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Betrüger: Anrufe angeblicher Verbraucherschützer


Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk und die Verbraucherzentrale Bayern warnen: Dreiste Betrugswelle am Telefon weitet sich aus
Keinesfalls sollten Daten wie zum Beispiel die persönliche Bankverbindung am Telefon preisgegeben werden


(24.04.12) - "Wir müssen immer dreister werdenden Telefonabzockern endlich das Handwerk legen", forderte Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk. "Ich fordere deshalb die Einführung der so genannten Bestätigungslösung. Das heißt: Eine Zahlungspflicht kommt auf einen Werbeanruf hin nur zustande, wenn der Kunde den Vertragsschluss nachher schriftlich bestätigt. Nur so können wir den Verbraucher noch effektiver gegen unerlaubte Telefonwerbung und unbeabsichtigte mündlich geschlossene Verträge am Telefon schützen."

Der Grund: Im häufiger locken Abzocker Verbraucher mit einer neuen Masche in die Falle: Die Anrufer geben sich als Anwälte, Mitarbeiter von Behörden, Gerichten oder als Verbraucherzentrale aus. Den ahnungslosen Bürgern wird etwa vorgegaukelt, sie seien in eine Gewinnspielfalle getappt und hätten 850 Euro Schulden. Der (angebliche) Verbraucherschützer könne aber helfen. Man müsse nur für 14 Monate ein Abo für eine Zeitschrift abschließen, dann wäre das geregelt. Es müssten nur noch die Kontodaten abgeglichen werden.

Bei der Verbraucherzentrale Bayern ebben die Beschwerden über die Anrufe angeblicher Verbraucherschützer seit Wochen nicht ab. "Wir haben schon einiges erlebt, doch diese Betrugswelle ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten", berichtete Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern empört. Sie stellt klar, dass die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale niemals unaufgefordert anrufen und erst recht nichts verkaufen. Eindringlich warnt sie davor, sich auf derartige Angebote einzulassen. Keinesfalls sollten Daten wie zum Beispiel die persönliche Bankverbindung am Telefon preisgegeben werden. Wer hier nicht schnell genug reagiert und den Telefonhörer einfach auflegt, sitzt fast schon in der Falle", sagte Breithaupt-Endres.

Rufen Verbraucher die im Display angezeigte Nummer zurück, existiert dieser Anschluss gar nicht. Oder man kommt tatsächlich bei einer Verbraucherzentrale oder anderen Institution heraus. Möglich ist dies durch eine Manipulation der Rufnummernanzeige. "Das hat zur Folge, dass Verbraucher keine Chance haben, die wahre Identität des Werbeanrufers zu erkennen, und dass der gute Ruf von seriösen Organisationen beschädigt wird", kritisierte Ministerin Dr. Merk.

Wichtig für Betroffene ist, die Kontoauszüge regelmäßig zu prüfen und unberechtigte Abbuchungen binnen sechs Wochen zurückbuchen zu lassen. Betrugsversuche sollten zudem der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mitgeteilt werden. Bei Fragen helfen die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat, wird gebeten, sich per
E-Mail unter info@vzbayern.de zu melden. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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