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Geldanlagegespräche zu Wertpapieren & Compliance


Umfrage zu Beratungsprotokollen bei der Wertpapieranlage gestartet
Verbraucherzentralen möchten von Kunden erfahren, ob Geldinstitute ihre Compliance-Pflicht erfüllen

(13.10.11) - Banken und Sparkassen müssen seit Januar 2010 alle Geldanlagegespräche zu Wertpapieren protokollieren. Doch die eingeführten Beratungsprotokolle bieten den Kunden - entgegen der Absicht des Gesetzgebers - kaum Schutz. Immer wieder melden sich Anleger bei den Verbraucherzentralen und suchen Hilfe - weil das Protokoll die Beratungssituation nicht richtig wiedergibt. Jetzt wollen die Verbraucherzentralen durch eine Umfrage im Rahmen ihrer im April gestarteten "Initiative Finanzmarktwächter" dokumentieren, wie Banken und Sparkassen mit ihrer Pflicht zur Protokollierung umgehen.

Kunden, die von Ihrer Bank ein Protokoll erhalten haben, sind bundesweit aufgerufen, sich an der Umfrage auf den Webseiten der Verbraucherzentralen http://www.vz-nrw.de/UNIQ131728201109521/beratungsprotokoll zu beteiligen. Der Fragebogen umfasst zehn kurze Fragen, deren Beantwortung den Experten einzuschätzen hilft, ob das Beratungsgespräch korrekt im Sinne des Verbrauchers protokolliert wurde.

Zum Hintergrund
Wie die Beratungsprotokolle im Einzelnen aussehen, bleibt den Geldinstituten selbst überlassen - der Gesetzgeber macht lediglich allgemeine Vorgaben. Danach muss das Protokoll mindestens enthalten:

>> den Anlass des Beratungsgespräches,

>> die Dauer des Gespräches,

>> die für die Beratung bedeutsamen Informationen über die persönliche Situation des Kunden,

>> Angaben über die im Gespräch erwähnten Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen,

>> die Wünsche und Anlageziele des Kunden und deren Gewichtung,

>> die Empfehlungen des Beraters sowie seine Begründung für den Kauf dieser Produkte.

Immer wieder melden sich Anleger bei den Verbraucherzentralen und suchen Hilfe - weil das Protokoll die Beratungssituation nicht richtig wiedergibt. Besonders ärgerlich: Kommt es zu einem finanziellen Schaden, helfen derartige Protokolle meist dem Geldinstitut und nicht den Kunden. Und zu deren Nutzen hatte der Gesetzgeber sie ursprünglich eigentlich gedacht. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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