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Trennbankengesetz als Herausforderung


Bankenregulierung durch Trennbankengesetz: Banken können Herausforderungen wie das Trennbankengesetz nur meistern, wenn sie flexibel auf diese Situationen reagieren
Abspaltung der Spekulationsgeschäfte der Banken von den Kundengeldern

(03.05.13) - In dynamischen Zeiten mit Schlagzeilen über Banken- und Finanzkrisen und neuen strategischen, systemischen oder regulatorischen Compliance-Anforderungen ist ein funktionierendes Change Management für Banken unverzichtbar. Doch die Finanzbranche weist noch Optimierungsbedarf bei ihrem Veränderungsmanagement auf: Lediglich 38 Prozent der Banker bewerten ihre Erfolgsquote bei bisher durchgeführten Veränderungsprozessen mit 75 bis 100 Prozent. Die Hälfte der Finanzinstitute schätzt ihre Erfolgsquote bei nur 50 Prozent ein; dies ergab die Studie der Mutaree GmbH zur Change-Fitness.

"Banken können Herausforderungen wie das Trennbankengesetz nur meistern, wenn sie flexibel auf diese Situationen reagieren. Deshalb sollte die deutsche Finanzbranche ihre Change-Fitness noch weiter ausbauen, um für den zukünftigen Wandel gerüstet zu sein", sagt Claudia Schmidt, Geschäftsführerin der Mutaree GmbH.

Bundesregierung verschärft die Bankenregulierung
Die Geschäfte der Banken- und Finanzkonzerne sollen strenger kontrolliert werden: Die Bundesregierung hat im Februar 2013 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Bankenaufsicht jetzt mit einem neuen Gesetz vorantreiben soll: Das Trennbankengesetz. Ganz konkret beinhalt dieses Paket die Abspaltung der Spekulationsgeschäfte der Banken von den Kundengeldern, Haftstrafen für Top-Manager bei Vernachlässigung ihrer Pflichten und die sogenannten Bankentestamente.

Seit der Finanzkrise 2008 gab es eine Vielzahl an Vorschlägen zur stärkeren Kontrolle des Finanzsektors. Die Bundesregierung schreitet jetzt zur Tat: Sie hat am 6. Februar 2013 ein Gesetz zur Bankenregulierung beschlossen. Die Bundesregierung möchte risikoreiche Bereiche vom Einlagengeschäft abtrennen. Das bedeutet für größere Finanzinstitute, dass sie sich auf eine Abspaltung des Investmentgeschäfts vom klassischen Bankgeschäft einstellen müssen. Nach den Empfehlungen des europäischen Liikanen-Expertenberichts soll das Kundengeschäft demnach abgeschirmt werden, wenn Einlagenkreditinstitute oder Gruppen, denen Einlagenkreditinstitute angehören, bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Sie müssen das Eigengeschäft dann in eine rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Gesellschaft ausgliedern.

BaFin fordert Sanierungsplan von den Banken
Banken müssen Notfallpläne ausarbeiten und ihre Ergebnisse der BaFin vorlegen: Aktuell sind 36 deutsche Institute als systemrelevant eingestuft. Die betroffenen Banken müssen bis Ende 2013 ihren Notfallplan einreichen. Dabei handelt es sich um Pläne, in denen die Sanierung und schnelle Abwicklung der Institution geregelt ist. Dadurch sollen frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden können. Die Bankenaufsicht kann außerdem verlangen, dass mögliche Hindernisse bei der Abwicklung bereits vorher beseitigt werden.

Banken erkennen Veränderungsbedarf
67 Prozent der Banker erkennen zwar frühzeitig die Notwendigkeit für eine Veränderung, jedoch folgen dem erkannten Veränderungsbedarf oft zu wenig und nicht die richtigen, bzw. strukturierten Adaptionsansätze. 52 Prozent der Kreditinstitute verfügen nicht über ein ausgebildetes Change-Management-Team. Außerdem fehlt es den Mitarbeitern bei fast der Hälfte der Banken am nötigen Know-how um ein umfangreiches Change-Projekt effektiv umzusetzen.

"Damit die Bankenbranche zukünftig bessere Ergebnisse vorweisen kann, sollte die Change-Qualifikation zum integralen Bestandteil der Unternehmensführung werden. Denn das Engagement und Umsetzungsgeschick der Führungskräfte und Mitarbeiter prägt das Ergebnis maßgeblich", sagt Claudia Schmidt. (Mutaree: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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