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Jugendschutz im Internet


Kommission für Jugendmedienschutz erkennt erstmals Internet-Schutzprogramme an
Filter für eine kindgerechte Internetnutzung


(22.02.12) - Bitkom hat die offizielle Anerkennung zweier Jugendschutzprogramme fürs Internet begrüßt. "Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Jugendschutz im Web", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat als zuständige staatliche Instanz gestern erstmals zwei Schutzprogramme anerkannt.

Die beiden Filter für eine kindgerechte Internetnutzung stammen von dem gemeinnützigen Verein JusProg und der Deutschen Telekom. Damit soll verhindert werden, dass Kinder und Jugendliche für ihr Alter ungeeignete Webseiten sehen. Zahlreiche Anbieter arbeiten intensiv an Programmen für den Jugendschutz. Bisher war es aber fast unmöglich, eine formale Anerkennung zu erhalten, was die Verbreitung der Angebote behindert hat.

Rohleder appellierte an Eltern, die Jugendschutz-Angebote im Web aktiv zu nutzen. "Technische Lösungen können gerade bei kleineren Kindern wichtig sein und den Erwerb von Medienkompetenz flankieren." Bitkom unterstützt auch die von Staat und Wirtschaft getragene Initiative "FragFinn.de", einen geschützten Surf-Raum für Kinder. Ferner engagiert sich der Verband in Initiativen wie "Deutschland sicher im Netz". Dort bekommen Jugendliche und Erziehungsberechtigte Unterstützung für mehr Sicherheit im Internet. (Bitkom: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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