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Erhebliches Kostenrisiko für Shopbetreiber


Neufassung des § 312g BGB führt mehrere Regelungen ein, die Kunden mehr Sicherheit bei Einkäufen im Internet bieten sollen
"Button-Lösung": eco warnt Betreiber von Onlineshops vor Abmahnrisiko


(23.08.12) - Am 1. August 2012 trat eine Rechtsänderung in Kraft, die nahezu alle Betreiber von deutschen Onlineshops betrifft: Die sogenannte "Button-Lösung" soll Verbraucher vor teuren Abofallen bei Internetkäufen schützen. In der Praxis dürfte sie stattdessen ein erhebliches Kostenrisiko für Shopbetreiber schaffen.

Die Neufassung des § 312g BGB führt mehrere Regelungen ein, die Kunden mehr Sicherheit bei Einkäufen im Internet bieten sollen. Ein Teil davon gilt als unproblematisch: So müssen Onlineshops künftig eindeutig ausweisen, wenn durch eine Bestätigung eine kostenpflichtige Bestellung ausgelöst wird. Ebenso muss bei Abonnements die Mindestlaufzeit angegeben werden.

Als kritisch gelten hingegen die Vorgaben dazu, welche Informationen bei Abschluss einer Bestellung angezeigt werden, wie sie hervorzuheben sind und wie sie angeordnet sein müssen. Diese Pflichten weichen deutlich vom weithin üblichen und bekannten Shopdesign ab. Daher müssen nahezu alle Unternehmen mit Onlineshops die Gestaltung entsprechend anpassen. Versäumen sie dies, gilt der Kaufvertrag des Kunden als unwirksam und – ein wesentlich höheres Risiko – der Betreiber riskiert eine Abmahnung wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

"Diese Regelung dürfte viele Onlinehändler noch vor Probleme stellen", erläutert Rechtsanwalt Ivo A. Ivanov, Justiziar des eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft. "Wir sprechen hier ja nicht nur von Großunternehmen wie Amazon, sondern von zahllosen stationären Kleinhändlern, die ihre Produkte hauptsächlich im Laden und nur nebenbei online anbieten." Diese könnten nun Opfer einer neuen Abmahnwelle werden, wenn entsprechende Kanzleien die neue Regelung zu Gewinnzwecken missbrauchen.

"Natürlich kann man die Position einnehmen, dass jeder Unternehmer die Wettbewerbsvorschriften im Auge behalten muss. Aber bei einem kleinen, nebenbei gepflegten Onlineshop für Gartenzubehör oder Babykleidung ist das unrealistisch", so Ivanov. "Leider gibt es keine einfache Lösung. Wir können nur öffentlich warnen und darauf hinweisen, die neuen Vorschriften möglichst schnell umzusetzen." Doch auch diese Lösung hat einen Wermutstropfen: Um den Willen des Gesetzgebers zu erfüllen, müssen die Betreiber Geld in ihre Shops investieren, ohne dass ihre Kunden dadurch einen Vorteil hätten. (eco: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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