Compliance im Gesundheitswesen: Exklusiv-Ausschreibungen von Grippeimpfstoffen können Risiko darstellen Ärzte und Apothekerverbände berichteten über Lieferengpässe in der Grippesaison 2012/2013 als Folge von solchen Exklusivverträgen
(18.04.13) - Exklusiv-Ausschreibungen von Grippeimpfstoffen durch Krankenkassen für gesetzlich Versicherte lassen Zweifel an der Sinnhaftigkeit solcher Verträge aufkommen, wenn Aspekte einer bürger- und versichertengerechten Versorgungsqualität dabei gegenüber monetären Aspekten in den Hintergrund treten, so Dr. Klaus Meyer-Lutterloh von der DGbV e.V. (Deutsche Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement e.V.) in Berlin.
Ärzte und Apothekerverbände berichteten über Lieferengpässe in der Grippesaison 2012/2013 als Folge von solchen Exklusivverträgen. Die Impfraten gingen beispielsweise in Schleswig-Holstein um ein Viertel zurück. In Bayern erkrankten doppelt so viele Menschen an Influenza wie im benachbarten Baden-Württemberg, wo es keine Ausschreibungen gegeben hat.
Verunsicherung von Ärzten, Apothekern und Patienten seien keine guten Voraussetzungen für die Erreichung von Impfzielen. Die Vertragspartner derartiger Ausschreibungen sollten die Mahnungen medizinischer Experten ernst nehmen und einseitige Entscheidungen für bestimmte Grippe-Impfstoffe aus rein finanziellen Gründen vermeiden. Die Devise müsse sein, nicht an Impfungen zu sparen, sondern durch Impfungen Krankheitsfälle und unnötige Kosten zu vermeiden.
Wirksamkeit und Patientensicherheit - das heißt gelebte konsequente Bürger- und Patientenorientierung - müssen Vorrang vor zu kurz gedachter Kostendämpfung haben. Dieser Grundsatz gehöre zu den Grundüberzeugungen der DGbV e.V., betonte Meyer-Lutterloh.
"Die Deutsche Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement e.V. (DGbV) begleitet und entwickelt Konzepte für Verbesserungen des Versorgungsmanagements im deutschen Gesundheitswesen unter Berücksichtigung der Komplexität des gesamten Systems und der wichtigen Rolle der Bürger, also der Versicherten und Patienten. Die DGbV ist unabhängig, fachübergreifend und gemeinnützig." (DGbV: ra)
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