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Lizenzmanagement bietet Vorteile


Compliance-Audits bei der Software-Lizenzierung: Oft geraten Firmen aus reiner Unwissenheit in die Situation einer Unter- oder Überlizenzierung
Haftbar ist dabei laut Gesetz in der Regel der Vorstand oder Geschäftsführer selbst, auch wenn IT-Prozesse an einen externen Dienstleister ausgelagert sind

(06.05.13) - Die Anzahl von Compliance-Audits durch Softwarehersteller nimmt zu. So besteht laut Gartner-Studie für ein Unternehmen eine 65-prozentige Chance, ein Software-Audit zu erleben. "Allerdings würden nur rund 5 Prozent der Unternehmen in Deutschland eine spontane Überprüfung ihrer Softwarelizenzierungseinhaltung unbeschadet oder nur mit kleinen Mängeln bestehen", sagt Christian Dittrich, Gründer und Geschäftsführer der Dittrich + Kollegen GmbH in Köln. Eine fatale Situation, zumal mangelhaftes Lizenzmanagement schnell straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Laut Gesetz: Die Unternehmensführung haftet persönlich
"Gibt es in einem Unternehmen weniger Lizenzen als Software-Bereitstellungen oder -Installationen, ist dies strafbar und teuer", sagt Dittrich. Je nach Ausmaß der Unterlizenzierung müssen die verantwortlichen Softwarehalter mit horrenden Geldstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro oder sogar mit der Eröffnung eines Strafverfahrens rechnen. Haftbar ist dabei laut Gesetz in der Regel der Vorstand oder Geschäftsführer selbst, auch wenn IT-Prozesse an einen externen Dienstleister ausgelagert sind.

Einsparpotential von 15 bis 30 Prozent
Kein rechtliches, dafür aber ein finanzielles Risiko besteht auch bei Überlizenzierung: "Diese ist zwar straffrei, aber auch teuer. Es wird Kapital in Lizenzen gebunden, die nicht verwendet werden. Das ist so, als ob ungenutzte Firmenwagen auf dem Hof stehen - nur sieht die Lizenzen niemand", so Dittrich. Praxiserfahrungen zeigen, dass im Durchschnitt rund 30 Prozent der einmal erworbenen Softwarelizenzen nicht mehr genutzt werden. Das Einsparpotential des eingesetzten Softwarebudgets ist laut aktueller Studien mit 15 bis 30 Prozent immens.

Zuständigkeiten regeln - Prozesse effektiver steuern
Oft geraten Firmen aus reiner Unwissenheit in die Situation einer Unter- oder Überlizenzierung. "Einige Unternehmen kennen zwar bereits die Notwendigkeit und sehen auch die Vorteile eines soliden Lizenzmanagements", sagt Dittrich. "Jedoch verfügen sie häufig noch nicht über eine prüfungssichere Gesamtlösung." Oftmals gibt es gar keinen Verantwortlichen für diesen Bereich in einer Firma. Dabei sind Softwarehalter dazu verpflichtet, eine Übersicht über ihre erworbenen und eingesetzten Lizenzen zu führen. Denn bei Installation einer Software gehen sie mit dem Softwarehersteller automatisch ein Vertragsverhältnis ein, das diesen berechtigt, jederzeit, aber höchstens einmal im Jahr, die Software-Lizenzierungseinhaltung zu prüfen.

Auch für die Vergangenheit muss dabei jederzeit nachweisbar sein, welche Lizenzen welcher Hardware und welchem Benutzer zugeordnet sind. Im Falle einer spontanen Überprüfung durch Softwarehersteller bricht dann schnell Hektik aus, um die geforderten Lizenzinformationen zu erhalten und verlässliche Aussagen über die tatsächlich installierten Softwaresysteme treffen zu können. "Versichern gegen eine solche Prüfung kann man sich nicht", so Dittrich. "Lediglich ein zertifiziertes Lizenzmanagement verspricht absolute Sicherheit." (Dittrich + Kollegen: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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