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Kreditinstitute ignorieren Rechtsprechung


Compliance im Bankwesen: Die Initiative Finanzmarktwächter deckt auf, wie Kreditinstitute Rückzahlungen verweigern
Bearbeitungsentgelt: Verschleierte Gebühren erschweren es den Verbrauchern, die Kredite miteinander zu vergleichen

(23.05.13) - Eine neue Untersuchung der Initiative Finanzmarktwächter enthüllt, wie sich Banken und Sparkassen aus der Verantwortung stehlen und einhellige Rechtsprechung ignorieren: Nur in etwa 5,5 Prozent der untersuchten Fälle erstatteten sie auf Aufforderung das Bearbeitungsentgelt bei Verbraucherkrediten.

Hintergrund ist die in der Vergangenheit und zum Teil noch heute gängige Praxis der Kreditinstitute, zusätzlich zu den Zinsen ein Bearbeitungsentgelt von bis zu drei Prozent zu berechnen. So verlangte zum Beispiel eine Bank im Sommer 2012 im Rahmen einer Autofinanzierung von12.000 Euro Nettodarlehensbetrag etwa 300 Euro Bearbeitungskosten. "Die Kreditinstitute verschleiern die wahren Kosten, wenn sie diese auf verschiedene Posten aufsplitten", kritisierte Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). "Auf diese Weise erschweren sie es dem Verbraucher, die Kredite miteinander zu vergleichen", sagte Billen. Er fordert ein gesetzliches Verbot für alle Nebenentgelte, die zusätzlich zu den Zinsen verlangt werden.

Die Rechtsprechung zum Bearbeitungsentgelt ist schon heute einhellig: Bereits acht Oberlandesgerichte haben zugunsten der Verbraucher entschieden und das standardisierte Entgelt für unzulässig erklärt. Die Richter waren der Auffassung, dass für Leistungen, die die Kreditinstitute ohnehin erbringen – wie etwa die Kreditwürdigkeit des Kunden zu überprüfen – kein zusätzliches Entgelt berechnet werden dürfe. Die Banken haben an der Überprüfung der Kreditwürdigkeit ihres Vertragspartners ein ureigenes Interesse.

Für die aktuelle Untersuchung wertete die Initiative Finanzmarktwächter bundesweit 1.342 Rückmeldungen von Verbrauchern aus, die ihre Kreditgeber aufgefordert hatten, das Bearbeitungsentgelt zurückzuzahlen. In knapp der Hälfte aller Fälle behaupteten die Banken und Sparkassen, das Entgelt sei mit den Verbrauchern individuell ausgehandelt worden und damit nicht angreifbar. Die Verbraucher widersprechen dem jedoch und geben an, dass das Entgelt im Vertrag festgelegt war. Ihre Position im Streitfall zu beweisen, dürfte den Kreditinstituten schwer fallen.

In knapp 30 Prozent der Fälle beriefen sich die Kreditinstitute darauf, dass die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung für sie nicht maßgeblich sei und es kein höchstrichterliches Urteil darüber gebe, ob ein solches Bearbeitungsentgelt rechtlich zulässig ist. Dabei wurde genau ein solches höchstrichterliches Urteil von der Sparkasse Chemnitz im August 2012 durch die kurzfristige Rücknahme der Revision verhindert.

Es ist häufig zu beobachten, dass Banken, Sparkassen und Versicherungsunternehmen nach jahrelangem Prozessieren kurz vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ihre Revision zurücknehmen, wenn sie ein für sich negatives Urteil befürchten. "Finanzunternehmen verhindern damit Rechtssicherheit zu Lasten der Verbraucher", kritisiert Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Initiative Finanzmarktwächter fordert den Gesetzgeber auf, dieses Vorgehen zu unterbinden und die Rechtsposition der Verbraucher zu stärken.

Die Initiative Finanzmarktwächter
Ob unfaire Vertriebsmethoden oder schlechte Finanzprodukte: Verbraucher kommen bundesweit mit konkreten Anliegen in die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Der Finanzmarktwächter kann helfen, diese Erkenntnisse zusammenzuführen und auszuwerten - er liefert Evidenz, informiert die staatliche Finanzaufsicht, die Öffentlichkeit, die Politik und die Finanzbranche selbst. Sein Credo: erkennen, informieren, handeln. Ausschnitthaft belegen vzbv und Verbraucherzentralen mit der "Initiative Finanzmarktwächter" schon heute, wie das funktioniert.
(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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