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Jugendschutz im Internet


Kommission für Jugendmedienschutz erkennt erstmals Internet-Schutzprogramme an
Filter für eine kindgerechte Internetnutzung


(22.02.12) - Bitkom hat die offizielle Anerkennung zweier Jugendschutzprogramme fürs Internet begrüßt. "Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Jugendschutz im Web", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat als zuständige staatliche Instanz gestern erstmals zwei Schutzprogramme anerkannt.

Die beiden Filter für eine kindgerechte Internetnutzung stammen von dem gemeinnützigen Verein JusProg und der Deutschen Telekom. Damit soll verhindert werden, dass Kinder und Jugendliche für ihr Alter ungeeignete Webseiten sehen. Zahlreiche Anbieter arbeiten intensiv an Programmen für den Jugendschutz. Bisher war es aber fast unmöglich, eine formale Anerkennung zu erhalten, was die Verbreitung der Angebote behindert hat.

Rohleder appellierte an Eltern, die Jugendschutz-Angebote im Web aktiv zu nutzen. "Technische Lösungen können gerade bei kleineren Kindern wichtig sein und den Erwerb von Medienkompetenz flankieren." Bitkom unterstützt auch die von Staat und Wirtschaft getragene Initiative "FragFinn.de", einen geschützten Surf-Raum für Kinder. Ferner engagiert sich der Verband in Initiativen wie "Deutschland sicher im Netz". Dort bekommen Jugendliche und Erziehungsberechtigte Unterstützung für mehr Sicherheit im Internet. (Bitkom: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

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    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

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    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

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