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Kontrollbarometer für Lebensmittel


Gestaltung der Lebensmittelüberwachung: vzbv fordert einheitliche Verbraucherinformation
Restaurantbesucher sollen schon an der Tür erkennen, wie es um die Hygiene in der Küche bestellt ist

(24.09.12) - "Die Verbraucherschutzminister müssen in ihren Ländern das Kontrollbarometer an der Gaststättentür durchsetzen, damit Verbraucher Qualität klar erkennen", fordert Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), im Vorfeld des Ministertreffens ab 13. September. Vom Bund vorgegebene einheitliche Standards würden den Druck auf bisher unwillige Länder erhöhen.

Nachdem Lebensmittelkontrollen in Gaststätten, Bäckereien und Metzgereien in den vergangenen Jahren immer wieder Mängel in der Hygiene offenbarten, hatten sich die Verbraucherschutzminister der Länder bereits 2010 auf eine bundeseinheitliche Veröffentlichung der Ergebnisse verständigt. 2011 unterstrich der Bundesrechnungshof die Dringlichkeit eines bundesweit einheitlichen Handelns der Länder, die für die Lebensmittelüberwachung zuständig sind. "Eine praxisgerechtere Gestaltung der Lebensmittelüberwachung ist dringend geboten, um Mängel unverzüglich abstellen zu können", bekräftigt Martin Müller, Vorsitzender des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V.

Noch wehren sich Unternehmen, so dass mit den Wirtschaftsministern zunächst nur eine freiwillige Einführung vereinbart werden konnte. Der Bund will nun rechtliche Unsicherheiten für eine verbindliche Regelung in den Bundesländern beseitigen. Er weigert sich jedoch, selbst einen Vorschlag für ein einheitliches Kontrollbarometer als Transparenzmodell für die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung zu unterbreiten. Verbraucherschützer Billen sieht die Zeit für klare Schritte von Bund und Ländern gekommen: "Das Vertrauen in die Wirksamkeit der Lebensmittelüberwachung und die Qualität von gastronomischen Angeboten gewinnen Verbraucher nur durch Klarheit!"

Gleichzeitig spricht sich der vzbv für den Ausbau der Internetplattform lebensmittelwarnung.de aus. Verbraucher sollten demnach zukünftig nicht nur Warnungen vor Gesundheitsgefährdungen auf einer zentralen Seite finden, sondern auch Hinweise auf Täuschungen. Er begrüßt die Initiativen einiger Länder, zum Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetzes am 1. September mit eigenen Internetportalen über die Ergebnisse ihrer Kontrollen von Lebensmitteln und anderen Verbraucherprodukten zu informieren.

Die Bundesverbände der Verbraucherzentralen und der Lebensmittelkontrolleure sind sich einig: Nun sollten die Länder auch den nächsten Schritt folgen lassen und nach einem einheitlichen, für Verbraucher nachvollziehbaren System vorgehen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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