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Instrument gegen unternehmerisches Fehlverhalten


OECD-Leitsätze endlich mit dem notwendigen Biss zu versehen: In Deutschland werden die meisten OECD-Beschwerdefälle abgelehnt
Germanwatch, Misereor und Transparency forderten Umdenken bei Unternehmensverantwortung


(12.07.10) - Zum zehnjährigen Jubiläum der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen berieten die Mitgliedstaaten über eine Überarbeitung der Leitsätze. Darum riefen Germanwatch, Misereor und Transparency Deutschland die 31 OECD Mitgliedstaaten und elf weiteren Unterzeichner der OECD-Leitsätze dazu auf, die Leitsätze zu einem wirksamen Instrument gegen unternehmerisches Fehlverhalten auszugestalten.

Parallel stellte eine veröffentlichte Studie des Netzwerkes "OECD Watch", ein internationales Netzwerk von mehr als 80 Nichtregierungsorganisationen aus 45 Ländern, fest, dass in vielen Mitgliedsstaaten der politische Wille zur Umsetzung der Leitsätze fehlt und kritisiert die fehlenden Sanktionsmechanismen der Leitsätze. In Deutschland wurden bislang die meisten Beschwerden abgelehnt, wie die Studie zeigt.

"Der bis Mitte 2011 angelegte Revisionsprozess bietet eine ernst zu nehmende Chance, die OECD-Leitsätze endlich mit dem notwendigen Biss zu versehen. Wir brauchen schärfere Sanktionsmechanismen", sagt Cornelia Heydenreich von Germanwatch. Eine konkrete Maßnahme sollte sein, dass Unternehmen, die gegen die Leitsätze verstoßen haben, für einen bestimmten Zeitraum keine staatliche Förderung wie Exportbürgschaften erhalten können.

Zudem arbeiten die eigens zur Umsetzung der Leitsätze von den Regierungen eingesetzten "Nationalen Kontaktstellen" bislang auf sehr unterschiedlichem Niveau. Die Festsetzung von Mindeststandards für die institutionelle Struktur, Arbeitsweise, Aufgaben und Kompetenzen der Nationalen Kontaktstellen wäre ein erster Schritt, um der bisherigen Willkür, die sich insbesondere im Umgang mit Beschwerden zeigt, entgegenzuwirken.

Diese Willkür äußert sich des Weiteren darin, dass manche Länder den Geltungsbereich der Leitsätze zunehmend enger interpretieren. Darunter leidet die Effektivität der Leitsätze. Beispielhaft für diese Praxis ist der Korruptionsskandal um das UN-Programm "Öl für Lebensmittel" im Irak. Laut der Interpretation durch die deutsche Nationale Kontaktstelle seien die Leitsätze nur bei Auslandsinvestitionen anwendbar.

Bei den Leistungen im Rahmen des UN-Programms habe es sich jedoch um reine Liefergeschäfte gehandelt. Mit dieser Begründung hatte die deutsche Nationale Kontaktstelle 2007 die Beschwerde von Transparency gegen 57 deutsche Unternehmen abgelehnt. "Handel und Finanzdienstleistungen sind das Herzstück internationaler Geschäftsbeziehungen.

Sie dürfen in einem wirksamen internationalen Steuerungsinstrument nicht fehlen. In den revidierten Leitsätzen muss eindeutig festgehalten werden, dass sie für alle Geschäftstätigkeiten gelten", so Shirley van Buiren von Transparency Deutschland.

"Die für ein sozial verantwortliches Wirtschaften so wichtigen Menschenrechte sind in den Leitsätzen gänzlich unterbelichtet", so Elisabeth Strohscheidt vom Bischöflichen Hilfswerk Misereor.

Bislang verlangt nur das allgemeine Grundsatzkapitel, dass Unternehmen die Menschenrechte der von ihrer Tätigkeit betroffenen Personen respektieren, soweit dies den internationalen Verpflichtungen des Gastlandes entspricht. "Diese einschränkende Formulierung widerspricht dem inzwischen weithin anerkannten Rechtsverständnis und jedem moralischen Gerechtigkeitsgebot", so Strohscheidt.

Die anstehende Überarbeitung müsse daher genutzt werden, die menschenrechtlichen Anforderungen an Unternehmen in einem eigenen Kapitel zu konkretisieren.

In Deutschland wurden in den letzten zehn Jahren 16 Beschwerdefälle vorgelegt. Laut der Studie von OECD Watch, ist das weltweit die zweithöchste Zahl an Beschwerden. Zehn Beschwerden wurden jedoch von der deutschen Nationalen Kontaktstelle abgelehnt.

Weiterführende Informationen:
Die OECD-Leitsätze sind das weitest reichende Regelwerk zur Förderung von globaler Unternehmensverantwortung. Die OECD-Regierungen haben die Leitsätze 1976 erstmals verabschiedet und im Jahre 2000 umfangreich überarbeitet. Sie enthalten unter anderem Standards zur Einhaltung von Arbeitsrechten, zum Umweltschutz sowie Empfehlungen zur Korruptionsprävention und Steuergerechtigkeit.

Nichtregierungsorganisationen können seit 2000 Beschwerden gegen Unternehmen bei den Nationalen Kontaktstellen vorbringen. Die Leitsätze haben allerdings Schwächen in der Umsetzung und sind teilweise lückenhaft oder veraltet. Daher werden sie nun erneut überarbeitet.

Die Studie "10 Years On. Assessing the contribution of the OECD Guidelines for Multinational Enterprises to responsible business conduct" von OECD Watch ist hier abrufbar. (Transparency: ra)

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