Textversion
Wer bietet was Recht Markt Produkte Services Whitepapers Fachartikel Compliance-Kiosk Schwerpunkte Branchen Videothek Schulungen Literatur Governance Webinare Compliance-Lexikon Success Stories Specials Security-Telegramm SaaS / Cloud-Telegramm Compliance-Archiv
Home Markt Hintergrund

Markt


Hintergrund Hinweise & Tipps Interviews Invests Kommentare, Meinungen, Stellungnahmen Nachrichten Personen Studien, Umfragen, Untersuchungen Meinungsumfragen Unternehmen

Events / Veranstaltungen Datenschutzerklärung Newsletter Marktübersichten Stellenanzeigen - Jobsuche Compliance-Shop Shopping-Portal & Shopping Mall Impressum Kontakt: Pressemitteilungen Links RSS: Compliance-Magazin.de-News Feed abonnieren RSS: IT SecCity.de-News Feed abonnieren Geschäftsbedingungen Wichtiger Hinweis zu Rechtsthemen Compliance-Magazin für Mobile Devices Sitemap Suche Mediadaten

Herausforderungen der Zoll- und Logistik-Branche


Kewills "3. Zoll- und Logistikforum": Experten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft referierten über Themen wie Grüne Logistik, Risikomanagement oder den "Modernisierten Zollkodex" (MZK)
Modernisierter Zollkodex: IT-Verfahren ausweiten und zentrale Zollabwicklung stärken


Anzeige

(11.01.12) - Der Arabische Frühling, die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise und die beständig wachsende Bedeutung von Nachhaltigkeit sind nur einige der zentralen Herausforderungen, denen sich die Zoll- und Logistik-Branche aktuell stellen muss. Mit der geballten Expertise von mehr als 200 Jahren Branchen-Know-how lieferten die Referenten, die Kewill für ihr "3. Zoll- und Logistik-Forum" gewinnen konnte, praxisrelevante Antworten zu intensiv und kontrovers diskutierten Themen. In ihren informativen Vorträgen widmeten sich die geladenen Experten unter anderem aus dem Bundesministerium der Finanzen, dem Fraunhofer-Institut, der Europäischen Kommission sowie dem Deutschen Speditions- und Logistikverband e.V. Themenbereichen wie dem "Modernisierten Zollkodex" (MZK), den aktuellen Embargoregelungen sowie den Entwicklungen in der Grünen Logistik.

Mit seinem Vortrag zum "Modernisierten Zollkodex" griff Michael Lux, Leiter des Referats "Zollverfahren" bei der Europäischen Kommission, ein Thema auf, mit dem sich die Unternehmen der Branche momentan intensiv auseinandersetzen. Die grundsätzlichen Ziele des MZK bestehen darin, die Verwendung papierloser Zollverfahren auszuweiten, länderspezifische Sonderregelungen abzuschaffen und eine zentrale Zollabwicklung zu stärken. Zudem werde in Zukunft angestrebt, dass sich Zollvorschriften und IT-Verfahren möglichst genau entsprechen. Nach derzeitigem Stand ist eine Einführung des MZK jedoch erst für das Jahr 2015 vorgesehen.

Einen bedeutsamen Einfluss auf die zukünftige Ausrichtung des MZK üben neben dem Lissabon-Vertrag auch die Ergebnisse des Business Process Modellings aus, die Ulrich Rüger von der Europäischen Kommission präsentierte. Diese Konzeption von Geschäftsprozessmodellen diene vor allem dem Zweck, ein einheitliches Verständnis der Durchführungsvorschriften zu gewährleisten und die Planung von entsprechenden IT-Maßnahmen zu unterstützen.

Über die wichtigsten Veränderungen bei der Zollabwicklung, die mit der Umstellung auf die ATLAS Version 8.4 am 10. März 2012 verbunden sind, referierte Simon Meyer vom Bundesministerium für Finanzen. So diene die EORI-Nummer zukünftig als alleiniges Identifikationsmerkmal für sämtliche Wirtschaftsbeteiligten und sei aufgrund ihrer gemeinschaftsweiten Gültigkeit in ganz Europa bei der Erfüllung der Zollformalitäten anzugeben. Bis zum Ende der weichen Migration im August 2012 werden auch an die Niederlassungen von Unternehmen EORI-Nummern vergeben, bevor diese anschließend durch Niederlassungsnummern für nicht rechtsfähige Unternehmensteile ersetzt werden. Diese ermöglicht es Niederlassungen zukünftig, autark agieren zu können.

Der sensible Umgang mit Embargoregelungen
Der Verkauf des ehemaligen Kanzler-Airbus "Theodor Heuss" an die iranische Fluggesellschaft Mahan Air, die auf der schwarzen Liste der USA steht, kann als aktuelles Beispiel dafür gelten, welche Sorgfalt beim Umgang mit Embargoregelungen angewendet werden sollte. Die Rechtsanwältin Jutta Knell vom Deutschen Speditions- und Logistikverband e.V. betonte in ihrem Vortrag, dass es in der Praxis von großer Bedeutung sei, zwischen länderbezogenen, personenbezogenen und warenbezogenen Embargos zu differenzieren. Zudem sollten deutsche Unternehmen in jedem Fall einen Abgleich mit aktuellen EU-Embargo-Listen durchführen und gegebenenfalls das Zollkriminalamt einschalten. Unternehmen seien außerdem angeraten, sich vermehrt mit aktuellen US-Listen auseinanderzusetzen, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Grüne Logistik: Chance und Herausforderung zugleich
Ein weiteres Thema, das insbesondere bei den Fachbesuchern aus der Logistik großen Anklang fand, war das Carbon Footprinting in der Grünen Logistik. Doch bevor es möglich sei, nach effizienten Maßnahmen für eine systematische Reduzierung von CO2-Emissionen zu fahnden, müsse zunächst der Carbon Footprint messbar gemacht werden, so Ruben Gotthardt vom Steinbeis Beratungszentrum Spedition und Logistik. Die Herausforderung hierbei bestehe insbesondere in der Beschaffung der dazu benötigten Daten, zumal zahlreiche Faktoren hierauf einzahlen. Als ein Beispiel mit großen Einspar-Möglichkeiten nannte Gotthardt unter anderem den Gigaliner. Wichtig sei jedoch in diesem Zusammenhang, dass derartige Projekte von den politischen Entscheidern aktiv vorangetrieben werden.

Das Thema Umwelt sei ebenfalls eine zentrale Herausforderung in der Aviation Logistics, legte Dr. Heinrich Frye vom Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik dar. In den nächsten Jahren werde es vordergründig darum gehen, den bestehenden Widerspruch zwischen einem effizienten Umgang mit Ressourcen und Umwelt und dem wachsenden Bedarf an einer individuellen Versorgung mit Waren und Informationen aufzulösen. Großes Potenzial sieht er in der Wandlung vom Internet der Dienste zu einem Internet der Dinge, deren Voraussetzung eine individualisierbare Fördertechnik sei.

Erfolgreiches Risikomanagement deckt auch unbekannte Problemfelder auf
Während fast jeder privat über mindestens eine Zusatzversicherung verfügt, herrsche in puncto Risikomanagement bei vielen Unternehmen noch großer Nachholbedarf, so Dr. Michael Huth von der Hochschule Fulda. In seinem Vortrag sprach sich Huth daher dafür aus, Risikomanagement als einen regelmäßigen, strukturierten Prozess durchzuführen. Unternehmen stehen hierfür eine Vielzahl unterschiedlicher Methoden und IT-gestützter Verfahren zur Verfügung, um potentiell auch bisher unbekannte Risikoquellen aufdecken zu können.

Über die Anwendung des "Import Control Systems" in der Praxis und die notwendigen Schritte der Implementierung berichtete Svend Rickert von Aviapartner Cargo. So habe man beispielsweise im Vorfeld der Installation der notwendigen Software gemeinsam mit Kewill eine Informationsveranstaltung für Kunden abgehalten und war pünktlich vor einem Jahr mit der neuen Software einsatzbereit. Maite Miret, EurTradeNet, stellte die European Alliance of Customs-related Service Providers vor und betonte die Bedeutung zuverlässiger IT- und Kommunikationslösungen für die Abwicklung des Außenhandels sowie die Notwendigkeit einer Anerkennung durch die internationalen Institutionen.

Welchen Nutzen bringt der Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten?
In einer großen Podiumsdiskussion über die Zukunft des Zolls beschäftigten sich die Teilnehmer unter anderem mit der Frage, welcher Nutzen für Unternehmen aus dem Status als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) resultiert. Ein Fazit dabei war, dass der AEO-Status wichtig auch im Hinblick auf die zunehmende Komplexität der Zollabwicklung sei, auch wenn einige der Teilnehmer die Vorteile nicht direkt spüren. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass aufgrund der Einführung eines verbindlichen Bußgeld-Katalogs für Verstöße gegen die Zollvorschriften die Bedeutung einer fundierten Compliance-Software für Unternehmen noch stärker in den Fokus rücken werde. (Kewill: ra)

Kewill: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

- Anzeigen -


Meldungen: Europäische Kommission

Freier Verkehr audiovisueller Inhalte Die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vorgelegt. Die AVMD-Richtlinie soll den freien Verkehr audiovisueller Inhalte ermöglichen und bezieht auch wichtige ordnungspolitische Ziele ein, z. B. Verbot der Aufstachelung zum Hass, Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten und Förderung europäischer audiovisueller Werke. Die wichtigsten in dem Bericht behandelten Fragen sind Werbepraktiken und die Notwendigkeit weiterer Leitlinien für Connected-TV (d. h. internetfähiges Fernsehen).

Harmonisierung der Zollpraktiken und -verfahren In der EU und den USA anerkannte vertrauenswürdige Händler können sich im Ergebnis des unterzeichneten Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung bei ihren transatlantischen Geschäften über geringere Kosten, vereinfachte Verfahren und eine größere Vorhersehbarkeit freuen. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarten formal, ihre sicheren Händler gegenseitig anzuerkennen und diesen Unternehmen dadurch die Möglichkeit zu geben, von schnelleren Kontrollen und einem geringeren Aufwand bei der Zollabfertigung zu profitieren. Zusätzlich wird die gegenseitige Anerkennung auch die Sicherheit der Ein- und Ausfuhren verbessern, da sich die Zollbehörden auf die tatsächlichen Risikobereiche konzentrieren können.

Recht auf faires Verfahren "Sie haben das Recht … - über ihre Rechte belehrt zu werden". Dies wird bald für alle, die in der EU festgenommen werden oder in Haft sind, Wirklichkeit werden. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben heute auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet, die Verdächtigen und Beschuldigten das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkennt. Nach der "Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren" müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden.

De-minimis-Verordnung zu DAWI Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, nach der Beihilfen von bis zu 500.000 EUR je Unternehmen und Dreijahreszeitraum von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen sind, sofern sie als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gewährt werden. Ausgleichsleistungen dieser Größenordnung gelten als unproblematisch, weil sie zu gering sind, um Handel oder Wettbewerb zu beeinträchtigen. Die Verordnung ist die letzte Komponente des neuen DAWI-Beihilfenpakets, dessen Hauptteil im Dezember 2011 verabschiedet wurde.

Compliance in der Landwirtschaft Die Europäische Kommission hat die die Mitgliedstaaten noch nachdrücklicher aufgefordert, die Einhaltung des Verbots der Sauenhaltung in Einzelbuchten ab dem 1. Januar 2013 sicherzustellen. Nach der Richtlinie 2008/120/EG des Rates über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen müssen ab dem 1. Januar 2013 Sauen und Jungsauen in allen Schweinehaltungsbetrieben, die mindestens zehn Sauen halten, etwa zweieinhalb Monate lang während ihrer Trächtigkeit in Gruppen gehalten werden. Somit werden die Schweine aus engen Einzelbuchten einer artgerechteren Haltung zugeführt.

Einschränkung des freien Kapitalverkehrs Die Europäische Kommission hat Belgien förmlich aufgefordert, diskriminierende Bestimmungen zur Erbschafts- und zur Unternehmensbesteuerung aufzuheben. Erbschaftsteuer: Laut den Vorschriften der Regionen Brüssel und Wallonien kann bei der Festsetzung der Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer zwischen mehreren Aktienkursen gewählt werden. Dies gilt jedoch nur für solche Aktien, die an der belgischen Börse gehandelt werden.

Compliance in der Landwirtschaft Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die öffentlichen Zuwendungen für den Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz nicht mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind, und hat Deutschland daher aufgefordert, Beihilfen von rund 30 Mio. EUR vom Begünstigten zurückzufordern. Der Zweckverband (im Folgenden "Zweckverband TKB") erbringt in Rheinland-Pfalz Dienstleistungen für die Tierkörperbeseitigung und die Entsorgung von Schlachtabfällen. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass der Zweckverband TKB keine Ausgleichszahlungen erhalten darf, da ihm aufgrund seiner ausreichenden Reservekapazitäten für Seuchenfälle keine zusätzlichen Kosten für die Erbringung einer öffentlichen Dienstleistung entstehen.

Compliance in der Umweltpolitik Die Europäische Kommission fordert Österreich auf, seine nationalen Rechtsvorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungen mit den EU-Vorschriften in Einklang zu bringen. Die Kommission bemängelt, dass die potenziellen Umweltauswirkungen eines Projekts im Zusammenhang mit einer österreichischen Skipiste nicht wie im EU-Recht verlangt geprüft wurden. Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Poto?nik richtet die Kommission daher an Österreich eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Sollte innerhalb von zwei Monaten keine zufrieden stellende Antwort eingehen, so kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union mit dem Fall befassen.

Qualität und Glaubwürdigkeit der EU-Statistiken In einem von der Europäischen Kommission angenommenen Vorschlag sind strengere Maßnahmen zur Sicherung der Qualität und Glaubwürdigkeit der EU-Statistiken vorgesehen. Hochwertige, zuverlässige Statistiken sind für faktengestützte Entscheidungen von grundlegender Bedeutung. Der Bedarf an solchen Daten ist im Zusammenhang mit der stärkeren wirtschaftspolitischen Koordinierung, die im vergangenen Jahr in der EU vereinbart wurde, weiter angestiegen. Zudem haben die jüngsten wirtschaftlichen Entwicklungen gezeigt, wie wichtig glaubwürdige Statistiken sind, um für Entscheidungen dieser Art das Vertrauen der Öffentlichkeit und der Finanzmärkte sicherzustellen.

Verstöße gegen die EU-Zollbestimmungen Ein Netz von Unternehmen, das, um die hohen EU-Zölle zu umgehen, über mehrere südostasiatische Länder betrügerisch Rohrformstücke aus China eingeführt hatte, wurde bei Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) entdeckt. Diese Untersuchungen führte das OLAF gemeinsam mit Behörden mehrerer Mitgliedstaaten und mit indischen und taiwanesischen Zollbehörden durch. Ergebnis der Untersuchungen war die Nacherhebung von Zöllen in Höhe von 9 Mio. EUR. In späteren Strafverfahren in Deutschland und dem Vereinigten Königreich wurden drei der Beteiligten zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Druckbare Version

Nur das P-Konto schützt vor Pfändungen Bereichert sich Kreditwirtschaft am P-Konto?