Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Bundestag verabschiedete E-Government-Gesetz


Das E-Government-Gesetz soll der deutschen Verwaltung einen dringend benötigten bürgerfreundlichen Modernisierungsschub bringen
Neues Gesetz macht viele Behördengänge verzichtbar

(22.05.13) - Der Bitkom begrüßt das E-Government-Gesetz, das vom Bundestag verabschiedet wurde. "Das E-Government-Gesetz wird der deutschen Verwaltung einen dringend benötigten bürgerfreundlichen Modernisierungsschub bringen", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Das Gesetz erleichtert die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung. Alle Behörden in Bund, Ländern und Kommunen werden verpflichtet, elektronisch erreichbar zu sein. Die elektronische Aktenführung und das Scannen von Schriftsätzen werden geregelt; mittelfristig können damit teure Aktenarchive entfallen. Zudem wird das elektronische Bezahlen in Verwaltungsverfahren vereinfacht.

Haupthindernis für Online-Anträge bei Behörden ist bis heute die Schriftform. Behördenformulare müssen in aller Regel unterschrieben werden. Eine elektronische Unterschrift mit der so genannten qualifizierten elektronischen Signatur ist zwar gesetzlich erlaubt, konnte sich aber bei den Verbrauchern bislang nicht durchsetzen. Das E-Government-Gesetz schafft nun technische Alternativen: Bürger können sich zum Beispiel mit dem neuen Personalausweis rechtssicher in Behörden-Portalen im Internet anmelden.

Laut EU-Statistikbehörde Eurostat hat sich 2012 jeder zweite Deutsche auf Websites öffentlicher Stellen informiert und beispielsweise amtliche Formulare heruntergeladen. Heute müssen in Deutschland Formulare aber meistens ausgedruckt, unterschrieben und zurückgeschickt werden.

Nur knapp jeder siebte Deutsche hat 2012 schon elektronisch ausgefüllte Unterlagen wie etwa die Einkommenssteuererklärung zurückgeschickt. Hier hat Deutschland im europäischen Vergleich Nachholbedarf: Im EU-Durchschnitt wird immerhin jeder fünfte Behördengang vollelektronisch abgewickelt, bei den Vorreitern wie Dänemark, Schweden, Frankreich, Estland oder Irland sogar jeder dritte. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten

    Die EU-Kommission will die Vorschriften für die außergerichtliche Streitbeilegung vereinfachen und modernisieren. So soll der Anwendungsbereich um Streitigkeiten im Zusammenhang mit irreführender Werbung, dem Zugang zu Diensten und ungerechtfertigtem Geoblocking erweitert werden.

  • Ergänzung des Bargelds, kein Ersatz

    Der digitale Euro geht in die nächste Phase der Vorbereitung. Die EU-Kommission begrüßt die entsprechende Entscheidung, die der EZB-Rat getroffen hat. Seit Juli 2021 hatte die EZB zentrale Fragen der Gestaltung und Vorbereitung des digitalen Euro bearbeitet.

  • Festsetzung des Mindestverkaufspreises

    Die Europäische Kommission hat gegen Alkaloids of Australia, Alkaloids Corporation, Boehringer, Linnea und Transo-Pharm wegen Beteiligung an einem Kartell in Bezug auf einen wichtigen pharmazeutischen Wirkstoff Geldbußen in Höhe von insgesamt 13,4 Millionen Euro verhängt. Gegen C2 PHARMA wurde keine Geldbuße verhängt, da das Unternehmen die Kommission nach der Kronzeugenregelung von dem Kartell in Kenntnis gesetzt hatte.

  • EU-Verordnung über FDI-Screening

    Die Europäische Kommission hat im vergangenen Jahr über 420 ausländische Direktinvestitionen (Foreign Direct Investments, FDI) in der EU untersucht, wie aus dem Jahresbericht für das Jahr 2022 über FDI-Screening hervorgeht. Darüber hinaus haben die EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2022 560 Anträge auf die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck blockiert.

  • Hass, Gewalt und illegale Inhalte im Internet

    EU-Kommissionvizepräsidentin Vera Jourová hat vor dem Europäischen Parlament die Instrumente der EU erläutert, um gegen die Zunahme von Hass, Gewalt und illegale Inhalte im Internet vorzugehen. Dazu gehören die Vorschriften zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte, das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act - DSA) und der EU-Verhaltenskodex gegen Desinformation.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen