. Die Bedenken einiger anderer Länder, dass durch die Streichung der im Gesetzentwurf noch vorgesehenen Richtermediation der in vielen Ländern erfolgreichen Streitschlichtung durch den Richter ein Riegel vorgeschoben würde, teile ich nicht. Die Wahrheit ist schlicht: Das Gesetz spricht jetzt vom Güterichter statt vom Mediationsrichter. Anders als bisher überwiegend in den Medien berichtet, handelt es sich beim Güterichter aber keineswegs um ein neuartiges Modell, mit dem wir bisher keine Erfahrungen hätten. Vielmehr praktizieren wir das in Bayern seit Jahren und sehr erfolgreich."

Der Unterschied zwischen Güterichter und Mediationsrichter besteht laut Merk darin, dass der Güterichter die Vorteile des Mediators - er nimmt sich zurück und lässt die Parteien selbst eine Lösung finden - mit denen des Richters, der die souveräne Kenntnis des Rechts sowie richterliche Autorität verkörpert und sich aktiv in die Verhandlungen mit einbringt, verbindet. Darüber hinaus kann der Güterichter auf Wunsch der Parteien einen Vergleich protokollieren und diesen für vollstreckbar erklären.

Merk sagte: "Für das Güterichtermodell sprechen die Erfolge, die wir damit in Bayern seit Jahren erzielen: Unseren Güterichtern gelingt es häufig in scheinbar hoffnungslosen Fällen, 'die Kuh vom Eis zu bringen', sprich, nicht nur den konkreten Streitfall zu lösen, sondern z. B. jahrzehntelange Nachbarstreitigkeiten endgültig zu beenden."

Merk erklärte abschließend: "Mit dem neuen Mediationsgesetz kann sich der Güterichter bei seiner Verhandlungsleitung natürlich weiterhin der Methoden und Techniken der Mediation bedienen. Die gerichtsinterne Mediation ist also nicht tot. Sie muss lediglich in das erweiterte Güterichterverfahren überführt werden. Damit wird es auch den Ländern, die derzeit erfolgreich ein Mediationsrichtermodell praktizieren, möglich sein, dieses in einer modifizierten Fassung fortzuführen. Ich sage deshalb ein klares Ja zu dem Gesetz und freue mich über die Anerkennung unseres Güterichtermodells."

Hintergrund:
Das am 15. November 2011 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (Mediationsgesetz) stand am 10.02.2012 auf der Tagesordnung des Bundesrates. Der Bundesrat hatte zu entscheiden, ob er gegen das Gesetz den Vermittlungsausschuss anruft. Andernfalls kann das Gesetz nach Verkündung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten.

Das Gesetz enthält Regelungen zur Förderung des Mediation, also eines Verfahrens der Streitbeilegung, bei dem es den Parteien unter Anwendung bestimmter Techniken ermöglicht wird, selbst eine Lösung für ihren Streit zu finden. Insbesondere stellt es die Vertraulichkeit der Mediation sicher und ermöglicht auch Qualitätsstandards für Mediatoren. Während im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch eine Regelung für die Mediation durch den (nicht Streit entscheidenden) Richter enthalten war, sind diese im Bundestag gestrichen und durch eine Erweiterung des bereits bisher möglichen und in Bayern und Thüringen erfolgreich praktizierten Güterichtermodells ersetzt worden. Dies wird häufig als Ende der richterlichen Streitschlichtung verstanden, was aber aus den in der Presseerklärung genannten Gründen nicht zutrifft. (Bayerisches Justizministerium: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

Freier Verkehr audiovisueller Inhalte Die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vorgelegt. Die AVMD-Richtlinie soll den freien Verkehr audiovisueller Inhalte ermöglichen und bezieht auch wichtige ordnungspolitische Ziele ein, z. B. Verbot der Aufstachelung zum Hass, Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten und Förderung europäischer audiovisueller Werke. Die wichtigsten in dem Bericht behandelten Fragen sind Werbepraktiken und die Notwendigkeit weiterer Leitlinien für Connected-TV (d. h. internetfähiges Fernsehen).

Harmonisierung der Zollpraktiken und -verfahren In der EU und den USA anerkannte vertrauenswürdige Händler können sich im Ergebnis des unterzeichneten Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung bei ihren transatlantischen Geschäften über geringere Kosten, vereinfachte Verfahren und eine größere Vorhersehbarkeit freuen. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarten formal, ihre sicheren Händler gegenseitig anzuerkennen und diesen Unternehmen dadurch die Möglichkeit zu geben, von schnelleren Kontrollen und einem geringeren Aufwand bei der Zollabfertigung zu profitieren. Zusätzlich wird die gegenseitige Anerkennung auch die Sicherheit der Ein- und Ausfuhren verbessern, da sich die Zollbehörden auf die tatsächlichen Risikobereiche konzentrieren können.

Recht auf faires Verfahren "Sie haben das Recht … - über ihre Rechte belehrt zu werden". Dies wird bald für alle, die in der EU festgenommen werden oder in Haft sind, Wirklichkeit werden. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben heute auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet, die Verdächtigen und Beschuldigten das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkennt. Nach der "Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren" müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden.

De-minimis-Verordnung zu DAWI Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, nach der Beihilfen von bis zu 500.000 EUR je Unternehmen und Dreijahreszeitraum von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen sind, sofern sie als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gewährt werden. Ausgleichsleistungen dieser Größenordnung gelten als unproblematisch, weil sie zu gering sind, um Handel oder Wettbewerb zu beeinträchtigen. Die Verordnung ist die letzte Komponente des neuen DAWI-Beihilfenpakets, dessen Hauptteil im Dezember 2011 verabschiedet wurde.

Compliance in der Landwirtschaft Die Europäische Kommission hat die die Mitgliedstaaten noch nachdrücklicher aufgefordert, die Einhaltung des Verbots der Sauenhaltung in Einzelbuchten ab dem 1. Januar 2013 sicherzustellen. Nach der Richtlinie 2008/120/EG des Rates über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen müssen ab dem 1. Januar 2013 Sauen und Jungsauen in allen Schweinehaltungsbetrieben, die mindestens zehn Sauen halten, etwa zweieinhalb Monate lang während ihrer Trächtigkeit in Gruppen gehalten werden. Somit werden die Schweine aus engen Einzelbuchten einer artgerechteren Haltung zugeführt.

Einschränkung des freien Kapitalverkehrs Die Europäische Kommission hat Belgien förmlich aufgefordert, diskriminierende Bestimmungen zur Erbschafts- und zur Unternehmensbesteuerung aufzuheben. Erbschaftsteuer: Laut den Vorschriften der Regionen Brüssel und Wallonien kann bei der Festsetzung der Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer zwischen mehreren Aktienkursen gewählt werden. Dies gilt jedoch nur für solche Aktien, die an der belgischen Börse gehandelt werden.

Compliance in der Landwirtschaft Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die öffentlichen Zuwendungen für den Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz nicht mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind, und hat Deutschland daher aufgefordert, Beihilfen von rund 30 Mio. EUR vom Begünstigten zurückzufordern. Der Zweckverband (im Folgenden "Zweckverband TKB") erbringt in Rheinland-Pfalz Dienstleistungen für die Tierkörperbeseitigung und die Entsorgung von Schlachtabfällen. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass der Zweckverband TKB keine Ausgleichszahlungen erhalten darf, da ihm aufgrund seiner ausreichenden Reservekapazitäten für Seuchenfälle keine zusätzlichen Kosten für die Erbringung einer öffentlichen Dienstleistung entstehen.

Compliance in der Umweltpolitik Die Europäische Kommission fordert Österreich auf, seine nationalen Rechtsvorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungen mit den EU-Vorschriften in Einklang zu bringen. Die Kommission bemängelt, dass die potenziellen Umweltauswirkungen eines Projekts im Zusammenhang mit einer österreichischen Skipiste nicht wie im EU-Recht verlangt geprüft wurden. Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Poto?nik richtet die Kommission daher an Österreich eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Sollte innerhalb von zwei Monaten keine zufrieden stellende Antwort eingehen, so kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union mit dem Fall befassen.

Qualität und Glaubwürdigkeit der EU-Statistiken In einem von der Europäischen Kommission angenommenen Vorschlag sind strengere Maßnahmen zur Sicherung der Qualität und Glaubwürdigkeit der EU-Statistiken vorgesehen. Hochwertige, zuverlässige Statistiken sind für faktengestützte Entscheidungen von grundlegender Bedeutung. Der Bedarf an solchen Daten ist im Zusammenhang mit der stärkeren wirtschaftspolitischen Koordinierung, die im vergangenen Jahr in der EU vereinbart wurde, weiter angestiegen. Zudem haben die jüngsten wirtschaftlichen Entwicklungen gezeigt, wie wichtig glaubwürdige Statistiken sind, um für Entscheidungen dieser Art das Vertrauen der Öffentlichkeit und der Finanzmärkte sicherzustellen.

Verstöße gegen die EU-Zollbestimmungen Ein Netz von Unternehmen, das, um die hohen EU-Zölle zu umgehen, über mehrere südostasiatische Länder betrügerisch Rohrformstücke aus China eingeführt hatte, wurde bei Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) entdeckt. Diese Untersuchungen führte das OLAF gemeinsam mit Behörden mehrerer Mitgliedstaaten und mit indischen und taiwanesischen Zollbehörden durch. Ergebnis der Untersuchungen war die Nacherhebung von Zöllen in Höhe von 9 Mio. EUR. In späteren Strafverfahren in Deutschland und dem Vereinigten Königreich wurden drei der Beteiligten zu Freiheitsstrafen verurteilt.

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