Transparency-Geschäftsführerin: Unternehmen werden in Deutschland bei nachgewiesener Korruption nicht streng genug bestraft Wo steht Deutschland, was kann es von anderen Ländern in Sachen Korruptionsbekämpfung lernen?
(13.01.15) - Unternehmen werden in Deutschland bei nachgewiesener Korruption nicht streng genug bestraft. Im Interview mit Compliancedigital.de fordert Dr. Anna-Maija Mertens, die neue Geschäftsführerin von Transparency International Deutschland e.V. (TI), daher die Einführung eines Unternehmensstrafrechts.
"Unternehmen werden heute bei Korruption – wenn sie denn aufgedeckt wird – durch das Ordnungswidrigkeitenrecht belangt. Dagegen wird der Fahrraddiebstahl als echte Straftat angesehen", kritisiert Mertens. Erst wenn der Gesetzgeber Korruption in den Rang einer echten Straftat erhebe, werde sie vom Geruch des Kavaliersdeliktes befreit. "Ordnungswidrigkeit klingt nach Lappalie; man zahlt sein Bußgeld wie beim Falschparken."
Wo steht Deutschland, was kann es von anderen Ländern in Sachen Korruptionsbekämpfung lernen? Diese Fragen beantwortete die neue TI-Geschäftsführerin im Compliancedigital-Interview vor dem Hintergrund des gerade veröffentlichten TI-Korruptionswahrnehmungsindex 2014.
Die Bundesregierung müsse sich stärker gegen Korruption einsetzen – etwa bei der Umsetzung internationaler Geldwäschestandards. In vielen Bereichen könne man, so Mertens, von europäischen Nachbarn lernen: So empfehle sich beispielsweise die Schweiz mit einem deutlich transparenteren Vergabewesen. Auf einer eigens eingerichteten Onlineplattform dort würden öffentliche Ausschreibungen detailliert dokumentiert.
Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern und angesichts der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schäden werde Korruption in Deutschland rechtlich nicht angemessen behandelt. (Erich Schmidt Verlag: ra)
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.
Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."
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