Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Steuerliche Pauschalierung von Sachzuwendungen


Einfallstor für Korruption: Transparency fordert vom Bundesfinanzministerium Ende der anonymen "Sachzuwendungen" durch Unternehmen
Finanzbehörden sollen in die Lage versetzt werden, zu prüfen, ob eine Mitteilungsverpflichtung an die Strafverfolgungsbehörden wegen Indizien auf Vorteilsnahme besteht


(30.03.12) - Transparency International Deutschland hat vom Bundesfinanzministerium gefordert, in einem BMF-Schreiben klarzustellen, dass die steuerliche Pauschalierung von Sachzuwendungen durch Unternehmen nur noch erfolgen darf, wenn die Empfänger gegenüber dem Finanzamt konkret benannt werden.

Reiner Hüper, Leiter der Arbeitsgruppe Strafverfolgung, sagte: "Mit der steuerlichen Pauschalierung von Sachzuwendungen bis zu 10.000 Euro ohne Namensnennung wurde das Einfallstor für Korruption sperrangelweit aufgemacht. Nach Medienberichten hat zum Beispiel Air Berlin ihre 'Counter Card Premium Plus' an zahlreiche Prominente verschenkt und auch die 30prozentige Pauschalsteuer für die Beschenkten übernommen. Diese Möglichkeit sollte nur fortbestehen, wenn zukünftig die Namen der Begünstigten den Finanzbehörden mitgeteilt werden müssen. Nur so sind die Finanzbehörden in der Lage zu prüfen, ob eine Mitteilungsverpflichtung an die Strafverfolgungsbehörden wegen Indizien auf Vorteilsnahme besteht. Dies gilt insbesondere, wenn der Zuwendungsempfänger Amtsträger ist."

Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wurde §37b in das Einkommenssteuergesetz eingefügt, der es Unternehmen ermöglicht, die Einkommenssteuer auf Sachzuwendungen in einer Höhe von bis zu 10.000 Euro mit einem Steuersatz von 30 Prozent pauschal abzuführen. Der Empfänger der Sachzuwendung muss diese dann nicht mehr in seiner Einkommenssteuererklärung angeben. Mit BMF-Schreiben vom 29.04.2008 wurde geregelt, dass die Pauschalierungsmöglichkeit für das Unternehmen auch besteht, wenn es dem Finanzamt den Namen des Empfängers der Sachzuwendung nicht benennt. (Transparency: ra)

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen