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Pflicht zu datenschützenden Voreinstellungen?


Online-Petition: "Die Kontrolle über persönliche Daten darf kein Expertenprivileg sein", sagt die Verbraucherzentrale
Aktuell bietet die anstehende Novelle des Telemediengesetzes Gelegenheit, datenschützende Voreinstellungen gesetzlich zu verankern, wenn auch nur für Internetdienste


(13.10.11) - Voreinstellungen bei technischen Geräten und Diensten müssen maximalen Datenschutz gewährleisten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert den Bundestag auf, dieses Prinzip gesetzlich zu verankern. Verbraucher müssten sich dann nicht schon vor der ersten Nutzung informieren, was ein Gerät über sie preis gibt und wo man die Einstellungen ändern kann. Denn dazu fehlt vielen die Zeit oder Erfahrung. "Die Kontrolle über persönliche Daten darf kein Expertenprivileg sein", erklärt Vorstand Gerd Billen. Der vzbv hat eine Online-Petition gestartet, die jeder Bürger unterzeichnen kann. Das Ziel: Weniger Stress im digitalen Leben durch mehr Transparenz.

Aktuell bietet die anstehende Novelle des Telemediengesetzes Gelegenheit, datenschützende Voreinstellungen gesetzlich zu verankern, wenn auch nur für Internetdienste. Auf Initiative Hessens hatte der Bundesrat am 17. Juni 2011 einen entsprechenden Vorschlag zur Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Dieser sieht neben der Pflicht zu maximalen Datenschutzeinstellungen auch die automatische Löschung inaktiver Accounts in Sozialen Netzwerken vor. Der vzbv unterstützt diese Forderungen. Die Bundesregierung hat dagegen am 4. August erklärt, zunächst eine Lösung auf europäischer Ebene anzustreben. "Man kann das eine tun, ohne das andere zu lassen", so Billen. "Eine EU-Regelung würde mindestens noch drei Jahre auf sich warten lassen."

Regelung im Bundesdatenschutzgesetz
Allerdings geht es nicht nur um Facebook, Google und Co. Datenschützende Voreinstellungen sind auch bei technischen Geräten, Software-Produkten, Gewinnspielen oder im Versandhandel bedeutsam. Daher hält der vzbv mittelfristig eine Verankerung im Bundesdatenschutzgesetz für erforderlich. Eine Novellierung des Datenschutzrechts steht im Zusammenhang mit dem vom Bundesinnenministerium seit längerem angekündigten Schutz der Verbraucher vor ungewünschter Profilbildung im Internet ("Rote-Linien-Gesetz") ohnehin an.

Verbraucher können bewusst entscheiden
Das angestrebte Prinzip lautet "Privacy-by-Default". Standardmäßig dürfen nur so viele Daten erfasst, verarbeitet und weiter gegeben werden, wie für die Nutzung unbedingt erforderlich ist. Erst dies schafft echte Wahlfreiheit, die die Nutzer in die Lage versetzt, sich bewusst für oder gegen eine Einstellung zu entscheiden. Auch erfahrene Verbraucher können neue Produkte und Dienste ohne die Sorge nutzen, dass plötzlich Daten gegen ihren Willen verwendet und verbreitet werden, weil sie eine Entwicklung oder ein neues Feature verpasst haben.

Bürger können Online-Petition unterzeichnen
Der vzbv hat eine Online-Petition für die gesetzliche Verankerung datenschützender Voreinstellungen auf den Weg gebraucht. Diese kann jeder Bürger unter www.vzbv.de/petition unterzeichnen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

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Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

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    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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