Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Unlizenzierte Software in Deutschland


Non-Compliance bei der Softwarelizenzierung: Deutsche Unternehmen zahlen rund 2 Millionen Euro für unlizenzierte Software
Große Bereitschaft zur Lizenzierung bei öffentlichen Auftragnehmern: Vergaberecht sieht vor, dass öffentliche Aufträge nur an gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden dürfen

(27.02.13) - Deutsche Unternehmen, die 2012 wegen unlizenzierter Software von der BSA belangt wurden, zahlten rund 1,4 Millionen Euro Schadensersatz. Sie mussten weitere 620.000 Euro aufbringen, um ihre Softwarelizenzen auf einen ordnungsgemäßen Stand zu bringen. Die Summe der Schadenersatzzahlungen an die BSA im Rahmen des Rechtsprogramms in Deutschland wuchs damit um 27 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die meisten Hinweise auf unlizenzierte Software kamen aus dem Dienstleistungssektor (18 Prozent aller Fälle), regional betrachtet lag Nordrhein-Westfalen vorn (27 Prozent). Der größte Fall betraf ein Schulungsunternehmen mit 1.200 Computern, das 525.000 Euro Schadensersatz bezahlen musste.

Unter den Fällen des Jahres 2012 waren mehrere Unternehmen, die den Großteil ihres Geschäfts mit öffentlichen Aufträgen machten. Dr. Christoph Süßenberger, Rechtsanwalt der BSA bei der Kanzlei FPS Rechtsanwälte & Notare, sagte: "Das Vergaberecht sieht vor, dass öffentliche Aufträge nur an gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden dürfen. Wenn wegen Urheberrechtsverletzungen ein Strafverfahren oder Zivilprozess anhängig ist, ist diese Gesetzestreue und Zuverlässig nicht mehr gewährleistet, und das Unternehmen wird von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen. Daher haben wir es mehrmals erlebt, dass Unternehmen nach einer Durchsuchung schnell die fehlenden Lizenzen erwarben und Schadensersatz leisteten, um die rechtswidrige Situation zu bereinigen und einen solchen Ausschluss zu vermeiden."

Ein ungewöhnliches Beispiel hierfür war ein Spezialunternehmen, das von Behörden mit der Bergung von Kampfmitteln beauftragt wurde und Software eines BSA-Mitglieds zur Bearbeitung von Kartenmaterial benutzte. Als nach dem Hinweis eines ehemaligen Mitarbeiters ans Licht kam, dass diese Software unlizenziert war, erstattete die BSA Strafanzeige, und die Staatsanwaltschaft ließ eine polizeiliche Durchsuchung und Überprüfung der Computer durchführen. Innerhalb weniger Wochen schlossen die BSA und das Bergungsunternehmen dann einen Vergleich, mit dem das Unternehmen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgab und sich verpflichtete, seine Software ordnungsgemäß zu lizenzieren und 70.000 Euro Schadenersatz zu bezahlen.

Weitere Details des BSA-Rechtsprogramms 2012
>> Nach der Dienstleistungsbranche (18 Prozent) kamen die meisten Hinweise aus der Vertriebs- und der Agenturbranche (15 Prozent bzw. 11 Prozent).
>> Bayern (19 Prozent) und Niedersachsen (11 Prozent) waren nach Nordrhein-Westfalen (27 Prozent) die Bundesländer mit den meisten Hinweisen.
>> Die BSA bekam Hinweise auf Unternehmen mit zusammen 28.000 Computern.

Georg Herrnleben, Senior Director EMEA bei der BSA, sagte: "Zwei Gründe haben zum Anstieg der Schadensersatzzahlungen geführt. Zum einen ist dies der Erfolg unseres TV-Spots, mit dem wir auf das Problem unlizenzierter Software am Arbeitsplatz aufmerksam machen. Zum anderen stellen wir fest, dass Gerichte, Staatsanwaltschaften und die Polizei immer routinierter und effizienter im Umgang mit Softwarepiraterie geworden sind. Meistens treffen wir dort auf großen Sachverstand und Professionalität bei Delikten im digitalen Umfeld. Wir sind deswegen zuversichtlich, dass wir auch 2013 ein gutes Jahr in der Rechtsarbeit haben werden." (BSA: ra)

BSA: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verbot von Tierversuchen für Kosmetika

    Die EU-Kommission hat ihre Antwort auf die Europäische Bürgerinitiative (EBI) "Rettet tierversuchsfreie Kosmetika - Engagiert euch für ein Europa ohne Tierversuche" vorgelegt. Darin gibt sie einen umfassenden Überblick über den rechtlichen und politischen Rahmen der EU in Bezug auf die Verwendung von Tieren zu Testzwecken. Außerdem schlägt sie zusätzliche Maßnahmen vor, um Tierversuche zu reduzieren.

  • Entscheidungen über Geld treffen können

    Die Finanzkompetenz der Europäerinnen und Europäer ist gering. Das zeigen die Ergebnisse einer Eurobarometer-Umfrage, die die Europäische Kommission veröffentlicht hat. Nur 18 Prozent der EU-Bürgerinnen und -Bürger verfügen demnach über ein hohes Maß an Finanzwissen, 64 Prozent über ein mittleres und 8 Prozent über ein niedriges Niveau.

  • Neue Energieeffizienz-Vorgabe

    Die Europäische Kommission begrüßt die endgültige Verabschiedung der überarbeiteten Energieeffizienzrichtlinie sowie der Verordnungen für umweltfreundliche Kraftstoffe für die Schifffahrt und zum Aufbau einer ausreichenden Infrastruktur für das Laden von E-Autos und der Betankung mit anderen alternativen Kraftstoffen. Sie sind Teil des Pakets "Fit for 55", mit dem die Treibhausgas-Emissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent sinken sollen. Bis 2050 will Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent werden.

  • Kopplungs- oder Bündelungspraktiken

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Microsoft möglicherweise gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen hat. Konkret geht es darum, dass das Unternehmen sein Kommunikations- und Kooperationsprodukt Teams mit seinen Firmenplattformen Office 365 und Microsoft 365 verknüpft oder gebündelt hat.

  • Vorschriften zu Spielzeug-Sicherheit

    Die EU-Kommission hat die geltenden Vorschriften zu Spielzeug-Sicherheit in der EU überarbeitet. Mit der neuen Verordnung will sie die Kinder insbesondere besser vor schädlichen Chemikalien schützen. Künftig soll es beispielsweise verboten sein, für Spielzeug Chemikalien zu verwenden, die das endokrine System oder das Atmungssystem beeinträchtigen oder für ein bestimmtes Organ toxisch sind. Außerdem schlägt die EU-Kommission einen digitalen Produktpass vor.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen