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Kreditinstitute ignorieren Rechtsprechung


Compliance im Bankwesen: Die Initiative Finanzmarktwächter deckt auf, wie Kreditinstitute Rückzahlungen verweigern
Bearbeitungsentgelt: Verschleierte Gebühren erschweren es den Verbrauchern, die Kredite miteinander zu vergleichen

(23.05.13) - Eine neue Untersuchung der Initiative Finanzmarktwächter enthüllt, wie sich Banken und Sparkassen aus der Verantwortung stehlen und einhellige Rechtsprechung ignorieren: Nur in etwa 5,5 Prozent der untersuchten Fälle erstatteten sie auf Aufforderung das Bearbeitungsentgelt bei Verbraucherkrediten.

Hintergrund ist die in der Vergangenheit und zum Teil noch heute gängige Praxis der Kreditinstitute, zusätzlich zu den Zinsen ein Bearbeitungsentgelt von bis zu drei Prozent zu berechnen. So verlangte zum Beispiel eine Bank im Sommer 2012 im Rahmen einer Autofinanzierung von12.000 Euro Nettodarlehensbetrag etwa 300 Euro Bearbeitungskosten. "Die Kreditinstitute verschleiern die wahren Kosten, wenn sie diese auf verschiedene Posten aufsplitten", kritisierte Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). "Auf diese Weise erschweren sie es dem Verbraucher, die Kredite miteinander zu vergleichen", sagte Billen. Er fordert ein gesetzliches Verbot für alle Nebenentgelte, die zusätzlich zu den Zinsen verlangt werden.

Die Rechtsprechung zum Bearbeitungsentgelt ist schon heute einhellig: Bereits acht Oberlandesgerichte haben zugunsten der Verbraucher entschieden und das standardisierte Entgelt für unzulässig erklärt. Die Richter waren der Auffassung, dass für Leistungen, die die Kreditinstitute ohnehin erbringen – wie etwa die Kreditwürdigkeit des Kunden zu überprüfen – kein zusätzliches Entgelt berechnet werden dürfe. Die Banken haben an der Überprüfung der Kreditwürdigkeit ihres Vertragspartners ein ureigenes Interesse.

Für die aktuelle Untersuchung wertete die Initiative Finanzmarktwächter bundesweit 1.342 Rückmeldungen von Verbrauchern aus, die ihre Kreditgeber aufgefordert hatten, das Bearbeitungsentgelt zurückzuzahlen. In knapp der Hälfte aller Fälle behaupteten die Banken und Sparkassen, das Entgelt sei mit den Verbrauchern individuell ausgehandelt worden und damit nicht angreifbar. Die Verbraucher widersprechen dem jedoch und geben an, dass das Entgelt im Vertrag festgelegt war. Ihre Position im Streitfall zu beweisen, dürfte den Kreditinstituten schwer fallen.

In knapp 30 Prozent der Fälle beriefen sich die Kreditinstitute darauf, dass die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung für sie nicht maßgeblich sei und es kein höchstrichterliches Urteil darüber gebe, ob ein solches Bearbeitungsentgelt rechtlich zulässig ist. Dabei wurde genau ein solches höchstrichterliches Urteil von der Sparkasse Chemnitz im August 2012 durch die kurzfristige Rücknahme der Revision verhindert.

Es ist häufig zu beobachten, dass Banken, Sparkassen und Versicherungsunternehmen nach jahrelangem Prozessieren kurz vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ihre Revision zurücknehmen, wenn sie ein für sich negatives Urteil befürchten. "Finanzunternehmen verhindern damit Rechtssicherheit zu Lasten der Verbraucher", kritisiert Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Initiative Finanzmarktwächter fordert den Gesetzgeber auf, dieses Vorgehen zu unterbinden und die Rechtsposition der Verbraucher zu stärken.

Die Initiative Finanzmarktwächter
Ob unfaire Vertriebsmethoden oder schlechte Finanzprodukte: Verbraucher kommen bundesweit mit konkreten Anliegen in die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Der Finanzmarktwächter kann helfen, diese Erkenntnisse zusammenzuführen und auszuwerten - er liefert Evidenz, informiert die staatliche Finanzaufsicht, die Öffentlichkeit, die Politik und die Finanzbranche selbst. Sein Credo: erkennen, informieren, handeln. Ausschnitthaft belegen vzbv und Verbraucherzentralen mit der "Initiative Finanzmarktwächter" schon heute, wie das funktioniert.
(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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