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Neue Compliance-Pflichten durch FACTA


US-Steuergesetz ist eine der bedeutendsten Compliance-Vorgaben, auf die sich weltweit Zehntausende von Marktteilnehmern aus der Finanzbranche einstellen müssen
Mit FATCA zielt die Regierung der Vereinigten Staaten darauf ab, Steuerschlupflöcher zu schließen - Banken müssen ihre Geschäftsprozesse auf "FATCA" vorbereiten


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(11.06.12) - Das neue US-Steuergesetz "FATCA" stellt für Banken und Finanzdienstleister eine enorme Herausforderung dar. Wer mit US-Kunden Geschäfte macht, muss die komplexen Regeln berücksichtigen, auch wenn das Gesetz erst im Sommer 2012 verabschiedet wird. Pegasystems fordert die Betroffenen auf, FATCA nicht länger aufzuschieben, sondern jetzt mit Projekten zu beginnen.

Viel Zeit bleibt Banken und Finanzdienstleistern nicht mehr, bevor sie FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) in ihren unternehmenskritischen Systemen und bankfachlichen Geschäftsprozessen berücksichtigen müssen. Das äußerst rigide US-Steuergesetz ist eine der bedeutendsten Compliance-Vorgaben, auf die sich weltweit Zehntausende von Marktteilnehmern aus der Finanzbranche einstellen müssen. Jeder, der Geschäftsbeziehungen zu Kunden in den Vereinigten Staaten unterhält, Zahlungen aus US-amerikanischen Quellen weiterleitet oder selbst in den USA investiert, muss die Vorgaben umsetzen, zum Beispiel Banken, Broker, Fondsgesellschaften oder Versicherungen. Mit FATCA zielt die Regierung der Vereinigten Staaten darauf ab, Steuerschlupflöcher zu schließen.

Auch wenn alle Details zu FATCA erst nach der Veröffentlichung der Gesetzestexte bekannt sein werden, darf die Finanzbranche nicht länger abwarten. Aus ersten Projekten kennt Pegasystems die aktuelle Situation in Banken. Viele verfügen nicht über die notwendigen personellen Ressourcen, um sich auf FATCA vorzubereiten und sind auf Unterstützung durch externe Dienstleister angewiesen.

Der IT kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. In den USA, und in einem geringeren Ausmaß auch in Europa, werden FATCA und die Folgen schon seit gut zwei Jahren diskutiert, und nach all dem, was bislang bekannt ist, greifen die steuerrechtlichen Vorgaben umfassend in die Geschäftsprozesse von Finanzdienstleistern ein. Das Meldewesen und die Abläufe erfordern Schnittstellen zu einer Vielzahl bankenspezifischer Systeme, beispielsweise zur Stammdatenverwaltung, den Wertpapiersystemen und dem Einlagengeschäft.

Zunächst müssen Finanzdienstleister ermitteln, welche ihrer Systeme von FATCA betroffen sind. Eine wichtige Rolle dabei spielen die Kundenstammdaten. Um die FATCA-Vorgaben erfüllen zu können, benötigen die Unternehmen detaillierte und oftmals ergänzende Kundendaten. In vielen Fällen ist der Check der Datenstrukturen mit einem Projekt verbunden, bei dem es darum geht, die Datenqualität zu identifizieren und zu verbessern. Sobald der FATCA-Gesetzestext endgültig vorliegt, müssen die Geschäftsprozesse zur Berechnung der fälligen Steuern und für das regelmäßige Reporting an die Steuerbehörden definiert werden.

"Gesetzliche Regelungen wie FATCA sind nur der Anfang. Auch in Europa arbeiten die Regierungen an Vorgaben zur länderübergreifenden Steuertransparenz. Jetzt haben Banken und Finanzdienstleister die Chance, ihre Geschäftsprozesse und ihre Systeme grundlegend zu modernisieren und fit für neue Compliance-Vorgaben zu machen", sagt Oliver Karalus, Senior Executive Manager Banking bei Pegasystems in München. "Unternehmen aus der Finanzbranche benötigen eine einheitliche, konsistente und flexible Plattform für Geschäftsregeln und für Geschäftsprozesse. Fachabteilungen können damit neue gesetzliche Vorgaben, Regeln und Geschäftsprozesse flexibel anpassen und sind für die immer komplexer werdenden Compliance-Vorschriften jeder Art bestens gerüstet." (Pegasystems: ra)

Pegasystems: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

Einfachere Finanzierung für KMU Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind Europas Motor für den Aufschwung, doch dafür muss ihnen der Zugang zur Finanzierung erleichtert werden. In den letzten Jahren hat die Europäische Kommission stetig daran gearbeitet, die Lage dieser Unternehmen zu verbessern. Dieses Engagement wird in einem heute von der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB-Gruppe) veröffentlichten Bericht bekräftigt. In einem nach wie vor schwierigen Umfeld belief sich die Unterstützung für KMU durch die EIB-Gruppe 2012 auf 13 Mrd. Euro.

Recht auf Zugang zu einem Basiskonto In der Welt von heute können europäische Bürger nicht in vollem Umfang an der Gesellschaft teilnehmen, wenn sie nicht über ein Basiskonto verfügen. Bankkonten sind zu einem wesentlichen Bestandteil unseres täglichen Lebens geworden; sie ermöglichen es uns, Zahlungen vorzunehmen und zu erhalten, online einzukaufen und die Rechnungen von Versorgungsunternehmen (Telefon, Gas, Strom) zu begleichen. Dank der Binnenmarktvorschriften können Banken in der gesamten Europäischen Union tätig werden und ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anbieten, aber diese Mobilität spiegelt sich nicht in der Situation der Bürger wider, die häufig nicht die Möglichkeit haben, ein Konto in einem anderen Mitgliedstaat zu eröffnen oder problemlos von einer Bank zur anderen zu wechseln. Zudem zahlen die Verbraucher für die Dienstleistungen ihrer Bank oft zu hohe Preise und ist es nicht immer einfach, sich Klarheit über die verschiedenen Gebühren zu verschaffen.

Diskriminierung und Staatsangehörigkeit Die Europäische Kommission hat Maßnahmen vorgeschlagen, die auf eine bessere Anwendung der EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf das Recht der Bürger, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten, abzielen. Dadurch soll ihnen die praktische Ausübung ihrer Rechte erleichtert werden. Derzeit besteht nach wie vor das Problem, dass öffentliche und private Arbeitgebern das EU-Recht nicht genügend kennen, und zwar unabhängig davon, ob das innerstaatliche Recht im Einklang mit dem EU-Recht steht oder nicht. Diese Unkenntnis und mangelndes Verständnis der Rechtslage scheinen die Hauptursachen für Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit zu sein. Die Bürger wissen außerdem häufig nicht, an wen sie sich im Aufnahmemitgliedstaat wenden können, wenn Probleme im Zusammenhang mit der Freizügigkeit auftreten. Mit den praktischen Lösungen in dem Kommissionsvorschlag sollen diese Hindernisse beseitigt und Diskriminierungen von Arbeitnehmern aus Gründen ihrer Staatsangehörigkeit verhindert werden.

Vorgehen gegen aggressive Steuerplanung Im Zuge ihres konzertierten Vorgehens gegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung hat die Europäische Kommission die neue Plattform für verantwortungsvolles Handeln im Steuerwesen eingerichtet. Diese Plattform soll die Fortschritte der Mitgliedstaaten beim Vorgehen gegen aggressive Steuerplanung und Steueroasen entsprechend der Empfehlungen überwachen, die die Kommission im vergangenen Jahr vorgelegt hat. Damit soll gewährleistet werden, dass die Mitgliedstaaten in einem koordinierten EU-Rahmen wirksame Maßnahmen ergreifen. Die Plattform wird sich aus einem breiten Spektrum von Interessenträgern - nationale Steuerbehörden, Europäisches Parlament, Unternehmen, wissenschaftliche Kreise, NRO und andere Beteiligte - zusammensetzen.

Verstöße gegen die EU-Kartellvorschriften? Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Anbietern von Smartcard-Chips von ihrem vorläufigen Standpunkt unterrichtet, dass sie möglicherweise unter Verstoß gegen das EU?Kartellrecht an einem Kartell beteiligt gewesen sein könnten. Die Übermittlung einer Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem Ergebnis des Verfahrens nicht vor. Fast jeder verwendet Smartcard-Chips, sei es in SIM-Karten von Mobiltelefonen, Bankkarten, Pässen, Personalausweisen, beim Pay-TV oder in zahlreichen anderen Anwendungen.

Regulierung des OTC-Derivatehandels Die Europäische Kommission stellte auf einer gemeinsamen Konferenz mit der Europäischen Zentralbank (EZB) in Brüssel den Bericht zur Finanzmarktstabilität und -integration in Europa (European Financial Stability and Integration Report) vor. Dabei werden führende Vertreter aus Politik, Finanzwelt und Lehre über die Stabilität und Integration der europäischen Finanzmärkte diskutieren.

Online-Suche und Suchmaschinenwerbung in der EU Die Europäische Kommission fordert interessierte Dritte auf, zu den Verpflichtungszusagen von Google in den Bereichen Online-Suche und Suchmaschinenwerbung Stellung zu nehmen. Die Kommission hat Bedenken, dass Google ihre beherrschende Stellung auf den Märkten für Online-Suche, Suchmaschinenwerbung und Vermittlung von Suchmaschinenwerbung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) missbraucht haben könnte. Google hat angeboten, Verpflichtungen einzugehen, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission in vier Bereichen auszuräumen. Interessierte Dritte können innerhalb eines Monats zu den Verpflichtungszusagen Stellung nehmen.

Invensys Rail und Siemens keine engen Wettbewerber Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung die geplante Übernahme von Invensys Rail, der Signaltechniksparte der britischen Invensys-Gruppe, durch Siemens genehmigt. Die Untersuchung der Kommission bestätigte, dass Invensys Rail und Siemens keine engen Wettbewerber sind und sich das Unternehmen auch nach dem Zusammenschluss weiterhin gegen starke Wettbewerber wie Thales, Alstom, Bombardier und Ansaldo behaupten muss. Die Kommission untersuchte die wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen der geplanten Übernahme auf die Märkte für Signal- und Leittechnik für den Schienenfern- und den Schienenpersonennahverkehr (vor allem U-Bahnen) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) als Ganzes und in bestimmten Mitgliedstaaten, in denen sowohl Invensys Rail als auch Siemens tätig sind.

Bekämpfung von Korruption und Bestechung Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der Rechnungslegungsrichtlinien vorgelegt, der darauf abzielt, die Transparenz bestimmter Großunternehmen in sozialen und ökologischen Belangen zu erhöhen. Die betroffenen Gesellschaften müssen demnach künftig ihre Grundsätze, Risiken und Ergebnisse in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen offenlegen.

Überladene Fahrzeuge automatisch erkennen Da der Großteil aller Güter in Europa in der nächsten Zukunft voraussichtlich weiterhin auf der Straße befördert werden wird, muss sich der Straßenverkehrssektor rüsten, um der bestehenden Nachfrage auf nachhaltige und ressourceneffiziente Weise Herr zu werden. Der Verkehrssektor in der EU ist - was seinen Energiebedarf angeht - zu etwa 90 Prozent von Erdöl bzw. Erdölprodukten abhängig. Die Verringerung des Kraftstoffverbrauchs im Lkw-Fernverkehr wird in ökonomischer und ökologischer Hinsicht von großem Vorteil sein.