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Unlizenzierte Software in Deutschland


Non-Compliance bei der Softwarelizenzierung: Deutsche Unternehmen zahlen rund 2 Millionen Euro für unlizenzierte Software
Große Bereitschaft zur Lizenzierung bei öffentlichen Auftragnehmern: Vergaberecht sieht vor, dass öffentliche Aufträge nur an gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden dürfen

(27.02.13) - Deutsche Unternehmen, die 2012 wegen unlizenzierter Software von der BSA belangt wurden, zahlten rund 1,4 Millionen Euro Schadensersatz. Sie mussten weitere 620.000 Euro aufbringen, um ihre Softwarelizenzen auf einen ordnungsgemäßen Stand zu bringen. Die Summe der Schadenersatzzahlungen an die BSA im Rahmen des Rechtsprogramms in Deutschland wuchs damit um 27 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die meisten Hinweise auf unlizenzierte Software kamen aus dem Dienstleistungssektor (18 Prozent aller Fälle), regional betrachtet lag Nordrhein-Westfalen vorn (27 Prozent). Der größte Fall betraf ein Schulungsunternehmen mit 1.200 Computern, das 525.000 Euro Schadensersatz bezahlen musste.

Unter den Fällen des Jahres 2012 waren mehrere Unternehmen, die den Großteil ihres Geschäfts mit öffentlichen Aufträgen machten. Dr. Christoph Süßenberger, Rechtsanwalt der BSA bei der Kanzlei FPS Rechtsanwälte & Notare, sagte: "Das Vergaberecht sieht vor, dass öffentliche Aufträge nur an gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden dürfen. Wenn wegen Urheberrechtsverletzungen ein Strafverfahren oder Zivilprozess anhängig ist, ist diese Gesetzestreue und Zuverlässig nicht mehr gewährleistet, und das Unternehmen wird von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen. Daher haben wir es mehrmals erlebt, dass Unternehmen nach einer Durchsuchung schnell die fehlenden Lizenzen erwarben und Schadensersatz leisteten, um die rechtswidrige Situation zu bereinigen und einen solchen Ausschluss zu vermeiden."

Ein ungewöhnliches Beispiel hierfür war ein Spezialunternehmen, das von Behörden mit der Bergung von Kampfmitteln beauftragt wurde und Software eines BSA-Mitglieds zur Bearbeitung von Kartenmaterial benutzte. Als nach dem Hinweis eines ehemaligen Mitarbeiters ans Licht kam, dass diese Software unlizenziert war, erstattete die BSA Strafanzeige, und die Staatsanwaltschaft ließ eine polizeiliche Durchsuchung und Überprüfung der Computer durchführen. Innerhalb weniger Wochen schlossen die BSA und das Bergungsunternehmen dann einen Vergleich, mit dem das Unternehmen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgab und sich verpflichtete, seine Software ordnungsgemäß zu lizenzieren und 70.000 Euro Schadenersatz zu bezahlen.

Weitere Details des BSA-Rechtsprogramms 2012
>> Nach der Dienstleistungsbranche (18 Prozent) kamen die meisten Hinweise aus der Vertriebs- und der Agenturbranche (15 Prozent bzw. 11 Prozent).
>> Bayern (19 Prozent) und Niedersachsen (11 Prozent) waren nach Nordrhein-Westfalen (27 Prozent) die Bundesländer mit den meisten Hinweisen.
>> Die BSA bekam Hinweise auf Unternehmen mit zusammen 28.000 Computern.

Georg Herrnleben, Senior Director EMEA bei der BSA, sagte: "Zwei Gründe haben zum Anstieg der Schadensersatzzahlungen geführt. Zum einen ist dies der Erfolg unseres TV-Spots, mit dem wir auf das Problem unlizenzierter Software am Arbeitsplatz aufmerksam machen. Zum anderen stellen wir fest, dass Gerichte, Staatsanwaltschaften und die Polizei immer routinierter und effizienter im Umgang mit Softwarepiraterie geworden sind. Meistens treffen wir dort auf großen Sachverstand und Professionalität bei Delikten im digitalen Umfeld. Wir sind deswegen zuversichtlich, dass wir auch 2013 ein gutes Jahr in der Rechtsarbeit haben werden." (BSA: ra)

BSA: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

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    Das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) hat ein Schreiben an Meta übermittelt, nachdem Bedenken aufgetreten waren, dass Meta mit ihrem "Pay or consent"-Modell gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen könnte. Die Kommission koordinierte diese Maßnahme unter der Leitung der französischen Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung.

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    Die Europäische Kommission hat heute einen delegierten Rechtsakt beschlossen, der den Geltungsbeginn von Teilen der Basel-III-Standards in der EU um ein Jahr verschiebt. Gelten soll der Aufschub für den "Fundamental Review of the Trading Book", kurz: "FRTB", der die Handelstätigkeit der Banken betrifft und nun erst ab dem 1. Januar 2026 greifen soll. Das FRTB-Regelwerk trägt ausgefeilteren Methoden zur Messung von Risiken Rechnung, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

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    Die Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei sendet die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist. So haben 26 Mitgliedstaaten noch keine vollständige Umsetzung von zwei EU-Richtlinien in den Bereichen Klimaschutz und Verteidigung gemeldet.

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    Die Europäische Kommission begrüßt, dass der Text eines im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) ausgehandelten Übereinkommens über den elektronischen Handel nach fünf Jahren intensiver Verhandlungen, an denen mehr als 90 WTO-Mitglieder beteiligt waren, veröffentlicht wurde. Die EU brachte sich in die Verhandlungen über dieses erste weltweite Regelwerk für den digitalen Handel engagiert ein. Sobald das Übereinkommen in den WTO-Rechtsrahmen integriert ist, wird es für zahlreiche WTO-Mitglieder die Grundlage für ein solches Regelwerk bilden. Es wird sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen zugute kommen und in den beteiligten WTO-Mitgliedstaaten den digitalen Wandel fördern, indem es >> grenzüberschreitende elektronische Transaktionen vereinfacht, >> Hemmnisse für den digitalen Handel abbaut und >> Innovationen im elektronischen Handel fördert.

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    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Umstrukturierungsmaßnahme im Umfang von 321,2 Mio. EUR für Condor mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich im Juli 2021 von der Kommission auf der Grundlage der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung genehmigt worden, doch dann wurde der Genehmigungsbeschluss der Kommission durch das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 8. Mai 2024 für nichtig erklärt.

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