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Reform der Finanzaufsicht


Trotz Finanzkrise: Weiterhin kaum Verbraucherschutz bei Finanzaufsicht geplant, kritisiert der vzbv
Finanzaufsicht und Finanzmarktwächter: "Der Gesetzentwurf gibt der BaFin den Freifahrtschein, sich nicht um den Verbraucherschutz zu kümmern"


(21.09.12) - Anlässlich der Anhörung zum Gesetzentwurf zur Reform der Finanzaufsicht statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert: Trotz europäischer Vorgaben wird der Verbraucherschutz in der Reform nicht gestärkt. "Der Vorschlag entspricht nicht dem europäischen Verständnis von einer modernen Finanzaufsicht", sagt Gerd Billen, Vorstand des vzbv. "Die Politik orientiert sich nur an den Interessen der Banken und ihrer Solvenz. Marktaufsicht und Verbraucherschutz kommen zu kurz."

Um die Finanzaufsicht zu stärken, müsse die Politik ihr die umfassende Zuständigkeit für die Aufsicht über alle Dienstleistungen und Produkte der Finanz- und Versicherungsbranche geben. Der vzbv unterstützt die Vorschläge, die der Bundesrat in einer Stellungnahme gemacht hat, insbesondere den Ansatz, die Überprüfung von Kreditwerbung und von Informationspflichten bei Verbraucherkrediten an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu übertragen. Auch die Aufsicht über freie Finanzvermittler soll laut Bundesrat bei der BaFin angesiedelt werden.

Marktaufsicht mit konkreten Befugnissen
Der Kabinettsbeschluss sieht vor, dass ein Verbraucherbeirat eingerichtet wird und es ein Beschwerderecht für Verbraucher und Verbraucherschutzorganisationen gibt. "Damit lässt sich aber keine verbraucherorientierte Marktaufsicht mit konkreten Aufgaben und Eingriffsbefugnissen organisieren, für die sich der vzbv seit Jahren einsetzt", kritisiert Billen.

Bei den europäischen Aufsichtsbehörden stehen Solvenz- und Marktaufsicht gleichwertig nebeneinander, und der Verbraucherschutz ist als Aufsichtsziel zentral verankert. Nach der deutschen Gesetzesbegründung sollen Verbraucherfragen bei der Tätigkeit der BaFin zukünftig zwar auch stärker berücksichtigt werden. Doch dürfen sie nicht die Solvenz der beaufsichtigten Institute und die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte beeinträchtigen. "Der Gesetzentwurf gibt der BaFin den Freifahrtschein, sich nicht um den Verbraucherschutz zu kümmern. Verbraucher haben ein Recht darauf, auch im Finanzsektor geschützt und informiert zu sein. Spätestens seit der Finanzkrise müsste die Politik das einsehen", sagt Billen.

Finanzmarktwächter gefordert
Um beide Seiten des Markts zu berücksichtigen, die Anbieter- und die Nachfrageseite, empfiehlt der vzbv eine duale Struktur von Finanzaufsicht und Finanzmarktwächter. Ein Finanzmarktwächter führt eine systematische, verbraucherorientierte Marktbeobachtung durch und übergibt seine Hinweise in einem formalisierten (Austausch-)Verfahren an die Finanzaufsicht. Dafür bedarf es klarer gesetzlicher Vorgaben, in welchem Zeitraum und in welcher Form sich die Aufsicht mit dem Sachverhalt befassen muss. Für Gerd Billen eine nötige Konsequenz: "Wenn die staatliche Aufsicht kein klares Verbrauchermandat hat, führt am Finanzmarktwächter kein Weg vorbei. Der Finanzmarktwächter zeigt, wo es Missstände gibt, und hilft Verbrauchern, sich am Markt zu orientieren." (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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