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Unlizenzierte Software in Deutschland


Non-Compliance bei der Softwarelizenzierung: Deutsche Unternehmen zahlen rund 2 Millionen Euro für unlizenzierte Software
Große Bereitschaft zur Lizenzierung bei öffentlichen Auftragnehmern: Vergaberecht sieht vor, dass öffentliche Aufträge nur an gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden dürfen

(27.02.13) - Deutsche Unternehmen, die 2012 wegen unlizenzierter Software von der BSA belangt wurden, zahlten rund 1,4 Millionen Euro Schadensersatz. Sie mussten weitere 620.000 Euro aufbringen, um ihre Softwarelizenzen auf einen ordnungsgemäßen Stand zu bringen. Die Summe der Schadenersatzzahlungen an die BSA im Rahmen des Rechtsprogramms in Deutschland wuchs damit um 27 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die meisten Hinweise auf unlizenzierte Software kamen aus dem Dienstleistungssektor (18 Prozent aller Fälle), regional betrachtet lag Nordrhein-Westfalen vorn (27 Prozent). Der größte Fall betraf ein Schulungsunternehmen mit 1.200 Computern, das 525.000 Euro Schadensersatz bezahlen musste.

Unter den Fällen des Jahres 2012 waren mehrere Unternehmen, die den Großteil ihres Geschäfts mit öffentlichen Aufträgen machten. Dr. Christoph Süßenberger, Rechtsanwalt der BSA bei der Kanzlei FPS Rechtsanwälte & Notare, sagte: "Das Vergaberecht sieht vor, dass öffentliche Aufträge nur an gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden dürfen. Wenn wegen Urheberrechtsverletzungen ein Strafverfahren oder Zivilprozess anhängig ist, ist diese Gesetzestreue und Zuverlässig nicht mehr gewährleistet, und das Unternehmen wird von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen. Daher haben wir es mehrmals erlebt, dass Unternehmen nach einer Durchsuchung schnell die fehlenden Lizenzen erwarben und Schadensersatz leisteten, um die rechtswidrige Situation zu bereinigen und einen solchen Ausschluss zu vermeiden."

Ein ungewöhnliches Beispiel hierfür war ein Spezialunternehmen, das von Behörden mit der Bergung von Kampfmitteln beauftragt wurde und Software eines BSA-Mitglieds zur Bearbeitung von Kartenmaterial benutzte. Als nach dem Hinweis eines ehemaligen Mitarbeiters ans Licht kam, dass diese Software unlizenziert war, erstattete die BSA Strafanzeige, und die Staatsanwaltschaft ließ eine polizeiliche Durchsuchung und Überprüfung der Computer durchführen. Innerhalb weniger Wochen schlossen die BSA und das Bergungsunternehmen dann einen Vergleich, mit dem das Unternehmen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgab und sich verpflichtete, seine Software ordnungsgemäß zu lizenzieren und 70.000 Euro Schadenersatz zu bezahlen.

Weitere Details des BSA-Rechtsprogramms 2012
>> Nach der Dienstleistungsbranche (18 Prozent) kamen die meisten Hinweise aus der Vertriebs- und der Agenturbranche (15 Prozent bzw. 11 Prozent).
>> Bayern (19 Prozent) und Niedersachsen (11 Prozent) waren nach Nordrhein-Westfalen (27 Prozent) die Bundesländer mit den meisten Hinweisen.
>> Die BSA bekam Hinweise auf Unternehmen mit zusammen 28.000 Computern.

Georg Herrnleben, Senior Director EMEA bei der BSA, sagte: "Zwei Gründe haben zum Anstieg der Schadensersatzzahlungen geführt. Zum einen ist dies der Erfolg unseres TV-Spots, mit dem wir auf das Problem unlizenzierter Software am Arbeitsplatz aufmerksam machen. Zum anderen stellen wir fest, dass Gerichte, Staatsanwaltschaften und die Polizei immer routinierter und effizienter im Umgang mit Softwarepiraterie geworden sind. Meistens treffen wir dort auf großen Sachverstand und Professionalität bei Delikten im digitalen Umfeld. Wir sind deswegen zuversichtlich, dass wir auch 2013 ein gutes Jahr in der Rechtsarbeit haben werden." (BSA: ra)

BSA: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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