Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Abo-Fallen auf Großhandelsplattformen


Dr. Beate Merk: "Einige Plattformen, die mit einer Riesenauswahl an Waren zu reduzierten Großhandelspreisen werben, entpuppen sich bei näherem Hinsehen als Abo-Fallen"
Neue Masche im Internet: Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit der Nutzung der Angebotsplattform ist häufig so gestaltet, dass ihn der Verbraucher nicht wahrnimmt


(27.02.13) - Die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk warnt vor einer neuen Masche im Internet: "Wer als Verbraucher auf der Suche nach besonders günstigen Angeboten ist und sich dabei auf Internetseiten von Großhandelsplattformen begibt, sollte vorsichtig sein" so Merk. "Denn einige dieser Plattformen, die mit einer Riesenauswahl an Waren zu reduzierten Großhandelspreisen werben, entpuppen sich bei näherem Hinsehen als Abo-Fallen."

"Schauen Sie sich die Internetseite sehr sorgfältig an", rät Merk. "Wenn Sie sich erst registrieren müssen, bevor Sie überhaupt Zugang zu den angepriesenen Schnäppchen bekommen, kann es sein, dass Sie mit der Registrierung einen Vertrag über ein zweijähriges Abonnement zur Nutzung der Plattform abschließen und Ihnen hierfür mehrere hundert Euro in Rechnung gestellt werden."

Der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit der Nutzung der Angebotsplattform ist häufig so gestaltet, dass ihn der Verbraucher nicht wahrnimmt. Da die vermeintlichen Schnäppchen nur Unternehmern und Freiberuflern angeboten werden, lassen sich einige Verbraucher dazu verleiten, falsche Angaben zu machen und sich als Nicht-Verbraucher zu registrieren. Zur Sorglosigkeit der Verbraucher trägt auch bei, dass die Schnäppchen-Angebote zum Teil über soziale Netzwerke beworben werden und damit der Eindruck entsteht, sie stünden in Wahrheit auch Verbrauchern offen. Wer hier seine Verbrauchereigenschaft leugnet, läuft Gefahr, die ihm normalerweise als Verbraucher zustehenden Rechte wie das Widerrufsrecht möglicherweise zu verlieren. Auch gilt die sogenannte Button-Lösung, die den Verbraucher vor Kostenfallen im Internet schützen soll, nicht bei Bestellungen von Unternehmern und Freiberuflern.

"Die Anbieter derartiger unseriöser Plattformen nutzen eine Lücke im Gesetz, die wir über den Bundesrat bereits im vorletzten Jahr schließen wollten. Jetzt zeigt sich, dass die auf den Verbraucher beschränkte Button-Lösung ihre Schwächen hat und zum Missbrauch einlädt." so Dr. Beate Merk. "Das von der Bundesjustizministerin angekündigte Gesetz zur Bekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken sollte genutzt werden, um diese Lücke zu schließen. Ich werde mich jedenfalls dafür einsetzen, dass die Button-Lösung für alle Kunden, egal ob Verbraucher oder Unternehmer, gilt." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Informationen über Investments

    Die Europäische Kommission hat die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung angenommen. Sie sind von allen Unternehmen, die der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen unterliegen, anzuwenden. Dies ist ein weiterer Schritt nach vorn beim Übergang zu einer nachhaltigen EU-Wirtschaft.

  • Entschlüsselung von Desinformationsnarrativen

    Projektvorschläge können eingereicht werden zur Entschlüsselung von Desinformationsnarrativen über Russlands Krieg gegen die Ukraine, über Wahlen sowie die LGBTQ+-Gemeinschaft. Ziel ist es, diese irreführenden Narrative und ihre Auswirkungen zu bekämpfen.

  • In der EU anerkannter Datenvermittler

    Die EU-Kommission hat gemeinsame Logos eingeführt, um in der EU anerkannte Anbieter von Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistische Organisationen leicht zu identifizieren. Diese Anbieter und Organisationen werden Dateninhaber (Einzelpersonen oder Unternehmen) mit Datennutzern verbinden.

  • Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften

    Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 6,5 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Regelung genehmigt, durch die energieintensiven Unternehmen eine Teilkompensation gewährt werden soll.

  • Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur

    Die Hochleistungsladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge entlang der deutschen Autobahnen kann ausgebaut werden: Die Europäische Kommission hat eine deutsche Regelung in Höhe von 350 Millionen Euro genehmigt. Sie sieht die Einrichtung von 952 HPC-Punkten an rund 200 Autobahnstandorten vor.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen