Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Regeln und Grenzen für Datennutzung gefragt


Big Data erfordert Datenschutz auf hohem Niveau: Chancen und Risiken der Sammlung und Auswertung großer Datenmengen
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner: "Gerade bei Big Data-Anwendungen muss der Datenschutz schon im Design berücksichtigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen gewahrt werden, indem sie aktiv einwilligen müssen"


(01.03.13) - Big Data – dieser Begriff steht nicht nur für enorme Datenmengen, sondern auch dafür, unstrukturierte Informationen aus verschiedensten Bereichen und in unterschiedlichen Formaten innerhalb kürzester Zeit zu sammeln, zu analysieren und auszuwerten. Das Datenmeer wächst mit jeder Sekunde. Je mehr Daten, desto größer die Möglichkeiten der Auswertung, desto größer aber auch die Gefahr des Missbrauchs und des Kontrollverlustes. Zu einer Diskussion über die Chancen und Risiken von Big Data hatten das Bundesverbraucherministerium und der IT-Verband Bitkom nach Berlin eingeladen. Der Titel der gemeinsamen Konferenz: "Big Data – Goldmine oder Dynamit?".

"Big Data-Anwendungen bringen nicht nur große Potenziale für die Wirtschaft, sondern können auch zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beitragen. Die Akzeptanz der Verbraucherinnen und Verbraucher für umfangreiche Daten-Analysen lässt sich aber nur gewinnen, wenn der Datenschutz auf hohem Niveau sichergestellt wird", sagten Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf.

Bundesverbraucherministerin Aigner erklärte: "Im digitalen Raum wird mit riesigen Datenmengen operiert – Daten sind das Gold des digitalen Zeitalters. Es ist an der Zeit, klare Regeln und Grenzen für die Datennutzung zu definieren. Gerade bei Big Data-Anwendungen muss der Datenschutz schon im Design berücksichtigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen gewahrt werden, indem sie aktiv einwilligen müssen. Dies gilt besonders, wenn Nutzerprofile gebildet werden." Eine massenhafte Auswertung dürfe es nur bei effektiv anonymisierten Daten geben. Hierfür reiche es nicht, nur die Namen zu löschen. "Bewegungsdaten könnten leicht auch ohne Namen oder Telefonnummer zugeordnet werden, wenn jemand sich zum Beispiel am üblichen Aufenthaltsort zur Schlafenszeit orientiert oder bestimmte Aufenthaltsorte einer Person kennt", so Aigner.

Bitkom-Präsident Prof. Kempf betonte, dass mit der fortschreitenden Digitalisierung in den Bereichen Energie, Gesundheit, Verkehr, Bildung und öffentliche Verwaltung die Datenmengen noch einmal deutlich ansteigen werden: "Der Wert digitaler Infrastrukturen liegt in der sinnvollen, kontrollierten Nutzung von Daten zum Wohl des einzelnen Menschen sowie der Gesellschaft insgesamt."

Konkrete Beispiele für Big-Data-Anwendungen sind:

>> Im Gesundheitswesen werden wertvolle Informationen über Nebenwirkungen von Medikamenten und die Wirksamkeit neuer Behandlungsmethoden gewonnen, indem Erfahrungsberichte von Patienten und Ärzten im Internet anonym ausgewertet werden.

>> Die Stadt Stockholm realisiert ein intelligentes Verkehrsmanagement, um Staus und Unfälle zu vermeiden. Grundlage ist die Analyse von Verkehrs- und Wetterdaten.

>> Einen Beitrag zur Energiewende leistet die Messung und Analyse des Stromverbrauchs mit Smart Metern, um den Bedarf genauer vorherzusagen und den Verbrauch zu reduzieren.

Zum Schutz der Verbraucher und Internetnutzer forderte Aigner, die EU-Datenschutz-Grundverordnung zügig voran zu bringen und den Datenschutz europaweit auf hohem Niveau festzuschreiben: "Das Datenschutzrecht muss endlich auch im Informationszeitalter verankert werden – und zwar auf europäischer Ebene." Dabei müsse das europäische Datenschutzrecht die Balance zwischen Innovation und Privatsphäre wahren: "Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Debatte über den Datenschutz angesichts immer perfekterer Aufzeichnungs- und Analysetechniken. Daher ist es wichtig, dass wir jetzt die Eckpfeiler für den Datenschutz und für Big Data setzen, bevor es zu spät ist."

Prof. Kempf erklärte: "Die ITK-Branche unterstützt das Vorhaben der EU, den Datenschutz in Europa auf ein einheitlich hohes Niveau zu bringen. Dabei muss aber verhindert werden, dass die neuen Regelungen eine sinnvolle Nutzung von Daten zu stark einschränken oder sogar unmöglich machen." Es bestehe die Gefahr, dass die bereits engen Spielräume für eine zulässige Datenverarbeitung weiter begrenzt und mit bürokratischen Informations- und Dokumentationspflichten überfrachtet werden. Kempf: "Vorteile bringt nur ein sinnvoll eingesetzter Datenschutz." Der Gesetzgeber solle stattdessen Anreize schaffen, damit Daten so oft wie möglich nur anonymisiert oder verschlüsselt verarbeitet werden, um Missbrauch zu verhindern. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Umweltstraftaten bestrafen

    Die Europäische Kommission begrüßt zwei politische Einigungen, die das Europäische Parlament und die EU-Staaten im Bereich Umweltpolitik erzielt haben: Zum einen geht es um neue Regeln für die Verbringung von Abfällen. Diese Regeln sollen verhindern, dass die EU ihre ökologischen Herausforderungen in Drittländer exportiert. Die Ausfuhr von Kunststoffabfällen aus der EU in Nicht-OECD-Länder wird verboten.

  • Gestrafftes Verfahren für den Datenaustausch

    Eine neue EU-Verordnung wird Gastgebern und Plattformen in der EU bei Kurzzeitvermietung klare Regeln für die Erhebung und Weitergabe von Daten vorgeben. Das Europäische Parlament und der Rat haben zu dem von der Kommission vor gut einem Jahr vorgelegten Vorschlag eine Einigung erzielt.

  • EU stärkt Schutz vor gefährlichen Chemikalien

    Die Europäische Kommission will den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor den gefährlichen Chemikalien Blei und Diisocyanaten stärken und begrüßt die erzielte politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Vorschlag der Kommission zur Änderung zweier Regelungen.

  • EU-weite Methanverordnung

    Das Europäische Parlament und die EU-Staaten auf neue Regeln zur Eindämmung der Methanemissionen im EU-Energiesektor und bei Energieimporten geeinigt. Methan ist nach Kohlendioxid der zweitgrößte Verursacher des Klimawandels und ein starker Luftschadstoff.

  • Die DSA einhalten

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Auskunftsersuchen an Amazon gerichtet. In dem Ersuchen gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) fordert die Kommission das Unternehmen auf, mehr Informationen über seine Maßnahmen für einen besseren Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Internet vorzulegen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen