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Betrüger: Anrufe angeblicher Verbraucherschützer


Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk und die Verbraucherzentrale Bayern warnen: Dreiste Betrugswelle am Telefon weitet sich aus
Keinesfalls sollten Daten wie zum Beispiel die persönliche Bankverbindung am Telefon preisgegeben werden


(24.04.12) - "Wir müssen immer dreister werdenden Telefonabzockern endlich das Handwerk legen", forderte Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk. "Ich fordere deshalb die Einführung der so genannten Bestätigungslösung. Das heißt: Eine Zahlungspflicht kommt auf einen Werbeanruf hin nur zustande, wenn der Kunde den Vertragsschluss nachher schriftlich bestätigt. Nur so können wir den Verbraucher noch effektiver gegen unerlaubte Telefonwerbung und unbeabsichtigte mündlich geschlossene Verträge am Telefon schützen."

Der Grund: Im häufiger locken Abzocker Verbraucher mit einer neuen Masche in die Falle: Die Anrufer geben sich als Anwälte, Mitarbeiter von Behörden, Gerichten oder als Verbraucherzentrale aus. Den ahnungslosen Bürgern wird etwa vorgegaukelt, sie seien in eine Gewinnspielfalle getappt und hätten 850 Euro Schulden. Der (angebliche) Verbraucherschützer könne aber helfen. Man müsse nur für 14 Monate ein Abo für eine Zeitschrift abschließen, dann wäre das geregelt. Es müssten nur noch die Kontodaten abgeglichen werden.

Bei der Verbraucherzentrale Bayern ebben die Beschwerden über die Anrufe angeblicher Verbraucherschützer seit Wochen nicht ab. "Wir haben schon einiges erlebt, doch diese Betrugswelle ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten", berichtete Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern empört. Sie stellt klar, dass die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale niemals unaufgefordert anrufen und erst recht nichts verkaufen. Eindringlich warnt sie davor, sich auf derartige Angebote einzulassen. Keinesfalls sollten Daten wie zum Beispiel die persönliche Bankverbindung am Telefon preisgegeben werden. Wer hier nicht schnell genug reagiert und den Telefonhörer einfach auflegt, sitzt fast schon in der Falle", sagte Breithaupt-Endres.

Rufen Verbraucher die im Display angezeigte Nummer zurück, existiert dieser Anschluss gar nicht. Oder man kommt tatsächlich bei einer Verbraucherzentrale oder anderen Institution heraus. Möglich ist dies durch eine Manipulation der Rufnummernanzeige. "Das hat zur Folge, dass Verbraucher keine Chance haben, die wahre Identität des Werbeanrufers zu erkennen, und dass der gute Ruf von seriösen Organisationen beschädigt wird", kritisierte Ministerin Dr. Merk.

Wichtig für Betroffene ist, die Kontoauszüge regelmäßig zu prüfen und unberechtigte Abbuchungen binnen sechs Wochen zurückbuchen zu lassen. Betrugsversuche sollten zudem der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mitgeteilt werden. Bei Fragen helfen die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat, wird gebeten, sich per
E-Mail unter info@vzbayern.de zu melden. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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