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Abo-Fallen auf Großhandelsplattformen


Dr. Beate Merk: "Einige Plattformen, die mit einer Riesenauswahl an Waren zu reduzierten Großhandelspreisen werben, entpuppen sich bei näherem Hinsehen als Abo-Fallen"
Neue Masche im Internet: Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit der Nutzung der Angebotsplattform ist häufig so gestaltet, dass ihn der Verbraucher nicht wahrnimmt


(27.02.13) - Die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk warnt vor einer neuen Masche im Internet: "Wer als Verbraucher auf der Suche nach besonders günstigen Angeboten ist und sich dabei auf Internetseiten von Großhandelsplattformen begibt, sollte vorsichtig sein" so Merk. "Denn einige dieser Plattformen, die mit einer Riesenauswahl an Waren zu reduzierten Großhandelspreisen werben, entpuppen sich bei näherem Hinsehen als Abo-Fallen."

"Schauen Sie sich die Internetseite sehr sorgfältig an", rät Merk. "Wenn Sie sich erst registrieren müssen, bevor Sie überhaupt Zugang zu den angepriesenen Schnäppchen bekommen, kann es sein, dass Sie mit der Registrierung einen Vertrag über ein zweijähriges Abonnement zur Nutzung der Plattform abschließen und Ihnen hierfür mehrere hundert Euro in Rechnung gestellt werden."

Der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit der Nutzung der Angebotsplattform ist häufig so gestaltet, dass ihn der Verbraucher nicht wahrnimmt. Da die vermeintlichen Schnäppchen nur Unternehmern und Freiberuflern angeboten werden, lassen sich einige Verbraucher dazu verleiten, falsche Angaben zu machen und sich als Nicht-Verbraucher zu registrieren. Zur Sorglosigkeit der Verbraucher trägt auch bei, dass die Schnäppchen-Angebote zum Teil über soziale Netzwerke beworben werden und damit der Eindruck entsteht, sie stünden in Wahrheit auch Verbrauchern offen. Wer hier seine Verbrauchereigenschaft leugnet, läuft Gefahr, die ihm normalerweise als Verbraucher zustehenden Rechte wie das Widerrufsrecht möglicherweise zu verlieren. Auch gilt die sogenannte Button-Lösung, die den Verbraucher vor Kostenfallen im Internet schützen soll, nicht bei Bestellungen von Unternehmern und Freiberuflern.

"Die Anbieter derartiger unseriöser Plattformen nutzen eine Lücke im Gesetz, die wir über den Bundesrat bereits im vorletzten Jahr schließen wollten. Jetzt zeigt sich, dass die auf den Verbraucher beschränkte Button-Lösung ihre Schwächen hat und zum Missbrauch einlädt." so Dr. Beate Merk. "Das von der Bundesjustizministerin angekündigte Gesetz zur Bekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken sollte genutzt werden, um diese Lücke zu schließen. Ich werde mich jedenfalls dafür einsetzen, dass die Button-Lösung für alle Kunden, egal ob Verbraucher oder Unternehmer, gilt." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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