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Neue Compliance-Pflichten durch FACTA


US-Steuergesetz ist eine der bedeutendsten Compliance-Vorgaben, auf die sich weltweit Zehntausende von Marktteilnehmern aus der Finanzbranche einstellen müssen
Mit FATCA zielt die Regierung der Vereinigten Staaten darauf ab, Steuerschlupflöcher zu schließen - Banken müssen ihre Geschäftsprozesse auf "FATCA" vorbereiten


(11.06.12) - Das neue US-Steuergesetz "FATCA" stellt für Banken und Finanzdienstleister eine enorme Herausforderung dar. Wer mit US-Kunden Geschäfte macht, muss die komplexen Regeln berücksichtigen, auch wenn das Gesetz erst im Sommer 2012 verabschiedet wird. Pegasystems fordert die Betroffenen auf, FATCA nicht länger aufzuschieben, sondern jetzt mit Projekten zu beginnen.

Viel Zeit bleibt Banken und Finanzdienstleistern nicht mehr, bevor sie FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) in ihren unternehmenskritischen Systemen und bankfachlichen Geschäftsprozessen berücksichtigen müssen. Das äußerst rigide US-Steuergesetz ist eine der bedeutendsten Compliance-Vorgaben, auf die sich weltweit Zehntausende von Marktteilnehmern aus der Finanzbranche einstellen müssen. Jeder, der Geschäftsbeziehungen zu Kunden in den Vereinigten Staaten unterhält, Zahlungen aus US-amerikanischen Quellen weiterleitet oder selbst in den USA investiert, muss die Vorgaben umsetzen, zum Beispiel Banken, Broker, Fondsgesellschaften oder Versicherungen. Mit FATCA zielt die Regierung der Vereinigten Staaten darauf ab, Steuerschlupflöcher zu schließen.

Auch wenn alle Details zu FATCA erst nach der Veröffentlichung der Gesetzestexte bekannt sein werden, darf die Finanzbranche nicht länger abwarten. Aus ersten Projekten kennt Pegasystems die aktuelle Situation in Banken. Viele verfügen nicht über die notwendigen personellen Ressourcen, um sich auf FATCA vorzubereiten und sind auf Unterstützung durch externe Dienstleister angewiesen.

Der IT kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. In den USA, und in einem geringeren Ausmaß auch in Europa, werden FATCA und die Folgen schon seit gut zwei Jahren diskutiert, und nach all dem, was bislang bekannt ist, greifen die steuerrechtlichen Vorgaben umfassend in die Geschäftsprozesse von Finanzdienstleistern ein. Das Meldewesen und die Abläufe erfordern Schnittstellen zu einer Vielzahl bankenspezifischer Systeme, beispielsweise zur Stammdatenverwaltung, den Wertpapiersystemen und dem Einlagengeschäft.

Zunächst müssen Finanzdienstleister ermitteln, welche ihrer Systeme von FATCA betroffen sind. Eine wichtige Rolle dabei spielen die Kundenstammdaten. Um die FATCA-Vorgaben erfüllen zu können, benötigen die Unternehmen detaillierte und oftmals ergänzende Kundendaten. In vielen Fällen ist der Check der Datenstrukturen mit einem Projekt verbunden, bei dem es darum geht, die Datenqualität zu identifizieren und zu verbessern. Sobald der FATCA-Gesetzestext endgültig vorliegt, müssen die Geschäftsprozesse zur Berechnung der fälligen Steuern und für das regelmäßige Reporting an die Steuerbehörden definiert werden.

"Gesetzliche Regelungen wie FATCA sind nur der Anfang. Auch in Europa arbeiten die Regierungen an Vorgaben zur länderübergreifenden Steuertransparenz. Jetzt haben Banken und Finanzdienstleister die Chance, ihre Geschäftsprozesse und ihre Systeme grundlegend zu modernisieren und fit für neue Compliance-Vorgaben zu machen", sagt Oliver Karalus, Senior Executive Manager Banking bei Pegasystems in München. "Unternehmen aus der Finanzbranche benötigen eine einheitliche, konsistente und flexible Plattform für Geschäftsregeln und für Geschäftsprozesse. Fachabteilungen können damit neue gesetzliche Vorgaben, Regeln und Geschäftsprozesse flexibel anpassen und sind für die immer komplexer werdenden Compliance-Vorschriften jeder Art bestens gerüstet." (Pegasystems: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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