Compliance im Gesundheitswesen: Exklusiv-Ausschreibungen von Grippeimpfstoffen können Risiko darstellen Ärzte und Apothekerverbände berichteten über Lieferengpässe in der Grippesaison 2012/2013 als Folge von solchen Exklusivverträgen
(18.04.13) - Exklusiv-Ausschreibungen von Grippeimpfstoffen durch Krankenkassen für gesetzlich Versicherte lassen Zweifel an der Sinnhaftigkeit solcher Verträge aufkommen, wenn Aspekte einer bürger- und versichertengerechten Versorgungsqualität dabei gegenüber monetären Aspekten in den Hintergrund treten, so Dr. Klaus Meyer-Lutterloh von der DGbV e.V. (Deutsche Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement e.V.) in Berlin.
Ärzte und Apothekerverbände berichteten über Lieferengpässe in der Grippesaison 2012/2013 als Folge von solchen Exklusivverträgen. Die Impfraten gingen beispielsweise in Schleswig-Holstein um ein Viertel zurück. In Bayern erkrankten doppelt so viele Menschen an Influenza wie im benachbarten Baden-Württemberg, wo es keine Ausschreibungen gegeben hat.
Verunsicherung von Ärzten, Apothekern und Patienten seien keine guten Voraussetzungen für die Erreichung von Impfzielen. Die Vertragspartner derartiger Ausschreibungen sollten die Mahnungen medizinischer Experten ernst nehmen und einseitige Entscheidungen für bestimmte Grippe-Impfstoffe aus rein finanziellen Gründen vermeiden. Die Devise müsse sein, nicht an Impfungen zu sparen, sondern durch Impfungen Krankheitsfälle und unnötige Kosten zu vermeiden.
Wirksamkeit und Patientensicherheit - das heißt gelebte konsequente Bürger- und Patientenorientierung - müssen Vorrang vor zu kurz gedachter Kostendämpfung haben. Dieser Grundsatz gehöre zu den Grundüberzeugungen der DGbV e.V., betonte Meyer-Lutterloh.
"Die Deutsche Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement e.V. (DGbV) begleitet und entwickelt Konzepte für Verbesserungen des Versorgungsmanagements im deutschen Gesundheitswesen unter Berücksichtigung der Komplexität des gesamten Systems und der wichtigen Rolle der Bürger, also der Versicherten und Patienten. Die DGbV ist unabhängig, fachübergreifend und gemeinnützig." (DGbV: ra)
DGbV: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen