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BYOD und Umsetzung von Compliance-Vorgaben


Finanzwirtschaft gelten besonders strenge Sicherheitsregeln: Auch Banken müssen sich den Herausforderungen durch Bring Your Own Device stellen
Eine integrierte Unified-Mobile-Device-Management-Plattform sollte die Option beinhalten, auditierbare Informationen über Systeme, IT-Policies, die Freigabe von IT-Ressourcen und die Einhaltung von Compliance-Regeln zu sammeln


(29.11.12) - In Banken und Unternehmen aus der Finanzwirtschaft gelten besonders strenge Sicherheitsregeln. Das gilt auch für den Einsatz von privaten mobilen Geräten wie Smartphones, die Mitarbeiter für geschäftliche Zwecke nutzen. Häufig dürfen Beschäftigte nur firmeneigene Systeme einsetzen. Doch eigentlich kann es sich kein Unternehmen, auch keine Bank, leisten, auf die Vorteile von "Bring Your Own Device" (BYOD) zu verzichten: Die Mitarbeiter sind flexibler, besser erreichbar und motivierter.

"Für Unternehmen, auch solche aus dem Finanzsektor, stellt sich nicht die Frage, ob sie den Einsatz privater Geräte dulden, sondern auf welche Weise sie solche Systeme auf sichere Weise in die Unternehmens-IT integrieren können", sagt Beate Wrobel, Marketing Manager DACH der IT-Systemmanagement-Spezialistin Kaseya.

Das bestätigt Ian Foddering, Chief Technology Officer des Netzwerkhersteller Cisco UK and Ireland in einem Beitrag für die Global Banking & Finance Review (1). Seiner Ansicht nach sollten Firmen einen "Unified Workspace" einrichten, also eine Arbeitsumgebung, in der mobile und Desktop-Systeme, private und firmeneigene Systeme integriert sind.

Eine integrierte Unified-Mobile-Device-Management-Plattform berücksichtigt alle Aspekte, die mit dem Schutz von Unternehmensdaten verbunden sind, etwa auf welche Weise sich diese Informationen sichern lassen und wie sie im Unternehmensnetz übermittelt werden.

Eine solche Lösung sollte folgende Funktionen bereitstellen:
>> Eine automatisierte Verwaltung von Policies und die Umsetzung von Compliance-Vorgaben entsprechend der Funktion von Mitarbeitern,
>> die Absicherung und Verschlüsselung aller Daten auf mobilen Client-Systemen,
>> die Möglichkeit, alle Systeme und Komponenten im Firmennetz eines Finanzinstituts zu zentral zu verwalten, einschließlich Servern, Desktop-Rechnern, Notebooks, Tablets und Smartphones,
>> die Option, auditierbare Informationen über Systeme, IT-Policies, die Freigabe von IT-Ressourcen und die Einhaltung von Compliance-Regeln zu sammeln, und dies während des gesamten Lebenszyklus von IT-Komponenten,
>> die Fähigkeit, gestohlene oder verlorengegangene Systeme zu identifizieren, unter Quarantäne zu stellen und gegebenenfalls remote zu löschen.
(1) Beitrag "Enabling BYOD in the Workplace" von Ian Foddering, CTO von Cisco UK and Ireland, auf Global Banking & Finance Review:
(Kaseya: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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