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Kampf gegen unseriöses Inkasso


Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert: Unangemessenen Druck beim Inkasso wirksam unterbinden
Ministerin fordert zudem einen noch besseren Schutz der Verbraucher gegen das Massenphänomen der unlauteren Werbeanrufe

(25.03.13) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen unseriöse Geschäftspraktiken weitere Verbesserungen für den Verbraucherschutz. "Es ist gut und richtig, dass der Bund mit seinem Gesetzentwurf dieses Thema endlich voran bringt", sagte Merk. "Aber in einigen Bereichen müssen wir noch weiter gehen, um den ‘schwarzen Schafen‘ vor allem im Inkassobereich das Handwerk zu legen."

Ihre Vorschläge dazu legt die Ministerin auf den Tisch. "Vor allem beim Inkassowesen brauchen wir eine Eindämmung der unseriösen Methoden, die vielen Verbrauchern nur schaden und die ganze Branche in Verruf bringen", so Merk. "Dazu gehört für mich auch ein berufsrechtlicher Pflichtenkanon für Inkassodienstleister im Gesetz, etwa das Verbot der Ausübung unzulässigen Drucks."

Merk sagte weiter: "Richtig ist, dass der Bund die Vergütung der Inkassofirmen regulieren und damit wo nötig im Ergebnis auch deckeln will. Aber das sollten wir transparent ins Gesetz schreiben und nicht dem Verordnungsgeber überlassen. Und: Verbraucher sollen vor allem keine Anerkenntnisse in Ratenzahlungsvereinbarungen untergejubelt werden können. Damit soll einer Praxis unseriöser Inkassounternehmen entgegengewirkt werden, sich in scheinbar günstigen Ratenzahlungsvereinbarungen, die sie mit dem Schuldner abschließen, die zugrunde liegende Forderung und eine unangemessen hohe Vergütung absegnen zu lassen- was dem Verbraucher, der bestreitet, überhaupt etwas zu schulden, später Einwendungen abschneidet."

Die Ministerin fordert zudem einen noch besseren Schutz der Verbraucher gegen das Massenphänomen der unlauteren Werbeanrufe: "Die Abzocke am Telefon muss ein Ende haben. Deswegen sollten alle Verträge, die infolge solcher Werbeanrufe abgeschlossen werden, nur dann wirksam sein, wenn die Verbraucher sie hinterher per Brief oder E-Mail noch einmal bestätigen. Eine Beschränkung dieser sog. Bestätigungslösung nur auf Gewinnspiele, wie im Berliner Gesetzentwurf vorgesehen, reicht nicht aus."

Bayerns Justizministerin legt den Finger auch noch in eine weitere Wunde: "Die Menschen werden immer häufiger Opfer von Firmen, die nur unter Postfachadressen auftreten, aber dann, wenn es zum Stechen kommt, nicht greifbar sind. Wie soll man etwa den Gewinn auf einer Kaffeefahrt bei einer Firma einklagen, die nur unter einer Postfachadresse auftritt, tatsächlich aber gar nicht existiert bzw. nicht identifizierbar ist? Deshalb fordere ich: Bei Postfacheröffnungen muss es eine Identifizierungspflicht geben. Die Flucht in die Anonymität darf es nicht geben." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

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    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

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    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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