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Zahlungsprozesse SEPA-konform gestalten


SEPA-Compliance: SEPA-Umstellung bietet Chance, Prozesse zu optimieren
Analyse zeigt, wie die SEPA-Anforderungen bestmöglich umgesetzt werden können


(02.05.12) - Die Umstellung auf SEPA (Single European Payment Area) wird grundlegend in die Zahlungs- und Abrechnungsprozesse der Unternehmen eingreifen. Innerhalb der nächsten zwei Jahre müssen alle Zahlungsprozesse SEPA-konform gestaltet werden. Die Managementberatung Mücke, Sturm & Company hat analysiert, welche Prozesse entlang des Kundenlebenszyklus zwingend überarbeitet und angepasst werden müssen, um die SEPA-Anforderungen in den operativen Betrieb zu überführen. "Der Umstellungsaufwand wird in der Wirtschaft kritisch gesehen, er bietet aber gleichzeitig die Chance, lang gewünschte Systemanforderungen innerhalb des Umstellungsprozesses endlich zu realisieren", macht Michael Kaut, Partner bei Mücke, Sturm & Company, deutlich.

Notwendige Prozessänderungen bis 2013 - SEPA im Kundenlebenszyklus
Bis zum 1.Februar 2014 müssen die SEPA-Standards im nationalen Zahlungsverkehr umgesetzt sein. Die Umstellung betrifft alle Unternehmen, die Zahlungen elektronisch abwickeln – insbesondere im Massenkundengeschäft. Neben reinen Prozessänderungen sind es hier vor allem die vielen zusätzlichen Daten, welche die Umstellung zur Herausforderung werden lassen. Die Komplexität liegt in der Integration der Zahlungsprozesse in eine Vielzahl von Geschäftsprozessen der Unternehmen. "Aus Sicht der Kundenorientierung sollten daher Prozesse und Funktionen entlang des Kundenlebenszyklus identifiziert werden", so die Empfehlung von Kaut.

Das Neukundenmanagement ist besonders betroffen
Die Neukundenansprache ist ein elementarer Teil der SEPA-Anforderungen. Sie bildet die Basis für die SEPA-Mandate, da hier die notwendigen Unterlagen erstellt werden. In dieser Phase ist es sinnvoll, innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf wiederkehrende Lastschrifteinzüge hinzuweisen und so den Administrationsaufwand zu reduzieren. Bei der Neukundenansprache ist auf höchste Datenqualität zu achten. Kundeninformationen sollten daher durch externe Datenquellen validiert werden. Überdies sollten die Unternehmen die Umrechnung der Bankleitzahl und Kontonummer in IBAN und BIC anbieten, um den Endkunden die Umstellung zu erleichtern.

Anpassungen sind ebenfalls in vielen Bonitätsprüfungsschritten notwendig. Recherchen von Mücke, Sturm & Company haben ergeben, dass die Umstellungsbemühungen und -ansätze der Auskunfteien in Bezug auf SEPA deutlich differieren. Es ist daher notwenig, sich mit den Auskunftei-Dienstleister über die Umstellung zu verständigen.

Auch die mögliche Nutzung ausländischer Konten für Dauerschuldverhältnisse in Deutschland stellen eine Herausforderung dar: Zunehmend werden Kunden die zum Teil günstigeren Konditionen ausländischer Banken nutzen.

Im Bestandskundenmanagement ist eine Lösung mit geringem Churn-Verlust erforderlich
Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Kontinuitätsregel wird die Einführung der SEPA-Lastschrift in bestehenden Kundenbeziehungen vereinfachen. Dennoch stellt die Umsetzung eine fachliche und technische Herausforderung dar, besonders was die Überführung in ein SEPA-Mandat betrifft. Die Kunden müssen über die Mandatsumstellung informiert werden – bei möglichst geringem Churn-Verlust. In diesem Zuge empfiehlt sich auch eine Überprüfung der Adressinformationen und die Aufnahme einer Aktualisierungsklausel in die AGBs.

Anpassungen im Forderungsmanagement
Die fristgemäße Begleichung von Forderungen und eine effiziente Mahnberabeitung werden sich auch durch SEPA nicht ändern. Um flexibel auf die Liquiditätslage der Kunden reagieren zu können, sollten die Unternehmen dem Kunden zum Vertragsabschluss einen individuellen Einzugstermin anbieten. Rücklastschriften können so reduziert werden.

"Eine so tiefgreifende Änderung der kreditorischen und debitorischen Prozesse wird es auf lange Sicht nicht mehr geben", erklärt Kaut. "Daher sollte die Umstellung auf SEPA auch als Chance begriffen werden, bestehende Prozesse zu hinterfragen und auf neue Geschäftsanforderungen anzupassen." (Mücke, Sturm & Company: ra)

Mücke, Sturm & Company: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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