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Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung forcieren


Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert: "Verträge am Telefon nur noch nach schriftlicher Bestätigung"
Bayern will Bestätigungslösung: Zahlungspflicht käme dann auf einen Werbeanruf hin nur zustande, wenn der Kunde den Vertragsschluss nachher schriftlich bestätigt


(02.04.12) - Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk freut sich, dass die hohen Bußgelder im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung laut der aktuellen Statistik der Bundesnetzagentur offenbar Wirkung zeigen. Die Zahl der Beschwerden bei der Bundesnetzagentur gegen unerlaubte Telefonwerbung gingen danach um rund 30 Prozent auf 30.200 zurück.

"Damit können wir uns aber nicht zufrieden geben", sagt Merk. "Die absolute Zahl der Beschwerden spricht immer noch für sich. Ich fordere, den Verbraucher noch effektiver gegen unerlaubte Telefonwerbung und unbeabsichtigte mündlich geschlossene Verträge am Telefon zu schützen, indem man die so genannte Bestätigungslösung einführt. Das heißt: Eine Zahlungspflicht kommt auf einen Werbeanruf hin nur zustande, wenn der Kunde den Vertragsschluss nachher schriftlich bestätigt", so Merk.

"Eine solche Lösung hätte den Vorteil der Eindeutigkeit: Wenn sich bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern herumspricht, dass Unternehmen, die sich auf einen am Telefon abgeschlossenen Vertrag berufen, eine schriftliche Bestätigung vorlegen müssen, wird sie das von unbedachten Zahlungen abhalten, die nur dazu führen, dass sie später ihrem Geld hinterherlaufen müssen. Und es würde unlauterer Telefonwerbung endgültig das Wasser abgraben", erklärte Merk: (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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