Forderungen zur Begrenzung der Abmahngebühren
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk angesichts zu erwartender Abmahnflut: "Wir müssen Abmahngebühren wirksam begrenzen"
Das Instrument der Abmahnung wird leider von findigen Unternehmern und von schwarzen Schafen unter den Anwälten zu oft missbraucht
(24.08.12) - Angesichts der Abmahnwelle, die nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Herausgabe der IP-Adressen bei illegaler Nutzung von Online-Börsen nun erwartet wird, erinnert Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministern Dr. Beate Merk nachdrücklich an ihre Forderungen zur Begrenzung der Abmahngebühren.
"Klar ist: Verstöße gegen das Urheberrecht müssen wirksam unterbunden werden", so Merk. "Aber etwas anderes ist es, wenn private Nutzer Gefahr laufen, sich bereits beim ersten Maus-Klick enormen Schadensersatzforderungen ausgesetzt zu sehen. Denn das Instrument der Abmahnung wird leider von findigen Unternehmern - und auch von schwarzen Schafen unter den Anwälten - zu oft missbraucht. Wir müssen daher zu einer wirksamen Begrenzung kommen, die einerseits die Kosten der Abmahnung deckt, andererseits den Verbraucher nicht überfordert und in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Urheberrechtsverletzung steht."
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10. August 2012 entschieden, dass künftig Internet-Provider wie die Deutsche Telekom alle Namen und Adressen von Nutzern herausgeben müssen, die unbefugt Musikstücke auf Online-Tauschbörsen stellen - egal, ob dies zu gewerblichen Zwecken erfolgt oder nicht (Az. I ZB 80/11). Bisher galt, dass Tauschbörsennutzer grundsätzlich nur dann eine Weitergabe ihrer Daten befürchten müssen, wenn sie gewerbsmäßig handeln. (Bayerisches Justizministerium: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.
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Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen
Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können
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Wegweisendes Regelwerk der EU
Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.
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Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.
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Influencer-Posts in sozialen Medien
Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.