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Änderung europäischer Fusionskontrollregeln?


Compliance beim Unternehmenskauf: EU-Kommission erwägt Fusionskontrolle auch für Minderheitsbeteiligungen
Ein Vertreter des deutschen Bundeskartellamts begrüßte die Ausdehnung der EU-Fusionskontrolle auf den Erwerb von Minderheitsbeteiligungen

(22.05.13) - Die EU-Kommission denkt über eine Erweiterung der Kontrollpflichten bei Unternehmensbeteiligungen nach. So könnten künftig auch Minderheitsbeteiligungen einer Fusionskontrolle unterzogen werden. Das kündigte ein hochrangiger Vertreter der EU-Behörde auf der "CMS Competition Conference" in Brüssel an, zu der sich alle zwei Jahre mehr als 200 internationale Wettbewerbsrechtsexperten aus Unternehmen, von Behörden und Gerichten treffen.

Die EU-Kommission möchte zur Erweiterung der europäischen Fusionskontrollregeln noch in dieser Amtszeit ein Diskussionspapier veröffentlichen, das konkrete Änderungsvorschläge benennt. "Durch die Fusionskontrolle auch für Minderheitsbeteiligungen würde die Zahl der Verfahren in Brüssel deutlich erhöht, weil Unternehmen die Minderheitsbeteiligung bislang nicht bei der EU prüfen lassen müssen", sagte Dr. Harald Kahlenberg, Leiter der CMS-Kartellrechtsgruppe. Beteiligungsprozesse könnten sich so zeitlich in die Länge ziehen.

Ein Vertreter des deutschen Bundeskartellamts begrüßte die Ausdehnung der EU-Fusionskontrolle auf den Erwerb von Minderheitsbeteiligungen. Die Erfahrung in Deutschland habe gezeigt, dass gerade der Erwerb von Minderheitsbeteiligungen zu Wettbewerbsproblemen führen könne. Eine Prüfung dieser Vorgänge durch die Wettbewerbsbehörden sei daher wünschenswert. Unternehmensvertreter hingegen befürchteten, dass künftig mit Kanonen auf Spatzen geschossen würde.

Verfahren bei der Brüsseler Behörde seien mit einem hohen Aufwand verbunden und dauerten lange. Der Kommissionsvertreter ließ erkennen, dass man deshalb beim Erwerb von Minderheitsbeteiligungen die bürokratischen Hürden reduzieren könnte. So sei beispielsweise denkbar, Minderheitsbeteiligungen nur in einem stark vereinfachten oder sogar einem freiwilligen Verfahren zu prüfen. Alternativ sei eine Anzeigepflicht mit Wartefrist vorstellbar. Unproblematische Fälle könnten dann schnell durchgewinkt werden. Unternehmensvertreter zeigten sich skeptisch, ob sich dies wirklich realisieren lasse.

Ein weiterer Schwerpunkt der CMS Competition Conference 2013 war das Energiekartellrecht. Energiekommissar Günther Oettinger kritisierte die starke Regulierung der Energiemärkte in der EU durch die Mitgliedstaaten. Europaweiter Wettbewerb im Energiebereich sei nicht möglich, wenn in den meisten Mitgliedstaaten Regulierungsbehörden die Preise festschrieben. "Ich werde weiter gegen regulierte Preise argumentieren. Ich glaube nicht, dass dies ein geeigneter Weg ist, Energiepreise niedrig zu halten", sagte Oettinger.

Weiter bemängelte der EU-Kommissar die oftmals zu enge Fokussierung der Wettbewerbsregulierer auf europäische Märkte. Tatsächlich seien vielen Energiemärkte heute bereits global und die Regulierer müssten akzeptieren, dass Europa starke Player benötigt, die im globalen Wettbewerb bestehen könnten. (CMS Hasche Sigle: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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