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Abo-Fallen auf Großhandelsplattformen


Dr. Beate Merk: "Einige Plattformen, die mit einer Riesenauswahl an Waren zu reduzierten Großhandelspreisen werben, entpuppen sich bei näherem Hinsehen als Abo-Fallen"
Neue Masche im Internet: Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit der Nutzung der Angebotsplattform ist häufig so gestaltet, dass ihn der Verbraucher nicht wahrnimmt


(27.02.13) - Die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk warnt vor einer neuen Masche im Internet: "Wer als Verbraucher auf der Suche nach besonders günstigen Angeboten ist und sich dabei auf Internetseiten von Großhandelsplattformen begibt, sollte vorsichtig sein" so Merk. "Denn einige dieser Plattformen, die mit einer Riesenauswahl an Waren zu reduzierten Großhandelspreisen werben, entpuppen sich bei näherem Hinsehen als Abo-Fallen."

"Schauen Sie sich die Internetseite sehr sorgfältig an", rät Merk. "Wenn Sie sich erst registrieren müssen, bevor Sie überhaupt Zugang zu den angepriesenen Schnäppchen bekommen, kann es sein, dass Sie mit der Registrierung einen Vertrag über ein zweijähriges Abonnement zur Nutzung der Plattform abschließen und Ihnen hierfür mehrere hundert Euro in Rechnung gestellt werden."

Der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit der Nutzung der Angebotsplattform ist häufig so gestaltet, dass ihn der Verbraucher nicht wahrnimmt. Da die vermeintlichen Schnäppchen nur Unternehmern und Freiberuflern angeboten werden, lassen sich einige Verbraucher dazu verleiten, falsche Angaben zu machen und sich als Nicht-Verbraucher zu registrieren. Zur Sorglosigkeit der Verbraucher trägt auch bei, dass die Schnäppchen-Angebote zum Teil über soziale Netzwerke beworben werden und damit der Eindruck entsteht, sie stünden in Wahrheit auch Verbrauchern offen. Wer hier seine Verbrauchereigenschaft leugnet, läuft Gefahr, die ihm normalerweise als Verbraucher zustehenden Rechte wie das Widerrufsrecht möglicherweise zu verlieren. Auch gilt die sogenannte Button-Lösung, die den Verbraucher vor Kostenfallen im Internet schützen soll, nicht bei Bestellungen von Unternehmern und Freiberuflern.

"Die Anbieter derartiger unseriöser Plattformen nutzen eine Lücke im Gesetz, die wir über den Bundesrat bereits im vorletzten Jahr schließen wollten. Jetzt zeigt sich, dass die auf den Verbraucher beschränkte Button-Lösung ihre Schwächen hat und zum Missbrauch einlädt." so Dr. Beate Merk. "Das von der Bundesjustizministerin angekündigte Gesetz zur Bekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken sollte genutzt werden, um diese Lücke zu schließen. Ich werde mich jedenfalls dafür einsetzen, dass die Button-Lösung für alle Kunden, egal ob Verbraucher oder Unternehmer, gilt." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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