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Datenschutz geht zur Schule


Eltern haften nicht für Downloads ihrer Kinder: BvD bietet Schulen Unterstützung bei der Vermittlung von Medienkompetenz an
Datenschützer reagieren auf BGH-Urteil: Kinder und Jugendliche auf Gefahren und Risiken des Netzes aufmerksam machen


(06.12.12) - Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) haften Eltern nicht automatisch für die Nutzung des Internets durch ihre Kinder. Das Gericht stellt maßgeblich auf die Aufklärungspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern ab: Wer seinen Nachwuchs ausreichend belehrt, muss im Schadensfall nicht für sie haften. Obwohl oder gerade weil der BGH damit nicht einen "Persilschein" für Pseudo-Aufklärung gegeben hat, zeigt sich ganz klar die Notwendigkeit von Medienkompetenz bei Eltern und Kindern. Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. adressiert diese Problematik unter dem Aspekt des Datenschutzrechts im Internet seit Jahren erfolgreich mit seinem Projekt "Datenschutz geht zur Schule". Jede Schule in Deutschland hat die Möglichkeit, das Wissen und die Vermittlungskompetenz des BvD in Anspruch zu nehmen.

Die Initiative "Datenschutz geht zur Schule" (DSgzS) des BvD hat die Sensibilisierung von Schülern der Sekundarstufen I und II (ab der 5. Klassenstufe) im Umgang mit dem Internet und modernen Kommunikationsmedien zum Ziel. Anhand aktueller Medienthemen wie soziale Netzwerke à la Facebook und Google+, Video- und Musikdownloads, Chatrooms oder Cyber-Mobbing zeigen die Datenschützer Kindern und Jugendlichen die Chancen und Risiken im Umgang mit "Neuen Medien" auf.

"Das Internet ist für viele Kinder und Jugendliche zu einer wichtigen Informations- und Kommunikationsplattform geworden. Umso größer ist die Gefahr eines unbedachten Umgangs mit Daten, seien es die eigenen persönlichen Daten oder rechtlich geschützte Inhalte wie in dem vorliegenden Fall", erklärt Thomas Floß, im BvD-Vorstand Ansprechpartner für die Initiative "Datenschutz geht zur Schule". "Es ist sicher richtig, wenn der BGH in seinem Urteil feststellt, dass es heute selbstverständlich ist, dass Kinder und Jugendliche über einen Zugang zum Internet verfügen und dass man ihnen nicht von vornherein mit Misstrauen begegnen dürfe", bewertet BvD-Vorstand und Jurist Dr. Jens Eckhardt das BGH-Urteil. "Der vorliegende Fall ist aber auch ein deutlicher Beleg dafür, wie wichtig eine frühzeitige Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen im Umgang mit ‚Neuen Medien‘ ist", sagt Dr. Jens Eckhardt. "Denn die Möglichkeiten, aber auch die Gefahren im weltweiten Netz sind so umfangreich, dass sich vor allem junge Menschen keine oder kaum Vorstellungen davon machen können, was sie mit ihren Handlungen überhaupt auslösen können", ergänzt BvD-Vorstand Thomas Floß.

Hier setzt die Initiative der Datenschützer an. Ehrenamtliche Dozenten der Initiative sind auf Einladung von Schulen und Fördervereinen deutschlandweit unterwegs, um entsprechend Aufklärungsarbeit zu leisten. Dies geschieht bislang mit großem Erfolg: Bis heute wurden mehr als 25.000 Schüler an über 200 Schulen sensibilisiert. "Interessierte Schulvertreter können sich jederzeit an uns wenden, um mit uns über einen Termin für eine Unterrichtseinheit an ihrer Schule zu sprechen", erklärt Thomas Floß. (BvD: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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