Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Trennbankengesetz als Herausforderung


Bankenregulierung durch Trennbankengesetz: Banken können Herausforderungen wie das Trennbankengesetz nur meistern, wenn sie flexibel auf diese Situationen reagieren
Abspaltung der Spekulationsgeschäfte der Banken von den Kundengeldern

(03.05.13) - In dynamischen Zeiten mit Schlagzeilen über Banken- und Finanzkrisen und neuen strategischen, systemischen oder regulatorischen Compliance-Anforderungen ist ein funktionierendes Change Management für Banken unverzichtbar. Doch die Finanzbranche weist noch Optimierungsbedarf bei ihrem Veränderungsmanagement auf: Lediglich 38 Prozent der Banker bewerten ihre Erfolgsquote bei bisher durchgeführten Veränderungsprozessen mit 75 bis 100 Prozent. Die Hälfte der Finanzinstitute schätzt ihre Erfolgsquote bei nur 50 Prozent ein; dies ergab die Studie der Mutaree GmbH zur Change-Fitness.

"Banken können Herausforderungen wie das Trennbankengesetz nur meistern, wenn sie flexibel auf diese Situationen reagieren. Deshalb sollte die deutsche Finanzbranche ihre Change-Fitness noch weiter ausbauen, um für den zukünftigen Wandel gerüstet zu sein", sagt Claudia Schmidt, Geschäftsführerin der Mutaree GmbH.

Bundesregierung verschärft die Bankenregulierung
Die Geschäfte der Banken- und Finanzkonzerne sollen strenger kontrolliert werden: Die Bundesregierung hat im Februar 2013 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Bankenaufsicht jetzt mit einem neuen Gesetz vorantreiben soll: Das Trennbankengesetz. Ganz konkret beinhalt dieses Paket die Abspaltung der Spekulationsgeschäfte der Banken von den Kundengeldern, Haftstrafen für Top-Manager bei Vernachlässigung ihrer Pflichten und die sogenannten Bankentestamente.

Seit der Finanzkrise 2008 gab es eine Vielzahl an Vorschlägen zur stärkeren Kontrolle des Finanzsektors. Die Bundesregierung schreitet jetzt zur Tat: Sie hat am 6. Februar 2013 ein Gesetz zur Bankenregulierung beschlossen. Die Bundesregierung möchte risikoreiche Bereiche vom Einlagengeschäft abtrennen. Das bedeutet für größere Finanzinstitute, dass sie sich auf eine Abspaltung des Investmentgeschäfts vom klassischen Bankgeschäft einstellen müssen. Nach den Empfehlungen des europäischen Liikanen-Expertenberichts soll das Kundengeschäft demnach abgeschirmt werden, wenn Einlagenkreditinstitute oder Gruppen, denen Einlagenkreditinstitute angehören, bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Sie müssen das Eigengeschäft dann in eine rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Gesellschaft ausgliedern.

BaFin fordert Sanierungsplan von den Banken
Banken müssen Notfallpläne ausarbeiten und ihre Ergebnisse der BaFin vorlegen: Aktuell sind 36 deutsche Institute als systemrelevant eingestuft. Die betroffenen Banken müssen bis Ende 2013 ihren Notfallplan einreichen. Dabei handelt es sich um Pläne, in denen die Sanierung und schnelle Abwicklung der Institution geregelt ist. Dadurch sollen frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden können. Die Bankenaufsicht kann außerdem verlangen, dass mögliche Hindernisse bei der Abwicklung bereits vorher beseitigt werden.

Banken erkennen Veränderungsbedarf
67 Prozent der Banker erkennen zwar frühzeitig die Notwendigkeit für eine Veränderung, jedoch folgen dem erkannten Veränderungsbedarf oft zu wenig und nicht die richtigen, bzw. strukturierten Adaptionsansätze. 52 Prozent der Kreditinstitute verfügen nicht über ein ausgebildetes Change-Management-Team. Außerdem fehlt es den Mitarbeitern bei fast der Hälfte der Banken am nötigen Know-how um ein umfangreiches Change-Projekt effektiv umzusetzen.

"Damit die Bankenbranche zukünftig bessere Ergebnisse vorweisen kann, sollte die Change-Qualifikation zum integralen Bestandteil der Unternehmensführung werden. Denn das Engagement und Umsetzungsgeschick der Führungskräfte und Mitarbeiter prägt das Ergebnis maßgeblich", sagt Claudia Schmidt. (Mutaree: ra)

mod Finance & Accounting: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen