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Compliance-Maßnahmen im Unternehmen


Eine Compliance-Policy muss von der Unternehmensspitze im Alltag vorgelebt
Organisatorische Vernetzung der Compliance-Inseln ist Erfolgsfaktor

(24.04.13) - Die jüngsten Exzesse im Bankensektor und die Korruptionsskandale in Teilen der deutschen Wirtschaft veranlassen immer mehr Unternehmen, ein umfassendes Regelwerk für ihre Manager zu definieren, um Rechtsverstöße und unternehmensschädigendes Verhalten künftig zu unterbinden: Geschäftsführer und Vorstände müssen mit Hilfe einer Compliance-Policy die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und internen Standards überwachen und nachhaltiges Handeln fördern und fordern, um langfristig wirtschaftlichen Erfolg sicherstellen zu können. Wichtig ist, dass die Unternehmen ihre Risiken individuell identifizieren; nur so können sie ein effizientes und effektives Compliance-Management betreiben.

"Soll eine Compliance-Policy etabliert und auch tatsächlich von allen Mitarbeitern umgesetzt werden, muss die Unternehmensspitze diese Haltung im Alltag selbst vorleben", sagt Claudia Schmidt, Change-Expertin und Geschäftsführerin der Mutaree GmbH und ergänzt: "Ist eine Organisationseinheit geschaffen worden, die für Compliance verantwortlich ist, beginnt erst der eigentliche Change-Prozess. Dann muss die neue Kultur in den Köpfen aller Mitarbeiter verankert werden."

Die organisatorische Vernetzung sämtlicher Compliance-Maßnahmen im Unternehmen ist ein zentraler Erfolgsfaktor für deren langfristige Wirksamkeit:

Bei vielen Unternehmen sind bereits einzelne Compliance-Aktivitäten implementiert worden – beispielsweise ein Anti-Korruptionsmanagement oder ein Code of Conduct. Sie funktionieren als einzelne "Inseln der Compliance". Die Herausforderung besteht darin, ein übergreifendes, aussagefähiges Compliance-Management-System (CMS) zu etablieren und organisatorisch einzubinden. Die Implementierung und Etablierung dieser systemischen Organisationsform ist ein Veränderungsprozess, der nahezu alle Organisationseinheiten betrifft und von erheblicher Relevanz für das Unternehmen ist. Entsprechend ihrer Bedeutung sollte diese Einheit mit operativen Querschnittsfunktionen ausgestattet werden und im Vorstandsressort angesiedelt sein.

Compliance ist Treiber für den Kulturwandel
Die Etablierung der Organisationseinheit für Compliance ist der erste Schritt zur Entwicklung einer lebendigen Compliance-Kultur. Ein Kulturwandel kann aber nur gelingen, wenn die Unternehmen erkennen, dass sich Compliance nicht nur auf die regulierten Bereiche eingrenzen lässt. "Die größte Herausforderung bei der unternehmensweiten Umsetzung einer funktionierenden Compliance-Kultur ist die Spiegelung der Richtlinien und Grundsätze im Handeln und Auftreten aller Unternehmensverantwortlichen", sagt Mutaree-Geschäftsführerin Schmidt. (Mutaree: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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