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Pflicht zu datenschützenden Voreinstellungen?


Online-Petition: "Die Kontrolle über persönliche Daten darf kein Expertenprivileg sein", sagt die Verbraucherzentrale
Aktuell bietet die anstehende Novelle des Telemediengesetzes Gelegenheit, datenschützende Voreinstellungen gesetzlich zu verankern, wenn auch nur für Internetdienste


(13.10.11) - Voreinstellungen bei technischen Geräten und Diensten müssen maximalen Datenschutz gewährleisten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert den Bundestag auf, dieses Prinzip gesetzlich zu verankern. Verbraucher müssten sich dann nicht schon vor der ersten Nutzung informieren, was ein Gerät über sie preis gibt und wo man die Einstellungen ändern kann. Denn dazu fehlt vielen die Zeit oder Erfahrung. "Die Kontrolle über persönliche Daten darf kein Expertenprivileg sein", erklärt Vorstand Gerd Billen. Der vzbv hat eine Online-Petition gestartet, die jeder Bürger unterzeichnen kann. Das Ziel: Weniger Stress im digitalen Leben durch mehr Transparenz.

Aktuell bietet die anstehende Novelle des Telemediengesetzes Gelegenheit, datenschützende Voreinstellungen gesetzlich zu verankern, wenn auch nur für Internetdienste. Auf Initiative Hessens hatte der Bundesrat am 17. Juni 2011 einen entsprechenden Vorschlag zur Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Dieser sieht neben der Pflicht zu maximalen Datenschutzeinstellungen auch die automatische Löschung inaktiver Accounts in Sozialen Netzwerken vor. Der vzbv unterstützt diese Forderungen. Die Bundesregierung hat dagegen am 4. August erklärt, zunächst eine Lösung auf europäischer Ebene anzustreben. "Man kann das eine tun, ohne das andere zu lassen", so Billen. "Eine EU-Regelung würde mindestens noch drei Jahre auf sich warten lassen."

Regelung im Bundesdatenschutzgesetz
Allerdings geht es nicht nur um Facebook, Google und Co. Datenschützende Voreinstellungen sind auch bei technischen Geräten, Software-Produkten, Gewinnspielen oder im Versandhandel bedeutsam. Daher hält der vzbv mittelfristig eine Verankerung im Bundesdatenschutzgesetz für erforderlich. Eine Novellierung des Datenschutzrechts steht im Zusammenhang mit dem vom Bundesinnenministerium seit längerem angekündigten Schutz der Verbraucher vor ungewünschter Profilbildung im Internet ("Rote-Linien-Gesetz") ohnehin an.

Verbraucher können bewusst entscheiden
Das angestrebte Prinzip lautet "Privacy-by-Default". Standardmäßig dürfen nur so viele Daten erfasst, verarbeitet und weiter gegeben werden, wie für die Nutzung unbedingt erforderlich ist. Erst dies schafft echte Wahlfreiheit, die die Nutzer in die Lage versetzt, sich bewusst für oder gegen eine Einstellung zu entscheiden. Auch erfahrene Verbraucher können neue Produkte und Dienste ohne die Sorge nutzen, dass plötzlich Daten gegen ihren Willen verwendet und verbreitet werden, weil sie eine Entwicklung oder ein neues Feature verpasst haben.

Bürger können Online-Petition unterzeichnen
Der vzbv hat eine Online-Petition für die gesetzliche Verankerung datenschützender Voreinstellungen auf den Weg gebraucht. Diese kann jeder Bürger unter www.vzbv.de/petition unterzeichnen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

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    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

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    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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