Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Compliance in der Elektronikindustrie


Medizinische Geräte ab 2014 von RoHS-Richtlinie betroffen: CE-Dokumentation und mehrjährige Archivierung werden Pflicht
Bei Verdacht auf Non-Compliance zu RoHS wird die zuständige Behörde informiert, was Korrekturmaßnahmen oder Rücknahme und Rückruf zur Folge haben kann

(21.03.13) - Außer der Chemikalienverordnung REACh müssen Medizinprodukte künftig auch die europäische RoHS-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten erfüllen: Vom 22. Juli 2014 an ist RoHS (Restriction of Hazardous Substances Directive) für alle erstmalig in den Verkehr zu bringenden medizinischen Geräte in voller Wirksamkeit zu berücksichtigen. Auch alle Produkte mit einer CE-Kennzeichnung müssen RoHS-konform sein. Damit kommt auf Hersteller, Zulieferer und Importeure ein enormer Mehraufwand bei der Dokumentation und Überwachung von medizinischen Produkten zu – so wird unter anderem ein lückenloser Informationsaustausch in der gesamten Zulieferkette zur Pflicht.

Mit RoHS will die Europäische Union die Erstellung und das entsprechende Recycling der sich schnell ändernden Produkte in der Elektronikindustrie optimieren. Die seit 2011 gültige RoHS-Recast-Richtlinie (2011/65/EU) schließt jetzt auch Medizinprodukte ausdrücklich mit ein: So müssen Unternehmen für jedes Produkt eine technische Dokumentation und die vorgeschriebene EU-Konformitätserklärung zum Nachweis der Einhaltung anfertigen und für zehn Jahre archivieren.

"Wenn die zusätzlichen Aufgabenstellungen nicht von einer professionellen und bewährten Softwarelösung unterstützt werden, entsteht in jedem Fall ein deutlich höherer personeller Aufwand", sagt Marek Stachura, Produktmanager für Elektronik und Medizintechnik bei iPoint-systems.

Bei Verdacht auf Nichtkonformität zu RoHS wird die zuständige Behörde informiert, was Korrekturmaßnahmen oder Rücknahme und Rückruf zur Folge haben kann.

RoHS: Die Stoffverbote im Überblick
• Blei (0,1 Prozent)
• Quecksilber (0,1 Prozent)
• Cadmium (0,01 Prozent)
• Sechswertiges Chrom (0,1 Prozent)
• Polybromierte Biphenyle (PBB) (0,1 Prozent)
• Polybromierte Diphenylether (PBDE) (0,1 Prozent)
(iPoint-systems: ra)

iPoint-systems: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verbot von Tierversuchen für Kosmetika

    Die EU-Kommission hat ihre Antwort auf die Europäische Bürgerinitiative (EBI) "Rettet tierversuchsfreie Kosmetika - Engagiert euch für ein Europa ohne Tierversuche" vorgelegt. Darin gibt sie einen umfassenden Überblick über den rechtlichen und politischen Rahmen der EU in Bezug auf die Verwendung von Tieren zu Testzwecken. Außerdem schlägt sie zusätzliche Maßnahmen vor, um Tierversuche zu reduzieren.

  • Entscheidungen über Geld treffen können

    Die Finanzkompetenz der Europäerinnen und Europäer ist gering. Das zeigen die Ergebnisse einer Eurobarometer-Umfrage, die die Europäische Kommission veröffentlicht hat. Nur 18 Prozent der EU-Bürgerinnen und -Bürger verfügen demnach über ein hohes Maß an Finanzwissen, 64 Prozent über ein mittleres und 8 Prozent über ein niedriges Niveau.

  • Neue Energieeffizienz-Vorgabe

    Die Europäische Kommission begrüßt die endgültige Verabschiedung der überarbeiteten Energieeffizienzrichtlinie sowie der Verordnungen für umweltfreundliche Kraftstoffe für die Schifffahrt und zum Aufbau einer ausreichenden Infrastruktur für das Laden von E-Autos und der Betankung mit anderen alternativen Kraftstoffen. Sie sind Teil des Pakets "Fit for 55", mit dem die Treibhausgas-Emissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent sinken sollen. Bis 2050 will Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent werden.

  • Kopplungs- oder Bündelungspraktiken

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Microsoft möglicherweise gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen hat. Konkret geht es darum, dass das Unternehmen sein Kommunikations- und Kooperationsprodukt Teams mit seinen Firmenplattformen Office 365 und Microsoft 365 verknüpft oder gebündelt hat.

  • Vorschriften zu Spielzeug-Sicherheit

    Die EU-Kommission hat die geltenden Vorschriften zu Spielzeug-Sicherheit in der EU überarbeitet. Mit der neuen Verordnung will sie die Kinder insbesondere besser vor schädlichen Chemikalien schützen. Künftig soll es beispielsweise verboten sein, für Spielzeug Chemikalien zu verwenden, die das endokrine System oder das Atmungssystem beeinträchtigen oder für ein bestimmtes Organ toxisch sind. Außerdem schlägt die EU-Kommission einen digitalen Produktpass vor.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen