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Bundestag verabschiedete E-Government-Gesetz


Das E-Government-Gesetz soll der deutschen Verwaltung einen dringend benötigten bürgerfreundlichen Modernisierungsschub bringen
Neues Gesetz macht viele Behördengänge verzichtbar

(22.05.13) - Der Bitkom begrüßt das E-Government-Gesetz, das vom Bundestag verabschiedet wurde. "Das E-Government-Gesetz wird der deutschen Verwaltung einen dringend benötigten bürgerfreundlichen Modernisierungsschub bringen", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Das Gesetz erleichtert die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung. Alle Behörden in Bund, Ländern und Kommunen werden verpflichtet, elektronisch erreichbar zu sein. Die elektronische Aktenführung und das Scannen von Schriftsätzen werden geregelt; mittelfristig können damit teure Aktenarchive entfallen. Zudem wird das elektronische Bezahlen in Verwaltungsverfahren vereinfacht.

Haupthindernis für Online-Anträge bei Behörden ist bis heute die Schriftform. Behördenformulare müssen in aller Regel unterschrieben werden. Eine elektronische Unterschrift mit der so genannten qualifizierten elektronischen Signatur ist zwar gesetzlich erlaubt, konnte sich aber bei den Verbrauchern bislang nicht durchsetzen. Das E-Government-Gesetz schafft nun technische Alternativen: Bürger können sich zum Beispiel mit dem neuen Personalausweis rechtssicher in Behörden-Portalen im Internet anmelden.

Laut EU-Statistikbehörde Eurostat hat sich 2012 jeder zweite Deutsche auf Websites öffentlicher Stellen informiert und beispielsweise amtliche Formulare heruntergeladen. Heute müssen in Deutschland Formulare aber meistens ausgedruckt, unterschrieben und zurückgeschickt werden.

Nur knapp jeder siebte Deutsche hat 2012 schon elektronisch ausgefüllte Unterlagen wie etwa die Einkommenssteuererklärung zurückgeschickt. Hier hat Deutschland im europäischen Vergleich Nachholbedarf: Im EU-Durchschnitt wird immerhin jeder fünfte Behördengang vollelektronisch abgewickelt, bei den Vorreitern wie Dänemark, Schweden, Frankreich, Estland oder Irland sogar jeder dritte. (Bitkom: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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