INSM-Gutachten "Fehlfinanzierung in der deutschen Sozialversicherung" INSM: Herdprämie gehört nicht in die Krankenversicherung
(08.07.11) - Die deutschen Sozialversicherungen geben jährlich über 100 Milliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen aus. Gleichzeitig werden über 60 Mrd. Euro zwischen den verschiedenen Einkommensgruppen umverteilt – auch von unten nach oben.
Zu diesem Ergebnis kommt ein von der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) finanziertes Gutachten des Zentrums Generationenforschung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Institutsdirektor Professor Bernd Raffelhüschen sagte bei der Vorstellung des Gutachtens "Fehlfinanzierung in der deutschen Sozialversicherung": "Die heutige Finanzierung ist intransparent, unsozial und mit Blick auf steigende Gesundheitskosten und demografische Schrumpfung nicht zukunftstauglich." Raffelhüschen verlangt eine tiefgreifende Reform der Sozialversicherungen, besonders der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung.
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft fordert, in einem ersten Schritt die kostenlose Mitversicherung von nicht berufstätigen Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beenden. "Die kostenlose Mitversicherung von Hausfrauen und Hausmännern ist nichts anderes als eine Herdprämie", sagte INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr in der Pressekonferenz. Es sei grob ungerecht, Familien mit einem Verdiener gegenüber Doppelverdienerfamilien in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu begünstigen. Die INSM stützt sich in dieser Einschätzung auf das Gutachten von Raffelhüschen.
Pellengahr schlug vor, dass alle bislang kostenlos Mitversicherten ab dem 25. Lebensjahr einen eigenen Beitrag zahlen sollten. Dieser könnte sich am Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte in der GKV orientieren – derzeit rund 126 Euro monatlich. Damit würden rund fünf Millionen Hausfrauen und Hausmänner beitragspflichtig. Mit diesen Mehreinnahmen ließe sich der Beitragssatz zur GKV um ca. 0,7 Prozentpunkte senken. Pellengahr: "Das wäre eine echte Entlastung für die große Mehrheit der Arbeitnehmer und ein Beitrag zur Stabilisierung der Lohnnebenkosten." (INSM: ra)
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