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Immer wichtig: Verschlüsselung vertraulicher Daten


Non-Compliance beim Datenschutz kann teuer werden: Datenschutzverstöße verursachen für Unternehmen Kosten in Millionenhöhe
Allein die durchschnittlichen Rechtsverteidigungskosten eines Unternehmens für einen Datenschutzverstoß können bei 500.000 Euro angesiedelt werden


(10.05.12) - Ein verlorener Laptop stellt ebenso wie ein abhandengekommener USB-Stick oder ein Hacker-Angriff einen Datenschutzverstoß dar. Ein erfolgreicher Datenschutzvorfall bringt enorme finanzielle Risiken mit sich: für das Unternehmen, die Betroffenen, aber auch für Lieferanten und Kunden.

Neben dem allgemeinen Schaden, der aus der Haftung für unzureichende Datensicherheit entsteht, können Kosten für die Ursachenidentifizierung durch Computerforensiker, Rechtsanwaltskosten für Gerichtsverfahren und nicht zuletzt Ausgaben für die Information aller Beteiligten entstehen. Weitere Aufwendungen fallen für die Einrichtung eines Call Centers und für PR-Experten an, die zur Begrenzung der nachteiligen Auswirkungen auf den Unternehmensruf beauftragt werden müssen.

Laut Jens Krickhahn, Manager für den Bereich Technology, Media & Telecommunication beim Spezialversicherer Hiscox, liegen allein die Kosten einer gerichtsverwertbaren Identifikation personenbezogener Daten für einen abhandengekommenen Laptop (Stichwort: IT-Forensik) zwischen 10.000 und 35.000 Euro. "Die durchschnittlichen Rechtsverteidigungskosten eines Unternehmens für einen Datenschutzverstoß können bei 500.000 Euro angesiedelt werden. Mit rund einer Million schlagen die durchschnittlichen Ansprüche von Dritten nach einem Datenschutzverstoß zu Buche – um nur einige Zahlen zu nennen", so Krickhahn.

Hiscox-Schadenbeispiel
Ein mittelständischer Online-Versandhändler wurde Opfer eines Datendiebstahls. Über mehrere Monate war es Hackern möglich, sich einen illegalen Zugang zu dem streng gesicherten Online-Abrechnungssystem (Payment Processing Tool) zu verschaffen. In diesem Zeitraum kopierten die Täter sensible Daten von mehr als 2 Millionen Kunden.

>> Kriminaltechnische Ermittlungskosten: 150.000 Euro
>> Kosten für juristische Dienstleistungen und Rechtsberatung: 525.000 Euro
>> Mitteilung des Datenverlusts: 470.000 Euro
>> Medien- und PR-Kosten: 253.000 Euro
>> Kosten für das Ausfindigmachen von Zahlungsvorgängen: 120.000 Euro
>> Forderungen der Zahlungskartenindustrie: 980.000 Euro
>> Einnahmeverlust aufgrund der Schließung der Website: 1.500.000 Euro
Gesamtkosten: 3.998.000 Euro

Welche präventiven Maßnahmen gibt es für Unternehmen?
Erfahrungen des Spezialversicherers Hiscox zeigen, dass viele Unternehmen die Sicherheit ihrer (Daten-)Systeme überschätzen. "Zahlreiche Unternehmen denken, dass ihre Systeme bereits sicher seien, wenn sie ein Antivirenprogramm installiert haben und der Zugang zu vertraulichen Daten über – häufig nicht allzu komplizierte – Passwörter reguliert wird. Für einen Profi sind solche Sicherheitsvorkehrungen allerdings keine Herausforderung. Für einen geübten Hacker ist das Umgehen solch begrenzter Sicherheitsmechanismen ein Kinderspiel. Der größte Schaden besteht im Verlust von Daten durch Eingriffe Dritter. Wir als Versicherer empfehlen nicht umsonst die Verschlüsselung vertraulicher Daten und die Beschränkung des Zugangs zu den Daten auf einen eng umgrenzten Personenkreis", sagt Krickhahn.

Krickhahn betont daher, dass es sinnvoll sei, wenn Unternehmen ihre Datenschutzvorkehrungen auf Funktionalität und Verlässlichkeit prüfen. "Insbesondere sollte ein Maßnahmenplan zur Reaktion auf Datenschutzverletzungen abgestimmt sein. Hierbei handelt es sich um eine Art Notfallplan, der Unternehmen hilft, nach einem erfolgreichen Hacker-Angriff Sofortmaßnahmen ergreifen zu können", so der Experte. Auf der anderen Seite sollten sich Unternehmen durch eine Versicherung, die Datenschutzverletzungen abdeckt, gegen die Risiken finanzieller Verluste absichern, nicht zuletzt wegen des Haftungsrisikos. "Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass die Kosten für den Diebstahl, den Verlust oder die missbräuchliche Verwendung vertraulicher Kunden- und Zahlungsverkehrsdaten im Haftungsfall leicht den sechsstelligen Bereich erreichen können", so Franka Barsch, Leiterin der Schadenabteilung bei Hiscox. (Hiscox: ra)

Hiscox: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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