Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Datenabfrage gegenüber Kindern besonders kritisch


vzbv leitete 29 Unterlassungsverfahren gegen Kinderspielportale ein
Für Kinder ist die Werbung oft nicht als solche erkennbar - Betreiber von Kinderspielseiten haben Fürsorgepflicht

(04.12.12) - Auf jeder zweiten geprüften Kinderspielseite im Internet gibt es Probleme mit der Werbung. Im Rahmen von Gewinnspielen werden zudem zu viele Daten von Kindern abgefragt. Zu diesem Ergebnis kam das bundesgeförderte Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), das insgesamt 52 Internetauftritte für Kinder untersuchte.

Mit seinem Marktcheck wollte der vzbv erfassen, ob die Betreiber von Kinderspieleseiten die gesetzlichen Standards in Bezug auf Werbung und Datenschutz einhalten. Ergebnis: Werbung und redaktionelle Seiteninhalte sind in vielen Fällen nicht hinreichend getrennt. Ferner werden bei der Teilnahme an Gewinnspielen nicht erforderliche persönliche Daten abgefragt.

"Es ist schon erschreckend, wie hemmungslos manche Anbieter die Unerfahrenheit von Kindern für Geschäfte ausnutzen", sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Von 29 eingeleiteten Unterlassungsverfahren konnten 17 Verfahren durch außergerichtliche Unterlassungserklärung erledigt werden; die Betreiber haben ihre Seiten entsprechend geändert. In acht Fällen hat der vzbv Klage erhoben. Inzwischen liegen sieben Urteile vor, von denen ein Urteil rechtskräftig ist.

Exemplarisch leitete der vzbv zwei Gerichtsverfahren ein, um klären zu lassen, ob Kinder für die Teilnahme an einem Gewinnspiel zur Angabe von Alter und Adresse verpflichtet werden können. "Kinder müssen vor unzulässigen Datenabfragen geschützt werden", fordert Carola Elbrecht vom Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt". Notfalls müssten gesetzliche Regelungen Rechtsklarheit schaffen: "Die Verabschiedung der EU-Datenschutzgrundverordnung wäre ein Schritt in die richtige Richtung." Danach dürfen personenbezogene Daten von Kindern unter 13 Jahren nur mit Einwilligung der Eltern erhoben werden.

Bei der Werbung gegenüber Kindern bewertete der vzbv zum Beispiel Formen als besonders kritisch, die Kinder spielerisch über interaktive Animationen oder ein Quiz zu Vertragsangeboten führen oder die unerwartet als Videosequenzen vor Spielbeginn eingeblendet werden. Dabei ist die Werbung für Kinder oft nicht als solche erkennbar.

"Unternehmer sollten bei ihren Webseiten immer das besondere Schutzbedürfnis der Kinder im Blick haben und ihre Fürsorge- und Kontrollpflichten erfüllen", sagt vzbv-Vorstand Billen. "Jegliche Werbung gegenüber Kindern muss mit Augenmaß erfolgen." Vor allem jüngere Kinder müssten den Umgang mit ihren eigenen Daten und den Schutz ihrer Privatsphäre erst erlernen. Hier seien auch Eltern und Pädagogen gefordert, die Medienkompetenz von Kindern und deren Urteilsvermögen in Bezug auf Werbung zu stärken. (vzbv: ra)

vzbv: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen