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Regeln und Grenzen für Datennutzung gefragt


Big Data erfordert Datenschutz auf hohem Niveau: Chancen und Risiken der Sammlung und Auswertung großer Datenmengen
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner: "Gerade bei Big Data-Anwendungen muss der Datenschutz schon im Design berücksichtigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen gewahrt werden, indem sie aktiv einwilligen müssen"


(01.03.13) - Big Data – dieser Begriff steht nicht nur für enorme Datenmengen, sondern auch dafür, unstrukturierte Informationen aus verschiedensten Bereichen und in unterschiedlichen Formaten innerhalb kürzester Zeit zu sammeln, zu analysieren und auszuwerten. Das Datenmeer wächst mit jeder Sekunde. Je mehr Daten, desto größer die Möglichkeiten der Auswertung, desto größer aber auch die Gefahr des Missbrauchs und des Kontrollverlustes. Zu einer Diskussion über die Chancen und Risiken von Big Data hatten das Bundesverbraucherministerium und der IT-Verband Bitkom nach Berlin eingeladen. Der Titel der gemeinsamen Konferenz: "Big Data – Goldmine oder Dynamit?".

"Big Data-Anwendungen bringen nicht nur große Potenziale für die Wirtschaft, sondern können auch zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beitragen. Die Akzeptanz der Verbraucherinnen und Verbraucher für umfangreiche Daten-Analysen lässt sich aber nur gewinnen, wenn der Datenschutz auf hohem Niveau sichergestellt wird", sagten Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf.

Bundesverbraucherministerin Aigner erklärte: "Im digitalen Raum wird mit riesigen Datenmengen operiert – Daten sind das Gold des digitalen Zeitalters. Es ist an der Zeit, klare Regeln und Grenzen für die Datennutzung zu definieren. Gerade bei Big Data-Anwendungen muss der Datenschutz schon im Design berücksichtigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen gewahrt werden, indem sie aktiv einwilligen müssen. Dies gilt besonders, wenn Nutzerprofile gebildet werden." Eine massenhafte Auswertung dürfe es nur bei effektiv anonymisierten Daten geben. Hierfür reiche es nicht, nur die Namen zu löschen. "Bewegungsdaten könnten leicht auch ohne Namen oder Telefonnummer zugeordnet werden, wenn jemand sich zum Beispiel am üblichen Aufenthaltsort zur Schlafenszeit orientiert oder bestimmte Aufenthaltsorte einer Person kennt", so Aigner.

Bitkom-Präsident Prof. Kempf betonte, dass mit der fortschreitenden Digitalisierung in den Bereichen Energie, Gesundheit, Verkehr, Bildung und öffentliche Verwaltung die Datenmengen noch einmal deutlich ansteigen werden: "Der Wert digitaler Infrastrukturen liegt in der sinnvollen, kontrollierten Nutzung von Daten zum Wohl des einzelnen Menschen sowie der Gesellschaft insgesamt."

Konkrete Beispiele für Big-Data-Anwendungen sind:

>> Im Gesundheitswesen werden wertvolle Informationen über Nebenwirkungen von Medikamenten und die Wirksamkeit neuer Behandlungsmethoden gewonnen, indem Erfahrungsberichte von Patienten und Ärzten im Internet anonym ausgewertet werden.

>> Die Stadt Stockholm realisiert ein intelligentes Verkehrsmanagement, um Staus und Unfälle zu vermeiden. Grundlage ist die Analyse von Verkehrs- und Wetterdaten.

>> Einen Beitrag zur Energiewende leistet die Messung und Analyse des Stromverbrauchs mit Smart Metern, um den Bedarf genauer vorherzusagen und den Verbrauch zu reduzieren.

Zum Schutz der Verbraucher und Internetnutzer forderte Aigner, die EU-Datenschutz-Grundverordnung zügig voran zu bringen und den Datenschutz europaweit auf hohem Niveau festzuschreiben: "Das Datenschutzrecht muss endlich auch im Informationszeitalter verankert werden – und zwar auf europäischer Ebene." Dabei müsse das europäische Datenschutzrecht die Balance zwischen Innovation und Privatsphäre wahren: "Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Debatte über den Datenschutz angesichts immer perfekterer Aufzeichnungs- und Analysetechniken. Daher ist es wichtig, dass wir jetzt die Eckpfeiler für den Datenschutz und für Big Data setzen, bevor es zu spät ist."

Prof. Kempf erklärte: "Die ITK-Branche unterstützt das Vorhaben der EU, den Datenschutz in Europa auf ein einheitlich hohes Niveau zu bringen. Dabei muss aber verhindert werden, dass die neuen Regelungen eine sinnvolle Nutzung von Daten zu stark einschränken oder sogar unmöglich machen." Es bestehe die Gefahr, dass die bereits engen Spielräume für eine zulässige Datenverarbeitung weiter begrenzt und mit bürokratischen Informations- und Dokumentationspflichten überfrachtet werden. Kempf: "Vorteile bringt nur ein sinnvoll eingesetzter Datenschutz." Der Gesetzgeber solle stattdessen Anreize schaffen, damit Daten so oft wie möglich nur anonymisiert oder verschlüsselt verarbeitet werden, um Missbrauch zu verhindern. (Bitkom: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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